gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Xavier am 07. Oktober 2014, 22:35

Titel: Zwangsangemeldet, A ist für die Zeit befreit, A soll nachzahlen.
Beitrag von: Xavier am 07. Oktober 2014, 22:35
Hallo Freunde,

Person A wurde nun auch vom "BeitragsService"/ "BS" zwangsangemeldet und soll wie "vereinbart" in Raten monatlich 50€ latzen. Dies für den Betrag, welcher für den Zeitraum von 01.2013 bis Dato fällig wäre.

Nur war A
- von 01.2013 am Erwachsenenbildungskolleg, bezog Schülerbafög,
- ab dem 12.2013 bis 04.214 Arbeitslosengeld 2 Empfänger und ist
- nun Studierender mit BAföG.

Also ist Person A komplett befreit, soll aber latzen. Die Spinnen doch?!

Wie soll Person A weiter vorgehen?

Person A hat nun erstmal nichts gemacht, sich ruhig verhalten, keine Telefonate geführt oder dergleichen. A wartet quasi auf den Gebührenbescheid.

Lg
Titel: Re: Zwangsangemeldet, A ist für die Zeit befreit, A soll nachzahlen.
Beitrag von: Bürger am 08. Oktober 2014, 23:51
Vor neuen Beiträgen bitte auch mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen.

Mit der Begriffskombination "rückwirkende Befreiung" kommt u.a. dieser Treffer

"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html

...vielleicht hilft's.