gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Blitzbirne am 09. Oktober 2014, 19:24
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Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pressefinanzierung-durch-rundfunkgebuehr-so-wird-die-zeitung-oeffentlich-rechtlich-12158423-p2.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pressefinanzierung-durch-rundfunkgebuehr-so-wird-die-zeitung-oeffentlich-rechtlich-12158423-p2.html) vom 24.04.2013
"In Staatsverträgen ist festgeschrieben, dass der Rundfunkbeitrag „der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ dient."
Gibt es da schon was neues? Das wäre ein erfolgversprechender Ansatz für Klagen, richtig?
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Gibt es da schon was neues? Das wäre ein erfolgversprechender Ansatz für Klagen, richtig?
"Stiftung Vielfalt und Partizipation", irgendwann im Juli beschlossen. Googeln.