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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 13. Oktober 2014, 21:33
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(http://www.karin-jaeckel.de/bilder/netzwerk_familie/KostenloseUrteile_logo.jpg)
Ermäßigter Rundfunkbeitrag für behinderte Menschen
mit Merkzeichen RF rechtmäßig.
Die am 1.1.2013 eingeführte Erhebung eines ermäßigten Rundfunkbeitrags von Behinderten mit Merkzeichen "RF", die bis Ende 2012 von der alten Rundfunkgebühr befreit waren, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Der schwerbehinderte (gehbehinderte) Kläger hatte gegen den Südwestrundfunk - SWR - geklagt.
mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_3-K-489713_Ermaessigter-Rundfunkbeitrag-fuer-behinderte-Menschen-mit-Merkzeichen-RF-rechtmaessig.n18978.htm
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Danke! Jetzt weiß ich wie die Richter ticken
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“