gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Xavier am 07. Oktober 2014, 22:35
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Hallo Freunde,
Person A wurde nun auch vom "BeitragsService"/ "BS" zwangsangemeldet und soll wie "vereinbart" in Raten monatlich 50€ latzen. Dies für den Betrag, welcher für den Zeitraum von 01.2013 bis Dato fällig wäre.
Nur war A
- von 01.2013 am Erwachsenenbildungskolleg, bezog Schülerbafög,
- ab dem 12.2013 bis 04.214 Arbeitslosengeld 2 Empfänger und ist
- nun Studierender mit BAföG.
Also ist Person A komplett befreit, soll aber latzen. Die Spinnen doch?!
Wie soll Person A weiter vorgehen?
Person A hat nun erstmal nichts gemacht, sich ruhig verhalten, keine Telefonate geführt oder dergleichen. A wartet quasi auf den Gebührenbescheid.
Lg
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Mit der Begriffskombination "rückwirkende Befreiung" kommt u.a. dieser Treffer
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html
...vielleicht hilft's.