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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Peli am 14. Oktober 2014, 21:36
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Guten Abend zusammen,
die Rundfunktanstalten versuchen aktuell gerade eine neue Variante, um unachtsame Fische, dass kann auch alten Hasen unter Zeitdruck passieren, in ihre Netze zu bekommen.
Heute haben Sie es (auch) bei mir versucht.
So geht die Sache:
Zu erst einmal liegt ein Briefumschlag mit dem Briefkopf des BEITRAGSSERVICE (nicht der Rundfunkanstalt) im Briefkasten. Wer früher diese ignoriert und abgeheftet hat, weil ja nur ein Beitragsbescheid und Brief der RUNDFUNKANSTALT rechtlich wesentlich war, muss jetzt viel besser aufpassen.
In dem Briefumschlag mit dem Briefkopf des Beitragsservice aus Köln liegt nämlich ein Bescheid der zuständigen Rundfunkanstalt vor Ort!
Desweiteren stimmt das Datum des Briefs in Zahlen wieder mal um 13 Tage nicht mit dem tatsächlichen Ausdruck des Briefes überein (s. Druckdiagramm auf dem Schreiben).
Die Bezeichnung "Beitragsbescheid" wurde jetzt in "Festsetzungsbescheid" umgewandelt.
Dies ist eine reine Finte, die vom eigentlich Trick mit dem Briefumschlag ablenken soll.
Also bitte gut aufpassen. Es wird weiterhin mit allen Tricks gearbeitet. Freiwillig ändern die sich nie.
LG Peli
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Person Z hat auch davor(Juli 2014) Beitragsbescheide mit MDR und BS Briefkopf erhalten. Es bleibt trotzdem unklar wer tatsächlich der Gläubiger ist.
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Hallo,
ich denke davon hat Person Z heute auch ein Exemplar erhalten. Der Brief ist auch etwa 14 Tage vordatiert.
Person Z hat dem letzten (und ersten) Festsetzungsbescheid vor 2 Wochen widersprochen, aber noch keine Antwort erhalten. Person Z nimmt an, dass auch gegen diesen "Bescheid" erneut Widerspruch eingelegt werden muss?
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@feuerteufel
Besser wär's. Denn Rechtsbehelfsbelehrung ist ja vorhanden. Meiner Person Z wurde vor dem Festsetzungsbescheid eigentlich schon die Vollstreckung angedroht:)
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Also bitte gut aufpassen. Es wird weiterhin mit allen Tricks gearbeitet. Freiwillig ändern die sich nie.
Ich würde das gar nicht mal unbedingt als Trick vermuten/sehen.
Vielleicht ist es ja nur der Versuch einer Anpassung an aktuelle Urteile und dergleichen. Die LRA als rechtlich zuständige Behörde erlässt (startet) nun richtigerweise den Verwaltungsakt. Da der BS aber nunmal für das versenden solcher Briefe zuständig ist, könnte das der Grund des abweichenden Briefumschlags sein.... nur 'ne Vermutung meinerseits.
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Ich verstehe die Aufregung nicht.
Und ich verstehe den "Neuigkeitswert" dieser Meldung nicht.
Peli scheint es vielleicht entgangen zu sein, aber seit 01.09.2014 ist bekannt, dass nunmehr die bisherigen
- "Beitragsbescheide" umgetauft wurden in
- "Festsetzungsbescheide"
sich aber ansonsten nichts grundsätzlich an der Vorgehensweise geändert hat.
Siehe insbesondere
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
analog hierzu seit Sep 2014 neue "Machart":
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
Auch die "Masche" mit den "Umschlägen des Beitragsservice" ist nicht "neu".
Auch die Bescheide (ehem. "Gebühren-/Beitragsbescheid", jetzt "Festsetzungsbescheid") wurden - bis auf seltene Ausnahmefälle - seit jeher im Umschlag des Beitragsservice versendet.
Die Aussage
[...] muss jetzt viel besser aufpassen.
stimmt also insofern nicht, als man schon immer "aufpassen" musste ;)
Genauso wenig "neu" ist die "Rückdatierung" der Schreiben, die aber - wie ebenfalls schon ausgiebig abgehandelt - ziemlich irrelevant ist, da das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der tatsächlichen Zustellung = Bekanntgabe relevant ist:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Insofern mal bitte nicht alle Hühner aufscheuchen... ;)
...sondern weiter fleißig und eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.
Da dieses Thema bereits mehrfach und eingehend im Forum behandelt ist, wird dieser eher Verwirrung stiftende Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit Wahrung der Übersichtlichkeit geschlossen.
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge auch mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums befragen.
Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.