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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Knax am 12. Oktober 2014, 17:40

Titel: VG Stuttgart v. 01.01.2014, Az. 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14
Beitrag von: Knax am 12. Oktober 2014, 17:40
Hallo zusammen,

das Verwaltungsgericht Stuttgart gab kürzlich eine Pressemitteilung über die Verfahren  3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 zum Rundfunkbeitrag heraus, die hier (http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876) nachgelesen werden kann.

Die Urteile im vollständigen Wortlaut können über diesen (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=en&GerichtAuswahl=VG+Stuttgart) Link nachgeschlagen werden. Dazu auf der Seite einfach das Aktenzeichen links eingeben.

Inhaltlich haben die Verwaltungsrichter des VG Stuttgart die Tastenkombination STRG+C benutzt.

Titel: Re: VG Stuttgart v. 01.01.2014, Az. 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14
Beitrag von: ss32 am 12. Oktober 2014, 20:20
Einen vollständigen Wortlaut gibt es ja noch nicht. Die Begründung kommt doch erst im Lauf des Monats.

Was man da lesen kann, ist erst mal nur die Entscheidung.

Am wichtigsten:
Zitat
Das Gericht hat die Berufung in beiden Musterverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.