gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: peos am 10. Oktober 2014, 12:32

Titel: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: peos am 10. Oktober 2014, 12:32
Guten Tag zusammen,

ich habe gerade die Ablehnung meiner Klage beim BVG erhalten. Wie gehts nun witer? Hat schon Jemand Beschwerde eingelegt? Es war ja bisher keine Klage erfolgreich. Nun benötige ich einen Analt, könnt ihr mir einen empfehlen der da mittmacht? Wie ist euer weiterer Weg oder habt ihr aufgegeben?

Gruß Peter
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: Nichtgucker am 10. Oktober 2014, 13:23
RA Thorsten Bölck von der http://kanzlei-norderstedt.de (http://kanzlei-norderstedt.de)/ nimmt bundesweit Mandate zum Thema Rundfunkbeitrag an.

Die Konditionen musst Du mit ihm verhandeln, da er aufgrund der Komplexität der Materie nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung abrechnet, sondern nach dem Zeitaufwand. Ggf. kannst Du Dich mit anderen Betroffenen aus dem Zuständigkeitsbereiches Deines Verwaltungsgerichtes zusammentun, um so bei der Kanzlei einen Rabatt zu bekommen. Das machen wir gerade in Hamburg in Bezug auf den NDR: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.0.html)
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: Miklap am 10. Oktober 2014, 14:56
...wer wird denn so schnell aufgeben?
Wie sieht das eigentlich mit der privaten Rechtschutzversicherung aus?
Sollte doch von der übernommen werden?!
Oder stellen die den Klageweg von vornerein als aussichtslos dar und lehnen ab?
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: Nichtgucker am 10. Oktober 2014, 16:32
Ich habe bereits gehört, dass private Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen erteilt haben sollen. Bitte immer zwei Dinge beachten: Es muss Verwaltungsrechtsschutz Vertragsbestandteil sein und die oft vorhandene Selbstbeteiligung muss vom Mandaten getragen werden.
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 11. Oktober 2014, 03:20
Wie sieht das eigentlich mit der privaten Rechtschutzversicherung aus?
Sollte doch von der übernommen werden?!
Oder stellen die den Klageweg von vornerein als aussichtslos dar und lehnen ab?
Ich habe bereits gehört, dass private Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen erteilt haben sollen. Bitte immer zwei Dinge beachten: Es muss Verwaltungsrechtsschutz Vertragsbestandteil sein und die oft vorhandene Selbstbeteiligung muss vom Mandaten getragen werden.

bzgl. Rechtsschutzversicherung bitte an diesen Thread halten:
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

...ggf. sollte von der Rechtsschutzversicherung bestätigt werden bzw. könnte evtl. auch der Anwalt befragt werden, inwiefern seiner Erfahrung nach Rechtsschutzversicherungen auch Vereinbarungen "nach dem Zeitaufwand" ebenfalls akzeptieren und tragen - und nicht etwa nur "nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung".
Falls lediglich letzteres, so müsste Mandant ggf. die "Mehrkosten" gesondert vereinbaren und ggf. selbst tragen.
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: copenfan am 29. Oktober 2014, 08:47
Hallo Peter,

hast du seit der Entscheidung schon etwas vom Beitragsservice gehört.

Mein Urteil ist inzwischen einen Monat alt, aber passiert ist nichts weiter...

Zur Rechtsschutzversicherung: Aufgrund des geringe Streitwertes muss man beim Thema Rundfunkbeiträge in der Regel in individuelles Honorar mit einem Anwalt aushandeln, dass sich außerhalb der "normalen" Gebührenordnung bewegt. Meiner Meinung nach wird die Rechtsschutzversicherung dies wohl eher nicht übernehmen. Probieren kann man es natürlich   ;)
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: kritzel300 am 29. Oktober 2014, 11:24
Hallo,
ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber gibt es überhaupt Erfolgsaussichten?
Die beschließen eine Regelung und alle haben sich daran zu halten, irgendwie ist es doch so, daß der Gesetzgeber immer Recht hat, weil er macht die Gesetze auch.
Wieso man solche Gebühren einfach stur an Haushalte binden kann, also an im Prinzip nicht zweggebundene Objekte, ist für mich ein Widerspruch, aber die Gerichte sehen das irgendwie anders.
Auch werden finanziell schwächere besonders zur Kasse gebeten, weil ein "Haushalt" aus 50 Personen bestehen kann, 90 Fernseher beinhalten kann, aber ein Alleinstehender, der früher seine letzten paar Pfennige sparen konnte, in dem er kein Fernseher hatte, jetzt genauso einen hohen Beitrag zahlen muß, wie die anderen.
Aber das wird von denen einfach ignoriert.

Person A findet sein Recht auf persönliche Freiheit erheblich eingeschränkt, da er überzeugter Nichtgucker ist und der Meinung ist, daß Fernseh gucken den Familien mehr schadet, als nützt.
Trotzdem muß er eine Organisation finanziell unterstützen, obwohl es gegen seine Überzeugung ist.
Er fragt sich, ob demnächst ein öffentlich-rechtlicher Puff eröffnet wird und dann alle dafür einen Beitrag zahlen müssen, weil diese der Ansicht sind, daß diese Einrichtung die Lebensqualität steigert und dem Wohlstand und der Allgemeinheit dient.
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: Knax am 29. Oktober 2014, 13:47
Auch werden finanziell schwächere besonders zur Kasse gebeten, weil ein "Haushalt" aus 50 Personen bestehen kann, 90 Fernseher beinhalten kann, aber ein Alleinstehender, der früher seine letzten paar Pfennige sparen konnte, in dem er kein Fernseher hatte, jetzt genauso einen hohen Beitrag zahlen muß, wie die anderen.
Aber das wird von denen einfach ignoriert.

Ja. Du hast Recht. Es wird einfach ignoriert. Wenn schon, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof, jeder an der Finanzierungsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen ist, dann muss die Abgabenpflicht zumindest nach der Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen bemessen werden. Ich denke, an dieser Stelle scheint es ein Schweigekartell zwischen Rechtsprechung, Politik und Medien zu geben, dass noch nicht einmal thematisiert werden darf. Deshalb wird das Thema schlichtweg ignoriert. Und wenn es tatsächlich irgendwann einmal thematisiert werden sollte, wird als letztes Scheinargument die "Verwaltungsvereinfachung" aus dem Hut gezogen, denn "eine Bemessung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit würde ja das gesetzgeberische Ziel der Verwaltungsvereinfachung konterkarieren."
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: kritzel300 am 04. November 2014, 10:07
Hi,
das jetzt jeder zahlen muß, wird ja mit "Solidarität" begründet, aber Solidarität auf den Rücken der sozial schwächeren auszutragen kann ich nicht nachvollziehen.
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: Nichtgucker am 04. November 2014, 11:20
Die Begründung des Rundfunkbeitrages mit Pauschalisierung und Typisierung zum Zwecke der  Verwaltungsvereinfachung kann auf fast alle Lebensbereiche übertragen werden und somit die gesamte Bevölkerung Stück für Stück zu mehr nutzungsunabhängigen Beitragspflichten herangezogen werden. Dies ist aus Sicht der herrschenden Parteien die ideale Alternative zu  Steuererhöhungen, die ihre finanzielle Mißwirtschaft aufzeigen würden. Die Infrastrukturabgabe für die Straßenbenutzungsmöglichkeit ist ja schon als nächstes Projekt auf dem Wege. Und was kommt dann ?

Wie wäre es mit einem Ausreisebeitrag für die Möglichkeit, das Land verlassen zu dürfen ? Für den Unterhalt von Grenzstationen und die Anstellung von Zöllnern fallen ja Kosten an ...
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: Kokoloriker am 04. November 2014, 14:44
und genau DAS ist der Knackpunkt !!!

Hier wird der Ideenvielfalt und der Geldeintreibungspolitik unserer Staatsvorderen Tür und Tor geöffnet, wenn dem nicht Einhalt geboten wird !!!!
Titel: Re: Klage abgelehnt vom VG Augsburg - wie weiter?
Beitrag von: kritzel300 am 05. November 2014, 07:32
Zitat
Wie wäre es mit einem Ausreisebeitrag für die Möglichkeit, das Land verlassen zu dürfen ? Für den Unterhalt von Grenzstationen und die Anstellung von Zöllnern fallen ja Kosten an ...

Im Prinzip ist es doch so, daß wir das schon bezahlen, denn diese Leute arbeiten nicht für nichts und Person M geht nicht für Papa Staat im Aldi jobben?
Wir zahlen das irgendwie mit den Steuergeldern.

Dieses "könnte" könnte man auf vieles anwenden, eigentlich auf alles, aber es wird immer nur angewandt, wenn es dem Staat oder seinen Ablegern zugute kommt, die Privatperson soll das zahlen und guckt in die Röhre.

Vielleicht sollte mal jemand einen Besenverleih eröffnen und das ARD & Co mit seinen Beitragsservice beglücken, denn sie "könnten" ja den Besenservice nutzen.

Das ARD & Co reden immer so viel von "modern", aber diktatorische Zwangsbeiträge sind vom letzten Jahrundert, und selbst mit der alten Regelung haben die sich sicherlich nicht besonders beliebt gemacht, es wundert mich garnicht, daß so viele gegen diese Leute sind.
"moderne" Fernsehanbieter haben Loginzugang auf der Homepage, Dekoder am Fernsehr, Beitragsnummer hat schon jeder, brauchen sie nur noch ein Passwort mitzusenden.

Aber ich denke das eigentliche Problem ist "Kohle", Staatsverschuldung und die Frage wer das bezahlen soll.

Person M hat versprochen die Einnahmen zu erhöhen, tja wie will ein Staat die Einnahmen erhöhen?
Haupteinnahmequelle sind die Steuerzahler.
Wir werden einfach verpflichtet zu zahlen und diese Leute meinen jeder hätte ein Goldesel im Keller.

Vor wenigen Jahren hat Person M großspurig von sparen geredet, sich selbst und ihren Kollegen aber gleichzeitig zwei Gehaltserhöhungen zugesprochen.
Von Vernunft also keine Spur.

Ich sehe viele Leute mit finanziellen Problemen und eines bin ich mir sicher: Es wird noch schlimmer, es geht immer einen Schritt weiter und von alleine hören die sicherlich nicht auf.