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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 907 am 10. Oktober 2014, 18:41
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Neben dieser steuerlichen Inanspruchnahme bedürfen nichtsteuerliche Abgaben, die den Einzelnen zu einer weiteren Finanzleistung heranziehen, zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (Art. 3 Abs. 1 GG) einer über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden besonderen sachlichen Rechtfertigung. Als sachliche Gründe, die die Bemessung einer Gebühr oder eines Beitrags rechtfertigen können, sind neben dem Zweck der Kostendeckung auch Zwecke des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke anerkannt.
Die wirtschaftlich ungleiche Wirkung auf die Abgabepflichtigen darf allerdings ein gewisses Maß nicht übersteigen. Vielmehr müssen die Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der Belastung stehen. Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren.
quelle: http://www.rechtslupe.de/brennpunkt/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege-2-379701#der-grundsatz-der-belastungsgleichheit (http://www.rechtslupe.de/brennpunkt/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege-2-379701#der-grundsatz-der-belastungsgleichheit)
Die Verhaltenslenkung macht mir große Sorgen.
Die Bürger, die andere Medien nutzen, werden dazu genötigt einen Fernseher oder Radio anzuschaffen wenn ein Vorteilsausgleich fehlt. Das ist Verstoss gegen Wettbewerbsrecht.
Seit 2013 haben die Rundfunkanstalten eine marktbeherrschende Stellung die sich zum Monopol entwickelt.
ÖRR ist unkontrollierbar, überflüssig, demokratiefeindlich und ineffizient. Der Kreis der Beitragsschuldner(alle Wohnungen) ist nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Im Jahr 2011 lebten außerdem 16,3 Millionen Personen (40,4% aller Haushalte) in einem
Einpersonenhaushalt. Durch die neue Regelung müssen also beinahe die Hälfte aller Haushalte pro
Kopf deutlich mehr zahlen als alle anderen.
Ist das ein atypischer Fall?
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Ob das nun direkt dazu passt weiss ich nicht, aber meiner Meinung nach, ist die "Haushaltsabgabe" ja nur die halbe Miete. Effektiv zahlen wir alle mehrfach für die ÖRR. Dazu kommt nämlich auch noch die Betriebsabgabe. Das heisst, mein Arbeitgeber könnten mir mehr Lohn zahlen ohne die Betriebsabgabe. Produkte und Dienstleistungen wären etwas billiger ohne Betriebsabgabe. usw. Diesen Sachverhalt will ich auch noch in meine Klagebegründung einbauen.
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Effektiv zahlen wir alle mehrfach für die ÖRR. Dazu kommt nämlich auch noch die Betriebsabgabe. Das heisst, mein Arbeitgeber könnten mir mehr Lohn zahlen ohne die Betriebsabgabe. Produkte und Dienstleistungen wären etwas billiger ohne Betriebsabgabe. usw.
Ein sehr guter Einwand, der mir auch schon in den Kopf kam.
Im Endeffekt schlägt jeder Unternehmer die Kosten, wie von Dir beschrieben, um. Der "kleine Mann" von der Straße ist der Depp, er zahlt die "Beiträge" doppelt und dreifach.
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Unter Belastungsgleichheit kann man auch etwas anderes verstehen :
Ich meine damit die gleichmäßig anwachsende Belastung nach dem zur Verfügung stehendem Einkommen .
Dem Millionen scheffelnden Manager oder dergleichen hebt der Rundfunkbeitrag nicht einen Millimeter an , im Gegenteil er lacht sich über diese Peanuts dumm und dämlich.
Nach Späßen steht dagegen den nicht wenigen knapp über Hartz4-Niveau Lebenden aber gar nicht der Sinn.
Der Rundfunkbeitrag hat mit seinem Zwang eindeutig den Charakter einer Steuer und der ÖRR wäre besser beraten diesen gestaffelt nach Einkommen zu erheben.
Oder fürchtet er etwa den dann entflammenden Widerstand der finanzkräftigen und gefährlich werdenden Oberschicht ?
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Die wirtschaftlich ungleiche Wirkung auf die Abgabepflichtigen darf allerdings ein gewisses Maß nicht übersteigen. Vielmehr müssen die Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der Belastung stehen.
Ich würde jetzt gerne wissen was "ein gewisses Maß" und "im rechten Verhältnis" für uns bedeutet?! Hat jemand eine Meinung dazu?