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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: sense am 14. Oktober 2014, 11:58
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Hallo Leute,
heute möchte ich euch in aller Kürze von meinen Aktionen gegen die "öffentlich Rechtlichen" (folgend ÖR)informieren.
Ich verweigere mich dem gesamten öffentlich rechtlichen Rundfunk "von Herzen"
und habe entsprechend (22 Seiten) widersprochen, als man meinte, mich belästigen zu müssen.
Es kam der "normale" Weg: Drohungen, Mahnungen, Bescheid,... (Normal.. LOL)
Auf nicht einen einzigen Punkt meiner Begründungen wurde sinnvoll begründet eingegangen.
Man lässt sich also auf keine zielführende Konversation ein: Hauptsache Geld.
Dagegen Klage ich derzeit in Schleswig.
Bei CDU, SPD, Grüne, Linke und co habe ich Anfragen gestellt und nach anfänglichen Textblöcken nur Abfuhren kassiert: Keine Zuständigkeit, laut SPD sei der ÖR für eine Demokratie erforderlich. Seit dem ich fragte, wie die USA das denn machen mit der Demokratie ohne ÖR, gibts hier auch keine Antworten mehr. Ein wenig befremdlich.
Nachdem ich mich etwas belesen habe, habe ich "meinen" Politikern vom Landtag von Schleswig-Holstein und Herrn Paul Kirchhof einen Beschwerdebrief geschrieben (29. August 2014).
Lediglich der Medienpolitische Sprecher (Herr Knothes) sei dafür zuständig, von ihm erhielt ich aber bis heute keinerlei Antwort auf nur eine einzige Frage.
Herr Kirchhof antwortete. Ja, ich konnte es selber kaum glauben. Hut ab!
Es hört sich ein wenig so an, als wolle er seinen Kopf aus der Schlinge ziehen, doch er hat tatsächlich recht. Ein Auszug aus seiner Antwort:
"Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
Jedes Finanzierungskonzept gibt dem Rundfunk Geld, mit dem er gute oder schlechte Programme machen kann. Deswegen übernimmt derjenige, der die Finanzierung neu strukturiert, naturgemäß keine Verantwortlichkeit für das jeweilige Programm."
Und da muss ich ihm zustimmen.
Folglich haben -meiner Meinung nach- allein die Politiker "dafür" die Verantwortung zu tragen, dass die Situation so ist, wie sie ist.
Ich habe nun eine Petition gestartet beim Schleswig-Holsteinischen Landtag:
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionMitzeichnung?id=71
Auf meiner eigens dafür eingerichteten Website: www.gezstop.de habe ich einen Text verfasst, in dem ich auf Interessante Fakten zum Beitragsservice / ÖR hinweise, gespickt mit Links zu den jeweiligen Quellen.
Hier der direkte Link dazu: http://gezstop.de/?page_id=40
Natürlich ist jede Unterstützung, Kritik oder Mitzeichnung herzlich willkommen!
In diesem Sinne euch allen noch einen guten Wochenstart!
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Hallo sense,
vielen Dank für Deine vielseitigen, interessanten Einsätze!
Nachdem ich mich etwas belesen habe, habe ich ... Herrn Paul Kirchhof einen Beschwerdebrief geschrieben (29. August 2014).
...Herr Kirchhof antwortete .... Es hört sich ein wenig so an, als wolle er seinen Kopf aus der Schlinge ziehen....
Ein Auszug aus seiner Antwort:
"Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird."
Da es so aussieht, dass sich Paul Kirchhoff ( wegen wahrscheinlich schon mehreren Anfragen zum Rundfunkbeitrag )
eine Textbaustein-Antwort gebastelt hat, sollten wir die unbedingt bei Möglichkeit ( z. Bsp. Widersprüche oder Klagen ) nutzen (!)
Ich habe leider nur einen E-Mail-Ausdruck: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg73428.html#msg73428
Hast Du auf den Beschwerdebrief einen Antwortbrief mit eigenhändiger Unterschrift ( ? ) von Paul bekommen?
Wenn ja, wäre ich hier sicher nicht der Einzige, der sich für so einen Ausdruck
( als eventuellen, gerichtsfesten Beweis ) interessieren würde :D
Markus
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Hallo sense,
vielen Dank für Deine vielseitigen, interessanten Einsätze!
Da es so aussieht, dass sich Paul Kirchhoff ( wegen wahrscheinlich schon mehreren Anfragen zum Rundfunkbeitrag )
eine Textbaustein-Antwort gebastelt hat, sollten wir die unbedingt bei Möglichkeit ( z. Bsp. Widersprüche oder Klagen ) nutzen (!)
Ich habe leider nur einen E-Mail-Ausdruck: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg73428.html#msg73428
Oh, das hat er dann wohl wirklich. Siehe Anhang.
Edit "Bürger":
Anhang incl. Kontaktdaten freigegeben, da letztere auch unter
http://www.paul-kirchhof.de/kontakt-pk/kontakt.html öffentlich einsehbar sind.
Die Antwort scheint identisch mit derjenigen zu sein, die auch unGEZahlt erhalten hatte:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
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Vielleicht sollten wir versuchen, Herrn Professor Kirchhof für uns zu gewinnen. Zusagen eine Wandlung vom Saulus zum Paul-us.
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Es scheint so, als ob er mittlerweile ebenfalls eingesehen hat, dass die derzeitige Form unhaltbar ist. Es wäre jedenfalls sehr zu begrüßen.
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Von senses vielen Aktionen bin ich auch begeistert.
Bei der neuen Petition, an den Landtag S.-H., habe ich natürlich auch mit unterzeichnet.
Sehr interessant finde ich die Zusammenfassung über den Rundfunkbeitrag bei http://gezstop.de/?page_id=40
mit den vielen Seiten zu den Stichwörtern.
Ist sicher z. Bsp. auch gut für Neueinsteiger, die sich erst mal einen Überblick über den Rundfunkbeitrag verschaffen wollen.
Das mit P. Kirchhof ging also auch über E-Mail.
Aber das sollte, denke ich, wahrscheinlich für unsere Zwecke auf jeden Fall dienlich sein.
Markus
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Von senses vielen Aktionen bin ich auch begeistert.
Bei der neuen Petition, an den Landtag S.-H., habe ich natürlich auch mit unterzeichnet.
Sehr interessant finde ich die Zusammenfassung über den Rundfunkbeitrag bei http://gezstop.de/?page_id=40
mit den vielen Seiten zu den Stichwörtern.
Ist sicher z. Bsp. auch gut für Neueinsteiger, die sich erst mal einen Überblick über den Rundfunkbeitrag verschaffen wollen.
Das mit P. Kirchhof ging also auch über E-Mail.
Aber das sollte, denke ich, wahrscheinlich für unsere Zwecke auf jeden Fall dienlich sein.
Markus
Da steht aber auch ein ziemlicher Mist in dem Beitrag, den Du da verlinkt hast:
...Rossmann klagt gegen den Rundfunkbeitrag und bekommt seine Retoure in Form eines sehr negativen Berichts vom NDR, der einem alten Artikel aus 2011 gleicht. Neutralität? Nix da! Leider wurde die Rossmann-Klage übel abgewiesen. Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts war in diesem Fall Ferdinand Kirchhof. Er ist der Bruder von Paul Kirchhof, der sich den „Beitragszwang“ ausgedacht hat .
Die beiden sind Brüder. Ja richtig. Das war es dann aber auch schon. Dr. F. Kirchhof ist nicht beim Bayer. Verfassungsgerichtshof sondern Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das sollte man mal klar stellen.
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Dr. F. Kirchhof ist nicht beim Bayer. Verfassungsgerichtshof sondern Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das sollte man mal klar stellen.
Danke für den Hinweis auf die Verwechslung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit dem Bundesverfassungsgericht
( da mir die derzeitigen "Richter" dieser Gerichte persönlich auch gleichermaßen befangen und korrupt vorkommen, verwechsle ich diese zwei aber auch manchmal ;) )
Da bin ich sicher, dass sense, sobald er Zeit hat, die kleine Panne noch beheben wird...
Wegen Paul und Ferdinand:
Die beiden sind Brüder. Ja richtig. Das war es dann aber auch schon.
Ja, das denkt das BVerfG auch.
Aber nachdem ich wegen der Kirchhofbüder-Affäre nachgefragt habe,
haben sie mir eine ziemlich wirre Antwort gegeben, mit der sie den Verdacht der Befangenheit entkräften wollten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg75694.html#msg75694
Für mich ergibt das immer noch keinen Sinn...
Die beiden sind Brüder. Es wäre, meiner Meinung nach schon alleine eine Frage des Anstandes gewesen,
dass sich Ferdinand nicht öffentlich für seinen ( in die Rundfunkbeitragsauseinandersetzung involvierten ) Bruder hätte einsetzen dürfen. Das wirkt sogar ziemlich übermütig und arrogant, wie ich finde.
( http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ) .
( Da nutzen auch die -auf mich ausverschämt wirkenden- Begründungen der BVerfG-Pressestelle nichts. )
sense, hat meiner Meinung nach recht,
wenn er eine mögliche moralische Skrupellosigkeit von Ferdinand Kirchhof hinterfragen will.
Das sollten sich alle ruhig selbst beantworten...
Markus
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Da steht aber auch ein ziemlicher Mist in dem Beitrag, den Du da verlinkt hast:
Die beiden sind Brüder. Ja richtig. Das war es dann aber auch schon. Dr. F. Kirchhof ist nicht beim Bayer. Verfassungsgerichtshof sondern Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das sollte man mal klar stellen.
Ehm.. Aber so steht es da doch?
Zitat: "Richter und Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht war in diesem Fall Ferdinand Kirchhof. "
Steh ich grad auf dem Schlauch?
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Da steht aber auch ein ziemlicher Mist in dem Beitrag, den Du da verlinkt hast:
Die beiden sind Brüder. Ja richtig. Das war es dann aber auch schon. Dr. F. Kirchhof ist nicht beim Bayer. Verfassungsgerichtshof sondern Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das sollte man mal klar stellen.
Ehm.. Aber so steht es da doch?
Zitat: "Richter und Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht war in diesem Fall Ferdinand Kirchhof. "
Steh ich grad auf dem Schlauch?
DIe Rossmann-Klage lief aber am Bayerischen Verfassungsgerichtshof - und nicht am Bundesverfassungsgericht. Insofern ist der Sinnzusammenhang nicht gegeben:
Leider wurde die Rossmann-Klage übel abgewiesen. [Anm.: BayVerfGH]
Richter und Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht war in diesem Fall Ferdinand Kirchhof.
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Alles klar. Danke. Bereits korrigiert. Auch habe ich Gottschalk noch mit reingenommen.. dem gehts ja richtig gut. Meine Güte.
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Super Aktion! Bisher gibt es bei der Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages leider nur 192 Mitunterzeichner. Das müssen deutlich mehr werden, damit auch die Politik endlich wach wird.
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste?execution=e1s1
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Ja, ich bin dahingehend etwas enttäuscht.
Sind wir doch nur eine Randgruppe?!
Wer teilt es und Motiviert seine Leute?
Los, Leute! Das geht bundesweit! Alle können mitzeichnen!! Alle!!!
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Hallo Leute,
ich habe einen eMail-Verteiler erstellt, in dem die politischen Entscheider in Schleswig-Holstein aufgeführt sind.
Dort hin kann man sich bequem per eMail bei den Politikern persönlich beschweren.
Wer ihn haben möchte, bitte per PN die emailadresse schicken, ich leite den Verteiler dann weiter.
Natürlich werden eure eMailadressen für NICHTS anderes genutzt. Die eMailadressen stammen von der Landtags-website, sind dort also schon veröffentlicht.
LG,
Holger
PS: Die Petition läuft nur noch wenige Wochen: www.gezstop.de
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Ich verstehe die Aktion nicht. Die Politiker (allesamt) läßt das kalt. Es geht um Machterhalt der Schein-Demokratie. Und deswegen wird jede politisch aufkommende Konkurrenz als Braun, Linke Socke oder als unfähig diffamiert. Man kann eines jetzt schon festhalten: Die Medien wurden bereits nahezu zu 100% gleichgeschaltet. Die FAZ ist die einzigste größere Zeitung, welche regelmäßig auch Kritik am ÖR verbreitet. SPON läßt zumindest kritische Äußerungen in den Foren zu. Mit Kritik gegen den ÖR sieht es bei der Sueddeutschen, bei Die Zeit, beim Focus und den Springer-Blättchen (WELT und BILD) eher düster aus.
Deswegen haben die auch derzeit besonders Angst vor der AfD. Da wird es schwer den Führungspersonen "Unfähigkeit" und "Weltfremdheit" zu unterstellen. Da greifen die gleich tief in die Kiste um die Rassismuskeule auszugraben.
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Kalt lässt die das nicht, wenn nur genug Beschwerden kommen.
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Anm. zu senses Petition:
Vielen Dank an alle Unterzeichner!
Der Status der Petition wird jetzt mit
parlamentarische Beratung
angegeben.
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste?execution=e6s1
Das kann dann jetzt natürlich mindestens monatelang dauern....
Aber gut, dass sense dafür gesorgt hat,
dass der S./H.-Landtagspetitionsauschuss jetzt mit dem "freien" Zwangsbezahlfernsehen konfontriert wird.
Markus
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Danke!!!
Und nun seid ihr dran: Beschwert euch doch bitte bei den Verantwortlichen!
Bequem per eMail. Hier sind die eMailadressen von der öffentlichen Website des Landtags für Schleswig-Holstein:
kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de;
mwvinternet@wimi.landsh.de; parteivorstand@spd.de; info@heikefranzen.de; tanju.tuegel@die-linke.de; Sabrina.Merten@cdu.de; info@cdu-flensburg.de; pr@gruene.de; sabine.suetterlin-waack@bundestag.de; matthias.knothe@stk.landsh.de; KV-Flensburg@spd.de; bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de; info@schleswig-holstein.de; landesregierung@schleswig-holstein.de; hansjoern.arp@cdu.ltsh.de; axel.bernstein@gmx.de; johannes.callsen@cdu.ltsh.de; asdamerow@yahoo.de; mail@volker-dornquast.de; info@heikefranzen.de; hauke.goettsch@arcor.de; daniel.guenther@cdu.ltsh.de; hartmut.hamerich@cdu.ltsh.de; karsten.jasper@t-online.de; tobias.Koch@cdu.ltsh.de; peter-lehnert@kabelmail.de; jmagnussen@magnussen.de; nicolaisen@wanderup.net; h.neve@web.de; hans_hinrich.neve@cdu.ltsh.de; barbara.ostmeier@gmx.de; info@katja-rathje-hoffmann.de; katjarathje@aol.com; heiner-rickers@arcor.de; Klaus.Schlie@landtag.ltsh.de; petersoennichsen@yahoo.de; wiegard@rainerwiegard.de; baasch@spd-luebeck.de; k.dolgner@spd.ltsh.de; peter.eichstaedt@t-online.de; k.eickhoff-weber@spd.ltsh.de; kirsten@eickhoff-weber.de; m.habersaat@spd.ltsh.de; post@berndheinemann.de; b.herdejuergen@t-online.de; info@simone-lange.de; s.midyatli@spd.ltsh.de; smidyatli@yahoo.com; birte-pauls@versanet.de; t.vonpein@spd.ltsh.de; poersch.mdl@t-online.de; b.raudies@spd-elmshorn.de; s.redmann.mdl@t-online.de; s.redmann@spd.ltsh.de; info@thomas-rother.de; vt.rother@t-online.de; o.schulze@spd.ltsh.de; olaf-schulze.spd@t-online.de; r.stegner@spd.ltsh.de; kaivogel@pinnau.com; j.weber@spd.ltsh.de; winter.mdl@aol.de; andresen-flensburg@t-online.de; rasmus.andresen@gruene.ltsh.de; marret.bohn@gruene.ltsh.de; anke.erdmann@gruene.ltsh.de; marlies.fritzen@gruene.ltsh.de; eka.von.kalben@gruene.ltsh.de; detlef.matthiessen@gruene.ltsh.de; burkhard.peters@gruene.ltsh.de; buero@ines-strehlau.de; ines.strehlau@gruene.ltsh.de; andreas.tietze@gruene.ltsh.de; bernd.voss@gruene.ltsh.de; heiner.garg@fdp.ltsh.de; anita.klahn@fdp.ltsh.de; klahn@fdp-stormarn.de; ekkehard.klug@fdp.ltsh.de; wolfgang.kubicki@fdp.ltsh.de; oliver.kumbartzky@fdp.ltsh.de; oliver@kumbartzky.de; christopher.vogt@fdp.ltsh.de; ab@piraten.ltsh.de; buero@patrick-breyer.de; wd@piraten.ltsh.de; uk@piraten.ltsh.de; UKoenig@piratenpartei-sh.de; sk@piraten.ltsh.de; sven.krumbeck@piratenpartei-sh.de; ts@piraten.ltsh.de; lars.harms@ssw.de; flemming.meyer@ssw.de; jette.waldinger@ssw.de; tabea.roessner@bundestag.de;
Viel Spaß!!
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Moin Sense,
danke für die Mailadressen.
Beschweren ist schön, Anfragen ist besser.
z.B. weshalb sie die Sonderbehandlung für offensichtliche Nichtnutzer rausgenommen haben.
Ansonsten haben wir glaub ich ein Vernetzungsproblem.
Es gibt genügend Menschen mit Interesse, aber die sind nicht in Kontakt.
Grüsse Walter
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Beschluss des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein vom 17.03.2015
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?execution=e4s1
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 648 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.
Der Petitionsausschuss hält einen zu einhundert Prozent freiwillig finanzierten öffentlichen Rundfunk nicht für praktikabel, da eine vorausschauende Finanzplanung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die für deren Betrieb zwingend erforderlich ist, auf diese Weise nicht möglich ist. In der dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die wichtige Aufgabe der Grundversorgung zu. Hierzu zählt die umfassende programmliche Versorgung mit allen Genres von Informationen über Nachrichten bis zu Sport, Kultur und auch Unterhaltung.
Bis 2012 hatten die Länder die Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkgebühr gesichert. Die Rundfunkgebühr hatte an das Bereithalten von Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräten im jeweiligen Haushalt angeknüpft. Da nach dem aktuellen Stand der Technik Radio- und TV-Programme beispielsweise auch über Computer, Laptop, Smartphone, Mobiltelefone und weitere mobile Endgeräte empfangen werden können, musste das Verteilungsprinzip aus verfassungsrechtlichen Gründen aktualisiert werden. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben mit der Einführung des Rundfunkbeitrages an die Raumeinheiten, also Wohnungen und Betriebsstätten, angeknüpft, in denen üblicherweise Rundfunk empfangen wird. Eine derartige Typisierung ist im Abgabewesen verfassungsrechtlich zulässig. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dessen Verhandlungen über fünf Jahre in Anspruch genommen haben, ist von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterschrieben und den Länderparlamenten ratifiziert worden.
Dem Ausschuss ist bewusst, dass sich die Interessen Einzelner bei derartigen Regelungen nicht immer berücksichtigen lassen. Der Rundfunkbeitrag ist jedoch ein zeitgemäßer Schritt, da es immer schwieriger wird, zwischen den einzelnen Gerätearten zu unterscheiden, mit denen Rundfunk und Fernsehen empfangen werden können.
Die weiteren in der Petition gestellten Forderungen, Zwangsanmeldungen und Vollstreckungen sofort zu stoppen sowie die Daten der Mitzeichner zu löschen, sind damit gegenstandslos.
Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 20. bis 22. Mai 2015.
Edit "Bürger":
Link korrigiert. Zitat des Beschlusses eingefügt.
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Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 648 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.
...und die wäre? Gleich als Textvorlage weitergenutzt, statt sich damit auseinanderzusetzen?
Eine derartige Typisierung ist im Abgabewesen verfassungsrechtlich zulässig.
Das sehen faktisch alle dazu existierenden Gutachten und fachlichen Ausarbeitungen anders...
...selbst Kirchhof sah eine Widerlegbarkeit als geboten
Prof. Paul Kirchhof ist mit der Gesetzgebung überhaupt nicht einverstanden!
In seinem Gutachten hatte er "der Akzeptanz und Rechtssicherheit willen" explizit eine "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" als geboten gesehen - und genau *diese* Widerlegbarkeit ist vom Gesetzgeber (vorsätzlich?) unterschlagen worden. Fatal!
Der "Urvater" des dem RBStV zugrundegelegten Gutachtens bemängelt höchstselbst, dass wesentliche Aspekte des zugrundeliegenden Gutachtens nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind.
Ganz so einfach wird es also auch durchs BVerfG nicht durchgewunken werden können...
...und hier kommt obiges ins Spiel: Dessen Bruder sitzt dort (noch).
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist eine handwerkliche, sozialstaatliche, rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche, (un)demokratische und überbürokratische Farce.
Hier noch der ehem. Verfassungsrichter Prof. Kirchhof, auf dessen "Gutachten" der RBStV beruht, mit einer kurzen persönlichen Stellungnahme... ;)
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
"[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dessen Verhandlungen über fünf Jahre in Anspruch genommen haben, ist von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterschrieben und den Länderparlamenten ratifiziert worden.
Ja. Und? Was soll uns das sagen? Dass dieser dadurch automatisch "rechtens" sei?!?
Dass wir doch bitte Mitleid haben sollen, dass die sich 5 Jahre damit "befasst" haben und dann so ein missratenes GesetzesUNwerk verfasst haben?!?
Der Rundfunkbeitrag ist jedoch ein zeitgemäßer Schritt, da es immer schwieriger wird, zwischen den einzelnen Gerätearten zu unterscheiden, mit denen Rundfunk und Fernsehen empfangen werden können.
Und immer wieder die abgedroschene Parole "zeitgemäß" ::) Wo bitte leben die?!?
Eine pauschale, unausweichliche Zwangsabgabe auf einen existenziellen Tatbestand (Wohnung) soll also "zeitgemäß" sein? Das kann man so oder so verstehen...
Ist es ein Offenbarungseid? Zwang = "zeitgemäß"?!?
Wirklich "zeitgemäß" wäre eine Abrechnung nach Nutzung.
Darauf muss man bestehen und diesen vernebelnden Euphemismen endlich die Maske herunterreißen.
Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.
Die Weiterverfolgung der Petition wird damit nicht abgeschlossen ;) ;D
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Danke fürs Posten und danke an Bürger für die Vorarbeit.
Ich werde in dem nächsten Tagen 2 Weitere Petitionen einleiten.
Und danach 4 ...
Aber auch eine weitere Anfrage, wieso weshalb warum....
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Beschluss des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein vom 17.03.2015
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?execution=e4s1
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition ... beraten.
Der Petitionsausschuss hält einen zu einhundert Prozent freiwillig finanzierten öffentlichen Rundfunk nicht für praktikabel, da eine vorausschauende Finanzplanung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die für deren Betrieb zwingend erforderlich ist, auf diese Weise nicht möglich ist. In der dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die wichtige Aufgabe der Grundversorgung zu. Hierzu zählt die umfassende programmliche Versorgung mit allen Genres von Informationen über Nachrichten bis zu Sport, Kultur und auch Unterhaltung.
...
Bereits der Anfang des "Beschlusses" lässt die mangelnde Kompetenz in der Sache erkennen.
Der ganze öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mittlerweile mit seinen künstlich aufgeblähten 90 Programmen zu einem Fremdkörper in der Medienlandschaft geworden. Er hindert andere Anbieter sich weiter zu entwickeln und versucht die unbeteiligten Menschen mit finanzieller Nötigung und Zwang an sich zu binden. Der öffentlich-rechtlicher Rundfunk leidet zunehmend an einem Akzeptanzproblem.
Wo ist der Beweis, dass eine vorausschauende Finanzplanung nicht möglich ist?
Wenn es bei allen anderen möglich ist, eine realitätsnahe Finanzplanung zu fahren und bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten dies angeblich nicht gehen soll, dann haben sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten und deren Überangebot im Internetzeitalter mit Filmdiensten, YouTube, Online-Zeitungen, Internetradio, DVD/Blu-ray, Spiel-Konsolen überflüssig gemacht.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllen KEINE gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien und Internet nicht bereits mehrfach abdecken würden.
Wir haben kein duales Rundfunk-/Informationssystem mehr, das System ist noch vielschichtiger und von den öffentlich-rechtlichen Anstalten überhaupt nicht abhängig.
Die Zeiten mit ausschließlicher Verfügbarkeit von 3 vorgesetzten ö.-r. TV-Programmen ist seit Jahren überwunden.
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Beschluss des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein vom 17.03.2015
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?id=71
(Link nun erneut aktualisiert)
Dieser Beschluss des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist nachgerade skandalös zu nennen. Hier werden ganz offensichtlich Praktikabilitätserwägungen über den Schutz von Grundrechten gestellt. Einzig die völlig unbegründete Behauptung, dass eine freiwillige Finanzierung des Rundfunks nicht praktikabel sei und das übliche völlig unzutreffende Gerede über den "Stand der Technik", welches die technischen Unterschiede der Verbreitungswege von Rundfunk und Internet komplett ignoriert, sollen dafür herhalten, um grundrechtsverletzenden Zwang zu legitimieren?
Wenn es denn abschließend heißt:
Die weiteren in der Petition gestellten Forderungen, Zwangsanmeldungen und Vollstreckungen sofort zu stoppen sowie die Daten der Mitzeichner zu löschen, sind damit gegenstandslos.
Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.
kann man einer derartigen Ignoranz vonseiten der Landtagsabgeordneten nur fassungslos gegenüberstehen. Selbst wenn man den Erhalt eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots für politisch wünschenswert halten sollte (was angesichts der gegenwärtigen Selbstüberhebung der ö-r Anstalten allerdings sehr zu bezweifeln steht), ist es völlig unakzeptabel, die erwähnten Rechtsverstöße wie Mißbrauch der dem Datenschutz unterliegenden persönlichen Daten, Zwangsanmeldungen und Vollstreckungen für gegenstandslos zu erklären.