gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: laguna am 09. Oktober 2014, 21:24
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Hallo zusammen,
angenommen Person A hat bisher 6 Aufforderungen bekommen, die GEZ-Gebühr zu zahlen. Am 1.8.14 war es dann ein Gebührenbescheid. Da Person A dachte, dass sie erst mit der Mahnung Widerspruch einlegen kann, hatte sie nicht reagiert. Person A hat vor ein paar Tagen dann eine Mahnung bekommen und als sie sich informieren wollte, wie man Widerspruch einlegen muss, hat sie gelesen, dass der Gebührenbescheid wichtig für den Widerspruch ist. Da hat sie also die 1-Monatsfrist verpasst. Dennoch wundert es Person A, dass im Nachhinein eine Mahnung kommt.
Was sollte Person A jetzt am besten tun? Einfach weiter abwarten? Oder ist es noch nicht zu spät für einen Widerspruch?
laguna
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Hallo.
Vielleicht hat sich Person A ja getäuscht, und doch noch gar keinen Beitragsbescheid erhalten... ;) >:D
In dem Fall müsste m.E. nämlich der BS/örR die Zustellung des Bescheides sicher nachweisen, was denen schwer fallen wird, so wie ich die Diskussion darüber hier im Forum verfolgt habe.
Frei 8)
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Kein Einzelfall ;)
Bitte vor dem Erstellen von Beiträgen auch mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen... :police:
Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10930.msg74834.html#msg74834
Diese "Mahnung" ist ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch nicht möglich. Es ist "informativ".
Ihm folgen üblicherweise noch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice und dann die Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einem Brief von der örtlichen Vollzugsstelle. [...]
Weitere Infos dann dort ;)
Die wichtigsten Infos finden sich wohl unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
und den Folgebeiträgen.
Ist sich Person A sicher, dass der Bescheid tatsächlich zugestellt wurde? ;)
Person A könnte allenfalls "proaktiv" mitteilen, dass der Bescheid, auf den sich wohl bezogen wird, nicht zugegangen sei. Somit wäre dokumentiert, dass Beitragsservice in Kenntnis gesetzt wurde über die fehlende Grundlage einer in Folge wohl angekündigten und in die Wege geleiteten Zwangsvollstreckung.
Ansonsten könnte Person A auch auf die Zwangsvollstreckung warten und dann die augenscheinlich fehlende Vollstreckungsgrundlage monieren.
Ein wenig eine "Geschmacksfrage", sozusagen... ;)
Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Da das Thema bereits mehrfach und umfassend im Forum behandelt ist, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Forums und zur Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.