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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Pusteblume am 08. Oktober 2014, 23:28

Titel: Widerspruch per Einschreiben nicht angekommen
Beitrag von: Pusteblume am 08. Oktober 2014, 23:28
Hallo,

fiktiver Fall:
Kurz vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Widerspruches gegen ihren Beitragsbescheid hat Person A diesen per Einschreiben/Einwurf abgesandt und auch den Beleg aufbewahrt.

Nun sieht sie in der Online-Sendungesverfolgung nur die Meldung
Zitat
"Leider können wir Ihnen über das Internet keine Informationen über Ihre Sendung bereitstellen.
Bitte wenden Sie sich an unser Callcenter."

Wie sieht die rechtliche Situation nun aus, wenn das Einschreiben von Person A gar nicht ausgeliefert bzw. verlorengegangen ist?

Sie hat nur die Post-Quittung mit der Sendungsnummer und dem Sendungsdatum.
Die Adresse ist dort nicht angegeben, da es nur ein Einschreiben-Einwurf war.
Titel: Re: Widerspruch per Einschreiben nicht angekommen
Beitrag von: PersonX am 09. Oktober 2014, 00:06
Rechtlich relevant ist in jedem Fall nur die rechtzeitige Zustellung, im Fall des Verlustes wurde rein rechtlich gesehen dann die Frist versäumt. Aber es sollte für solche Fälle, wo der Versender nachweisbar nicht verantwortlich ist Regeln geben wie dann verfahren werden kann. Zum Beispiel gibt es bei bestimmten Sachen die Möglichkeit das in den vorangegangenen Bearbeitungsstand zurück zu setzen.

Ein andere Möglichkeit rechtlich jedoch nur durchführbar wenn der Bescheid nicht nachweisbar zugestellt wurde im Fall des Vorwurfes der Nichteinhaltung der Frist beim Zusenden eines weiteren Widerspruch (als Ersatz für den beim ersten Versuch verlorenen) sich das Datum von der Behörde nachweisen zu lassen wann Ihr Bescheid tatsächlich zugestellt wurde. Dazu ist es wichtig selbst keine Aussage dazu in den Widersprüchen zu machen. vgl. die Post Stichwort "formfrei" in der Suche hier von PersonX  oder ->

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html
Titel: Re: Widerspruch per Einschreiben nicht angekommen
Beitrag von: leonardodavinci am 09. Oktober 2014, 00:09
Informationen zum nachweislichen Zugang eines Einwurf-Einschreibens finden sich in den Ausführungen des LAG Köln (ab Rn. 38):

http://openjur.de/u/139136.html (http://openjur.de/u/139136.html)

Titel: Re: Widerspruch per Einschreiben nicht angekommen
Beitrag von: Pusteblume am 09. Oktober 2014, 08:42
Hat sich glücklicherweise erledigt. Sendung wurde einen tag nach Absendung zugestellt. Die Meldung war ein Systemfehler, weil vielleicht irgendwie beim Einscannen des belegs etwas schiefgelaufen ist. Sendung wurde aber als bei ARD und Konsorten zugestellt bestätigt. Trotzdem habe ich vor einigen tagen die Androhung der Zwangsvollstreckung erhalten, ohne jeden Kommentar zu meinem Widerspruch (bin Geringverdiener mit Einkommen unter ALG2-Niveau). Aber letzteres ist dann wider ein Fall für einen neuen separaten Faden.

Trotzdem hier ein Hinweis, für Personen, deren Einschreiben verlorengeht:
Zumindest in Sozialgerichtsgesetz und im Sozialgesetzbuch (Vorsicht: K.A., ob auf diesen Kontext auch anwendbar) gibt es entsprechende Regelungen, bei denen wie von PersonX angedeutet die Möglichkeit besteht die Sache in den vorangegangenen bearbeitungszustand zurückzusetzen. Stichwort "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".
Hier die Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__67.html (http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__67.html) (Sozialgerichtsgesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html) (Sozialgesetzbuch)
Wie gesagt, ohne Gewähr, ob dies auch vor den Verwaltungsgerichten ähnlich gehandhabt wird. Ich werde unabhängig davon sicherheitshalber nur noch per Einschreiben-Rückschein versenden, damit ich auch den exakten Nachweis des Adressaten habe. Problem mit Einschreiben hatte ich i.d. vergangenheit nämlich schon mal (nicht ausgefüllter Rückschein, d.h. Rückschein per post erhalten, aber das Ding war leer!)
Titel: Re: Widerspruch per Einschreiben nicht angekommen
Beitrag von: ss32 am 09. Oktober 2014, 16:08
Die entsprechenden Vorschriften im Verwaltungsrecht:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__32.html
http://dejure.org/gesetze/VwGO/60.html