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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: LaLamachtLuLu am 06. Oktober 2014, 08:36

Titel: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 06. Oktober 2014, 08:36
Moin,

Person A hat fristgerecht dem Festsetzungsbescheid widersprochen, nach der Vorlage von Roggi :
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Nun kam vorgestern die Ablehnung und Person A fragt sich, wie sie weiter vorgehen soll. Sollte sie Klage einreichen oder erstmal nach der Vorlage von Viktor7 den Grundlagenbescheid einfordern? Weil m.M. schreiben die in diesem Schreiben nur um den heißen Brei herum, scheinen sich jedoch ein wenig Mühe gegeben zu haben ... :-)

Hier die 3seitige Ablehnung mal eingescannt:
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_11424_abgelehnter_Widerspruch/LaLamachtLuLu_1_opt.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_11424_abgelehnter_Widerspruch/LaLamachtLuLu_2_opt.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_11424_abgelehnter_Widerspruch/LaLamachtLuLu_3_opt.jpg)
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Bürger am 06. Oktober 2014, 11:15
Nochmal für alle:
Antwortschreiben dieser Art ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind
kein rechtsmittelfähiger WiderspruchsBESCHEID (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html), genen den Klage erhoben werden könnte.

Es steht ja auch selbst drin in dem Schreiben, dass man noch einen Widerspruchsbescheid "anfordern" könne (obwohl das eine Frechheit ist, denn ausstellen müssen die den sowieso innerhalb einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten - wenn nicht, hat der Widersprechende weitergehende Möglichkeiten).

Obiges Schreiben ist wohl in diese Kategorie einzuordnen
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
und Folgebeiträge.


Person A kann wohl "wählen":
Abwarten oder forcieren.
Das kann nur Person A entscheiden.

Sobald ein WiderspruchsBESCHEID zugestellt wird, hat Person A einen Monat Zeit, Klage einzureichen.
Dazu würde aber z.B. auch erst mal ein weitestgehend unbegründeter Klageantrag ausreichen - unter Verweis auf eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz (vgl. z.B. auch das Vorgehen von Bernd Höcker).
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: spreefischer am 06. Oktober 2014, 11:39
Bodenlose Frechheit!

Anstelle den Widerspruchsbescheid zu erstellen dem Widersprechenden eine Frist zu setzen, falls er einen klagefähigen Widerspruchsbescheid wünsche, bis , andernfalls den Betrag zu begleichen. Sieht Person G wlieder nach einer neuen Art der Verschleierung aus.

Denen das mitzuteilen, dass mensch das wünsche, davon würde Person G absehen. Ist nicht seine Aufgabe. Die sollen sich gefälligst an das Recht halten.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Camelion am 06. Oktober 2014, 13:05
Interessante Details:
Das Schreiben stammt "offiziell" vom NDR Beitragsservice und nicht aus der Kölner Zentrale,
ein namentlicher Ansprechpartner wird aufgeführt und unterschreiben durch zwei Bevollmächtigte.
Das Tübinger Urteil scheint zu wirken.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: ss32 am 06. Oktober 2014, 14:57
Bodenlose Frechheit!

Anstelle den Widerspruchsbescheid zu erstellen dem Widersprechenden eine Frist zu setzen, falls er einen klagefähigen Widerspruchsbescheid wünsche, bis , andernfalls den Betrag zu begleichen. Sieht Person G wlieder nach einer neuen Art der Verschleierung aus.

Denen das mitzuteilen, dass mensch das wünsche, davon würde Person G absehen. Ist nicht seine Aufgabe. Die sollen sich gefälligst an das Recht halten.

Ich würde allerdings erwarten, dass bei Ausbleiben einer solchen Mitteilung und Nichtzahlung die Vollstreckung eingeleitet wird. Bleibt die Frage, ob man lieber klagen oder sich mit dem Vollstrecker auseinandersetzen will.

Und wer weiß, wenn die sich schon soviel Mühe wie für einen Widerspruchsbescheid machen, ohne dass es wirklich einer ist, vielleicht stellen die auch vorerst alle Maßnahmen ein, wenn man klarmacht, dass man eh klagen will. Sonst kann ich mir keinen Reim auf dieses Schreiben machen. (Es sei denn, die wollen unzulässige Klagen provozieren.)
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: spreefischer am 06. Oktober 2014, 19:00
Auf einen Widerspruch hat ein Widerspruchsbescheid zu folgen.

Widerspruchsbescheid als solcher sagt noch nix aus über (den Widerspruch) angenommen oder abgelehnt.
Dafür ist er ja da dem Widersprechenden das Ergebnis mitzuteilen.

Wenn das oben eingestellte Schreiben auch Ansprechpartner und Unterschriften aufzeigt und evtl. damit was suggerieren soll, jedoch die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt ist es kein rechtsverbindliches Schreiben, würde Person G annehmen.

Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: leonardodavinci am 06. Oktober 2014, 20:03
Die Verwaltungsgerichtsordnung ist in dieser Sache ganz klar.

§ 72

Zitat
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.

Das ist offenbar nicht der Fall, also

§ 73

Zitat
(1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid.

...

(3) Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen. Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes. Der Widerspruchsbescheid bestimmt auch, wer die Kosten trägt.

Ende der Durchsage. Hier gibt es kein Ermessen der Behörde und erst recht nicht erfolgt der gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsverfahrensweg auf Bitten und Nachfrage.

Eine fiktive Person X würde nicht reagieren. Soll im Zweifel doch ein Verwaltungsgericht klären, ob das Verhalten der Behörde rechtmäßig ist.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: PersonX am 06. Oktober 2014, 21:06
Vielleicht ist es keine Behörde, und wenn es keine Behörde ist, dann wissen die Personen, welche da arbeiten vielleicht auch nicht wie sich eine Behörde zu verhalten hat. Daher ich zweifle sogar an, dass diese Art der Abgabe eine Abgabe sein soll, welche einer gewünschten öffentlichen Aufgabe nützlich sein soll. Also die Art der Abgabe wo angeblich trotz Widerspruch zu zahlen wäre. Das Ganze "Unternehmen" suggeriert öffentlich und so weiter geregelt zu sein auch gäbe es Gesetze dazu, wenn diese aber die Bürger unangemessen benachteiligten dann haben die Bürger das Grundrecht dem zu widersprechen und sich auf Ihre Rechte zu berufen, welche vor staatlicher Willkür schützen. Gibt sich also eine Anstalt den Schein einer Behörde dann muss Ihr handeln auch den Regeln folgen, tun Sie das nicht würde ich in Zweifel ziehen das es nach Verwaltungsrecht laufen soll und die Personen, welche diese nichts sagenden Schreiben versenden vor eine Aufsicht ziehen oder zivilrechtlich auf Unterlassung der zustellung solcher Schreiben klagen und möglichen Schadenersatz gegenüber diesen Personen wegen absichlichen Vorspielungen im Auftrag einer Art Behörde zu handeln. Wenn die Regeln, wie sich eine Behörde nach Verwaltungsrecht zu verhalten hat klar geregelt sind, dann gibt es doch bei normalen Behörden immer die Aufsicht oder die Kontrollstelle oder die Beschwerdestelle, wer ist diese Stelle bei diesen Anstalten? Wenn es keine benannte gibt ist es immer die nächst höhere Stelle oder die Stelle wo diese unterstellt sind bzw. die Aufsicht der, welche überstellt ist. Im Zweifel, wenn es keine übergeordnete Stelle gibt, ist es die Stelle, welche die Behörde erschaffen hat oder für diese direkt verantwortlich ist. Gibt es diese Stelle nicht dann dürften die Gerichte verantwortlich sein. Ich denke man könnte die Anstalt darauf verklagen sich völlig an geltende Verwaltungsvorschriften zu halten, also eine Art Unterlassungsklage, so ähnlich, wie das die Verbraucherschützer auch mit Mobilfunkanbietern machen. Man stellt der Art Behörde eine Unterlassungsaufforderung zu, oder halt den Personen, welche sich innerhalb der Art Behörde, nicht an die Regeln halten. Bei Wiederholung folgt Busgeld.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: leonardodavinci am 06. Oktober 2014, 21:27
Vielleicht ist es keine Behörde, und wenn es keine Behörde ist, dann wissen die Personen, welche da arbeiten vielleicht auch nicht wie sich eine Behörde zu verhalten hat.


Die rechtliche Grundlage für das Wesen als Behörde dürfte sich wohl in §1 VwVfG finden:

Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden

1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts


Bei Wiederholung folgt Busgeld.

Heerscharen von denen werden im Erfolgsfall tatsächlich Busgeld benötigen, um ihren Allerwertesten zu retten.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: gandalf81 am 06. Oktober 2014, 23:13
Ich sehe 2 Optionen für Person A:
1. Auf den rechtsfähigen Widerspruchsbescheid warten und das obige Schreiben ignorieren.
2. Die Lustigere: Da die letze Formulierung lediglich eine Bitte zur Zahlung darstellt und nur ein Angebot eines Widerspruchsbescheids beinhaltet, sollte Person A an den/die Absender schreiben und fragen ob er dieses Schreiben als Abhilfe seines Widerspruchs verstehen darf und im Falle, dass auf diese Anfrage keine Antwort bis zum soundsovielten Tag erfolgt, den Fall als erledigt auffassen kann.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 07. Oktober 2014, 06:52
Guten Morgen,

erstmal herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten.

Person A ist noch am überlegen, wird aber wahrscheinlich aufgrund der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung erstmal den richtigen Widerspruchsbescheid abwarten... ;-)

Ob wohl Variante 2 von Gandalf aber auch interessant klingt.

Hat eigentlich irgend eine andere fiktive Person auch solch ein Schreiben (oder s. ä.) erhalten?

Gruß
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Taj am 07. Oktober 2014, 08:57
Hat eigentlich irgend eine andere fiktive Person auch solch ein Schreiben (oder s. ä.) erhalten?

Person B hat ein sehr ähnliches Schreiben auf ihren Widerspruch erhalten, allerdings nicht mit dem "Angebot" auf einen klagefähigen Widerspruchsbescheid und ebenso ohne Rechtsbehelf.

Interessant:
Der Widerspruch von Person B ging an Radio Bremen, geantwortet hat der BS des NDR, ebenfalls mit Briefkopf und Unterschrift. Man soll wohl glauben, dieses Schreiben wäre schon ein Widerspruchsbescheid...

Von Radio Bremen hat Person B gar nichts gehört und wartet erstmal in Ruhe ab.
Im Anschluss hat der BS in Köln ihr noch mitgeteilt (wie vielen anderen vermutlich auch) dass Zwangsvollstreckungen drohen wenn Person B weiter nicht zahle.  Schau'n wir mal...

Gruß
Taj
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: TVfrei am 07. Oktober 2014, 10:28
Der Vorschlag von gandalf erscheint in der Tat amüsant und trefflich. Vielleicht könnte man einen kurzen Zweizeiler nach folgenden Beispiel absenden:

Zitat
Dank für Ihr Schreiben vom ... Die Kenntnis der Verwaltungsgerichtsordnung (insbesondere § 73) vorausgesetzt, darf ich Ihr bloßes Angebot eines Widerspruchsbescheids als Abhilfe des von mir vorgebrachten Widerspruchs verstehen und werde insofern von Ihrer Seite keine Antwort bis zum soundsovielten Tag erfolgt, den Fall als erledigt erachten.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: trox am 07. Oktober 2014, 20:32
Hat eigentlich irgend eine andere fiktive Person auch solch ein Schreiben (oder s. ä.) erhalten?
Person B hat ein sehr ähnliches Schreiben auf ihren Widerspruch erhalten, allerdings nicht mit dem "Angebot" auf einen klagefähigen Widerspruchsbescheid und ebenso ohne Rechtsbehelf.

Hast Du das irgendwo hochgeladen?
Kannst Du es verlinken bzw. noch nachreichen, falls es noch nicht online ist?
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Calimero am 08. Oktober 2014, 19:10
Die rechtliche Grundlage für das Wesen als Behörde dürfte sich wohl in §1 VwVfG finden:
Falsch, der BS ist weder eine Anstalt noch eine Körperschaft. Deswegen weisen wir immer wieder daruf hin: nicht rechtsfähige VerwaltungsGemeinschaft !

@TVfrei: dein 2-zeiler ist ganz nett. Du erwähnst da allerdigs die VerwaltungsGerichtsordnung mit §. Ist leider nicht zutreffend, da der Person A noch keine Klage erhoben hat. Bis dahin wäre das VerwaltungsVerfahrensGesetz anzuwenden  ;)
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Taj am 08. Oktober 2014, 21:17
Hast Du das irgendwo hochgeladen?
Kannst Du es verlinken bzw. noch nachreichen, falls es noch nicht online ist?

Ich versuchs mal mit einem Foto des Schreibens und hoffe auf Lesbarkeit und Freigabe durch die Mod's.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: leonardodavinci am 08. Oktober 2014, 21:47
....
Die rechtliche Grundlage für das Wesen als Behörde dürfte sich wohl in §1 VwVfG finden:
....
Falsch, der BS ist weder eine Anstalt noch eine Körperschaft. Deswegen weisen wir immer wieder daruf hin: nicht rechtsfähige VerwaltungsGemeinschaft !

Ich habe den §1 VwVfG so verstanden wie ich ihn im Fettdruck hervorgehoben habe:

Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden

1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Der BS ist nach meinem Verständnis eine Behörde der Anstalten und nicht selbst eine Anstalt. Man beachte hier auch §1 Abs 4 VwVfG:

Zitat
(4) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Die in Rede stehende Aussage des BS ist:

Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Das dürfte als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung gelten.


@TVfrei: dein 2-zeiler ist ganz nett. Du erwähnst da allerdigs die VerwaltungsGerichtsordnung mit §. Ist leider nicht zutreffend, da der Person A noch keine Klage erhoben hat. Bis dahin wäre das VerwaltungsVerfahrensGesetz anzuwenden  ;)

§79 VwVfG

Zitat
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.

§68ff. VwGO

Zitat
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde oder von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, außer wenn ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt, oder
2.
der Abhilfebescheid oder der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer enthält.

§ 69
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.

§ 70
(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 10. Oktober 2014, 06:46
Guten Morgen,

@aj, also bei mir haben die sich wohl mehr Mühe gegeben mit dem Schreiben ;-) Hast du danach trotzdem weiter froh - wie ich jetzt grade - Schreiben von denen bekommen?

kleines Update: Person A. ist noch am überlegen, wie sie vorgehen soll. Nichts destotrotz kamm gestern wieder ein Brief von der Irrenanstalt..."Zahlung der Rundfunkbeiträge", natürlich maschinell und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Ist das eine bekannte Masche?

Deren IQ da unten is doch echt nicht höher als deren Schuhgröße.
 (#)
Sorry wegen der schlechten Quali.

(http://s14.directupload.net/images/141010/csah8kqs.jpg) (http://www.directupload.net)
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: ss32 am 10. Oktober 2014, 12:26
kleines Update: Person A. ist noch am überlegen, wie sie vorgehen soll. Nichts destotrotz kamm gestern wieder ein Brief von der Irrenanstalt..."Zahlung der Rundfunkbeiträge", natürlich maschinell und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Seit wann werden denn in "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Säumniszuschlage ausgewiesen?
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Bürger am 11. Oktober 2014, 02:42
Nichts destotrotz kamm gestern wieder ein Brief von der Irrenanstalt..."Zahlung der Rundfunkbeiträge", natürlich maschinell und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Seit wann werden denn in "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Säumniszuschlage ausgewiesen?

Regelmäßige automatisierte Zahlungsaufforderungen - zumeist mit dem Titel
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" und ohne Rechtsbehelfsbelehrung - sind üblich,
ziehen aber in dieser Form keinen Handlungsbedarf nach sich.

Dies geht so auch aus dem "regulären" Ablauf hervor
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Die Auflistung des Säumniszuschlags dürfte aus vorhergehenden, nicht beglichenen Beitrags-/ Festsetzungsbescheiden herrühren. Es ist eine allgemeine "Kontostandsinformation", die eben alle ausstehenden bzw. fälligen Forderungen auflistet.


Bitte hier nicht weiter abschweifen, sondern alle mehr auf klare Thementreue achten.
Das Kernthema hier lautet
Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?

Danke :police:
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Taj am 18. Oktober 2014, 20:06
Guten Morgen,
@aj, also bei mir haben die sich wohl mehr Mühe gegeben mit dem Schreiben ;-) Hast du danach trotzdem weiter froh - wie ich jetzt grade - Schreiben von denen bekommen?
[...]
Ja, sogar wir beide im gleichen Haushalt und mittlerweile ein Festsetzungsbescheid an mich. Mal sehen wann meine Frau auch einen bekommt.....

Bei Dir wäre interessant zu wissen, ob für dich tatsächlich auch der NDR die zuständige LRA wäre. Ist er in unserem Fall nämlich definitiv nicht.

Gruß
Taj
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 20. Oktober 2014, 08:29
Aloha.

Alles irrsinnig witzig. Ein Kollege hat nach seinen zwei Mahnbriefen jetzt wieder einen Festsetzungsbescheid bekommen... (#)

Zum Thema, ich werde erstmal nix machen, weil dieser Infobrief kein rechtsgültiger ABGELEHNTER Widerspruchsbescheid ist und ohne Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

Ich halte euch auf den laufenden :-)
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Bürger am 20. Oktober 2014, 20:04
Alles irrsinnig witzig. Ein Kollege hat nach seinen zwei Mahnbriefen jetzt wieder einen Festsetzungsbescheid bekommen...
Das entspricht dem schon mehrfach erwähnten regulären Ablauf (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html)...

Der "Rundfunkbeitrag" ist eine laufende Forderung.
Neu aufgelaufene Beträge werden - unabhängig von bereits laufenden Mahnmaßnahmen für bisherige Beträge - erneut per Beitrags-/ Festsetzungsbescheid festgesetzt.
Quartal für Quartal aufs Neue.
Schema F halt...
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 03. November 2014, 15:39
Hallo an alle,

Person A hat heute auch ein ähnliches Schreiben erhalten vom Beitragsservice in Köln, obwohl A seinen Widerspruch nach Stutgart gerichtet hatte.

Bei A steht:

Sie WENDEN sich gegen den Rundfunkbeitrgsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dss er verfassungswidrig ist.

blabla

Eine Verfassungswidrigkeit dieser Reglung können wir nicht erkennen.

blabla

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz  haben die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt.

blabla

und ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Verwendet hat A auch den Formwiderspruch hier aus dem Forum.

Und nun???

Außerdem war auch keine Rede von den Landesverfassungsgerichten im Widerspruch, sondern davon, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen soll.

Außerdem findet A es eine richtig große Schweinerei, dass nur Bezieher von staatlichen Leistungen befreit werden können und Geringverdiener, die auf staatliche Leistungen verzichten, nicht befreit werden.

Das ist echt verfassungswidrig.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Roggi am 03. November 2014, 18:36
Abwarten, der Widerspruchsbescheid kommt noch, auf dieses Schreiben braucht nicht reagiert werden. Die Zeit bis zum Eintreffen des Widerspruchbescheids sollte genutzt werden, um schon mal die Klage zu schreiben.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 04. November 2014, 08:35
Abwarten, der Widerspruchsbescheid kommt noch, auf dieses Schreiben braucht nicht reagiert werden. Die Zeit bis zum Eintreffen des Widerspruchbescheids sollte genutzt werden, um schon mal die Klage zu schreiben.

Ich warte auch ab ;-)


Achso PS: Was neues vom Propagandablatt:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/runfunkbeitrag-deutsche-richter-tun-alles-fuer-ard-und-zdf-13232822.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/runfunkbeitrag-deutsche-richter-tun-alles-fuer-ard-und-zdf-13232822.html)
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: IhateTV am 08. November 2014, 21:45
Mrs x hat es jetzt auch getroffen, sie hat sich an die Vorlage von rogi gehalten.  Diese Woche ist Post aus Köln bei ihr angekommen, insgesamt 5 Seiten, unterschrieben und auch mit Rechtshilfebelehrung. Mrs x würde die Seiten ja gerne dem Forum zur Verfügung stellen. Nur bei 300kb für 5 Seiten ist es schlicht unmöglich.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: leonardodavinci am 08. November 2014, 21:56
Die Bilder können bei einem Bilderhoster (z. B. www.imgur.com) hochgeladen und dann über den Code "Bild einfügen" (links außen über den Smileys) direkt in den Beitrag eingebunden werden.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: IhateTV am 10. November 2014, 21:15
Die Bilder sind in diesem (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11411.msg80150.html#msg80150) thread zu sehen. Der Mod wollte, das ich dort schreibe.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 15. November 2014, 15:48
Guten Morgen,

Person A hat gestern eine Mahunug im Briefkasten gefunden. Diese Standartsorte ohne Rechtsbehelfsbelehrung etc. Zieml komisch obwohl ich doch auf einen richtigen Abgelehtne Widerspruchsschreiben warte ;-) Ist das durchaus normal dass diese Parasiten so eine Masche abziehen? Ich meine:
-Festsetzungsbescheid -> Widerspruch geschrieben -> Infoschreiben zum Widerspruch bekommen -> Mahnung erhalten.

Gruß Lala
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Gast am 15. November 2014, 19:20
Ist das durchaus normal ...
Also als "durchaus normal" würde ich keinerlei was auch nur im entferntesten mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" zu tun hat umschreiben  :D
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 11. Dezember 2014, 17:33
HILFE HILFE HILFE HILFE

Person A hat heute eine Vollstreckungsaufforderung über 370 Euro bekommen, aber gar keinen irgendwie gearteten Bescheid, dass A das überhaupt zahlen soll.

Nur die dümmlichen Kontoauszüge oder Zahlungsaufforderungen.

Gegen den letzten Bescheid, der einen Betrag von ca. 50 Euro beinhaltete, hatte A ja Widerspruch eingelegt nach dem Formschreiben hier.

Außer dem Brief, den A vor ein paar Wochen hier gepostet hatte in Auszügen, hat A nichts mehr von den Verbrechern gehört!

Und jetzt diese Vollstreckungsaufforderung hier von der Verwaltung.

Das ist echt eine Riesensauerei.

Wie können A denn eine Vollstreckungsaufforderung schicken mit Frist zum 20. Dezember !!!, wenn die noch nicht mal einen rechtskräftigen Titel haben???????

Was soll das?

Kann  jemand Person A helfen?

Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: PersonX am 11. Dezember 2014, 18:20
der fiktive Fall einer Person ich allgemein betrachtet würde von einer Person A die Rede sein. Bitte auf die richtige Wortwahl achten.

Zitat
Wie können die Person  A denn eine Vollstreckungsaufforderung schicken mit Frist zum 20. Dezember !!!, wenn die noch nicht mal einen rechtskräftigen Titel haben?

Ist die Frage wirklich ernst gemeint?
Ja -> PersonX denkt, dass dann wahrscheinlich oder möglicherweise einige Bescheide nicht bei Person A im Briefkasten angekommen sein könnten.

In jedem Fall prüfen, ist die Vollstreckungsaufforderung vom BS oder von der Stadt/Finansamt, sollte diese vom BS sein, dort entsprechend nachfragen, auf welcher Grundlage sich der Betrag von 370,- € errechnet, wenn im einizigen Bescheid bisher überhaupt nur 50,-€ festgesetzt wurden. Für PersonX sieht es so aus, als würden da ein paar wie PersonA bereits erkannt hat Grundlagen fehlen. Eine Person A könnte dieses umgehend anzeigen und somit um Nachbesserung bei der per Vollstreckung gesetzen Summe fordern. Sollten das Schreiben bereits von einem GV oder ähnlich sein, dann dort persönlich -> aufschlagen und fragen wie es zu der Diskrepanz zwischen vorliegendem Bescheid und der zu vollstreckenden Summe kommt. Falls vom GV die Auskunft kommt, dass Bescheide zugestellt wurden seien, könnte folgender Satz helfen. Einfach die vorliegenden Bescheide mit hin bringen, und dann prüfen. Bei der Aussage dass weitere Bescheide zugestellt wurden seien (ist ja eine Behauptung):
 
"Können Sie die entsprechenden Nachweise der Zustellung zweifelsfrei hier vorweisen oder müssen Sie diese Nachweise erst bei der Landesrundfunkanstalt anfordern."

In Abhängikeit der Reaktion des GV geht es entweder zurück zur Landesrundfunkanstalt oder der Weg muss beim zuständigen Gericht fortgeführt werden wegen fehlender Voraussetzung -> Vollstreckungserinnerung, gegebenenfalls Vollstreckungsabwehrklage.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 11. Dezember 2014, 20:13
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Natürlich war die Frage ernst gemeint. Das ist so eine Riesensauerei.

Gegen einen Bescheid hätte A doch sofort Widerspruch eingelegt.

Das ist jetzt wahrscheinlich die neueste Masche der GEZ, einfach vollstrecken wollen, ohne die entsprechenden Bescheide.

Die wurden eh nie zugestellt, sondern immer nur mit normaler Post verschickt, wie dieser Brief hier von der Stadt auch.

Und A frag sich, wieso überhaupt vollstreckt werden kann, wenn A doch Widerspruch eingelegt hat und gegen diesen Widerspruch außer dem neulich hier geposteten Brief NIE eine Antwort kam.

Was glauben die eigentlich, wer die sind???

A würde am liebsten Strafanzeige stellen gegen Nötigung.

Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Calimero am 11. Dezember 2014, 20:43
...
Gegen einen Bescheid hätte A doch sofort Widerspruch eingelegt.
...
Und A frag sich, wieso überhaupt vollstreckt werden kann, wenn A doch Widerspruch eingelegt hat und gegen diesen Widerspruch außer dem neulich hier geposteten Brief NIE eine Antwort kam.
...
Irgendwie widersprichst A sich.
Ein Widerspruch ansich hat leider keine aufschiebende Wirkung, was nicht bedeutet, dass das was der BS macht, richtig ist.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 11. Dezember 2014, 21:01
Calimero, A hatte auch einen Antrag auf Vollstreckungsschutz etc. gestellt.

Es geht doch in erster Linie darum, dass der Festsetzungsbescheid, gegen den A Widersrpruch eingelegt hat, um ca. 50 Euro ging. Es gab nie einen Widerspruchsbescheid, nur diesen allseits bekannten Formbrief mit Textbausteinen und dann noch am 1.11. einen Kontoauszug über den Gesamtbetrag von über 400 Euro.

Jetzt können die doch nicht 370 Euro vollstrecken, OHNE IRGENDEINEN BESCHEID.

Und A vermutet mal, dass es A nicht alleine so geht und dass noch viel mehr Leute hier in den nächsten Tagen  unangenehme Post bekommen.

A wird mal morgen dorthin fahren mit allen meinen gesammelten Briefen vom BS, Widerspruch, Textbausteinbrief, Sendungscode von der Post vom Einschreiben des Widerspruchs und hören, was die zu sagen  haben.

Wenn A hingehet, ohne vorher anzurufen, können die sich nicht rausreden, sondern müssen A die Unterlagen zeigen, die sie da haben bzw. eher nicht da haben.

Das ist so eine Schweinerei, was hier abgeht. Alleine schon, dass die Bescheide immer ca. einen Monat später losgeschickt wurden, aber jetzt gibt es gar keine vollstreckbaren Bescheide mehr, sondern direkt Vollstreckungen.

Das ist illegal und KRIMINELL!
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 15:56
Die fiktive Person A hat heute bei der örtlichen Verwaltung vorgesprochen und dazu alle ihre Briefe vom BS mitgenommen.

Natürlich hatte die Verwaltung keinerlei Bescheid vorliegen, lediglich ein Ersuchen des BS über den Gesamtbetrag abzüglich des Betrages für die laufenden Monate Oktober bis Dezember 2014 UND ABZÜGLICH DES BETRAGES, IN DEM FESTSETZUNGSBESCHEID, GEGEN PERSON A WIDERSPRUCH EINGELEGT HATTE!!!

Sehr seltsam. Also wird anscheinend nicht vollstreckt, wenn richtiger Widerspruch eingelegt wurde.

Was jetzt aber ganz merkwürdig ist:

Die hiesige Verwaltung ist der Auffassung, dass sie OHNE JEDEN BESCHEID UND OHNE JEDE ZUSTELLUNG EINES BESCHEIDES UND OHNE JEDEN IRGENDWIE GEARTETEN NACHWEIS VOLLSTRECKEN KANN, nur aufgrund der Tatsache, dass Person A ein Beitraskonto besitzt, das sie nicht selbst freiwillig angelegt hat.

Der zuständige Verwaltungsbeamte hat sich dann die Schreiben der Person A angeschaut und gesagt, dass ja offene Forderungen bestehen, ALSO AUCH VOLLSTRECKT WERDEN KANN.

Auf die Einwände der Person A, dass nur AUS BESCHEIDES VOLLSTRECKT WERDEN KANN, und nicht aus Kontoauszügen oder Mahnungen hat der Sachbearbeiter der zuständigen Stadtverwaltung mehrfach behauptet, dass das geht.

Person A weiß jetzt nicht, ob der Sachbearbeiter einfach nicht kompetent ist oder ob er doch die Wahrheit gesagt hat und alle anderen Angaben, die Person A so im Internet gelesen hat, FALSCH SIND???

Person A denkt nun, dass, wenn dieses Vorgehen praktiziert wird, es wohl an mehreren Orten praktiziert werden wird.

Also: Vollstreckung ohne Gebühren- oder Fesetsetzungsbescheid, ohne Titel, ohne irgendeinen Nachweis der Zustellung mit extrem kurzer Frist von einer Woche.

Jetzt fragt sich Person A, was die anderen so davon halten und ob sie so etwas auch schon erlebt haben in ihrem bisherigen Leben.

Person A. hat das noch nicht erlebt - bis jetzt.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: PersonX am 12. Dezember 2014, 16:31
auch wenn hier unter Umständen die Beträge aus dem Verwaltungsrecht herrühren, durchführen wollen Sie es doch mittels ZPO, dann sollten auch die Regeln gelten.

---Einschub
Im Grundrechteforum wird zudem gemeint, dass die Flucht des Staats in die ZPO an sich falsch sei, das müsste aber eine jeder Person A bis Z lesen und selbst verstehen, ist hier nur als Anmerkung gedacht.
---Einschub Ende

Zur allgemeinen Frage

http://www.frag-einen-anwalt.de/Zwangsvollstreckung-ohne-Titel---f99731.html

im Link wird die Meinung verbreitet: Eine Vollstreckung ohne zuvor zugestellten Titel ist nicht möglich, was nicht auf gelistet wird, was alles als Titel zählt.

Zivilrecht, allgemein
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/zwangsvollstreckung.htm

und bereits sicherlich mehr als einmal hier verlinkt

Verwaltungsrecht
http://www.rechtslexikon-online.de/Vollstreckung_verwaltungsgerichtlicher_Entscheidungen.html

Zitat
Voraussetzungen für eine Vollstreckung sind - wie im Zivilrecht - grundsätzlich:

    der Antrag des Vollstreckungsgläubigers
    ein Vollstreckungstitel
    eine Vollstreckungsklausel, außer bei Vollstreckung zugunsten oder gegen die öffentliche Hand (§ 171 VwGO)
    die Zustellung des Titels an den Vollstreckungsschuldner, die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Amts wegen erfolgt

Vollstreckungstitel können Urteile, gerichtliche Vergleiche, einstweilige Anordnungen, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche öffentlich-rechtlicher Schiedsgerichte sein (§ 168 Absatz 1 VwGO).
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Calimero am 12. Dezember 2014, 16:34
....
Person A denkt nun, dass, wenn dieses Vorgehen praktiziert wird, es wohl an mehreren Orten praktiziert werden wird.
....
Nur mal so am Rande:
Dein Problem, und auch deine Vermutungen dazu, sowie die praktiken des BS, und auch die Aussagen/Unwissenheit des Sachbearbeiters/GV ....das alles gibte es hier schon in dutzenden Fällen.
Hättest du dich hier bereits mal in andere Fälle und dieses Forum einergehender eingelesen, hätte dir das eigentlich auffallen müssen.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: vmp am 12. Dezember 2014, 16:35
Rein logisch, dürfte es nicht gehen ohne Titel zu vollstrecken. Denn es würde keine LRA einen Widerspruchsbescheid ausstellen, wenn die LRA die Vollstreckung ohnehin erwirken könnte.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Calimero am 12. Dezember 2014, 16:39
....Denn es würde keine LRA einen Widerspruchsbescheid ausstellen, wenn die LRA die Vollstreckung ohnehin erwirken könnte.
Da durch einen Widerspruch ein Widerspruchsverfahren eröffnet wurde, muß dieser auch beschieden und per Widerspruchsbescheid mitgeteilt werden. Das hat nichts mit vollstreckbarem Titel oder so zu tun.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: vmp am 12. Dezember 2014, 16:46
....Denn es würde keine LRA einen Widerspruchsbescheid ausstellen, wenn die LRA die Vollstreckung ohnehin erwirken könnte.
Da durch einen Widerspruch ein Widerspruchsverfahren eröffnet wurde, muß dieser auch beschieden und per Widerspruchsbescheid mitgeteilt werden. Das hat nichts mit vollstreckbarem Titel oder so zu tun.

Soweit mir bekannt werden gestellte Widersprüche bei jedem neuen Beitrags-/Festsetzungsbescheid (sofern diese über den gleichen Zeitraum gelten) hinfällig. Demnach könnte jede LRA alle 3 Monate einen neuen Bescheid ausstellen, der den Zeitraum des alten Bescheides mit einschließt, und müsste niemals einen Widerspruchsbescheid aushändigen.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: spreefischer am 12. Dezember 2014, 17:16
....Denn es würde keine LRA einen Widerspruchsbescheid ausstellen, wenn die LRA die Vollstreckung ohnehin erwirken könnte.
Da durch einen Widerspruch ein Widerspruchsverfahren eröffnet wurde, muß dieser auch beschieden und per Widerspruchsbescheid mitgeteilt werden. Das hat nichts mit vollstreckbarem Titel oder so zu tun.

Soweit mir bekannt werden gestellte Widersprüche bei jedem neuen Beitrags-/Festsetzungsbescheid (sofern diese über den gleichen Zeitraum gelten) hinfällig. Demnach könnte jede LRA alle 3 Monate einen neuen Bescheid ausstellen, der den Zeitraum des alten Bescheides mit einschließt, und müsste niemals einen Widerspruchsbescheid aushändigen.

Bei Person G wurde im Widerspruchsbescheid der Gebühren-/Beitragsbescheid für die Zeit 01/13-03/14 und der Festsetzungsbescheid 04/14-06/14 zusammengefasst.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: PersonX am 12. Dezember 2014, 17:24
PersonX denkt das Verwaltungsakte, welche immer der Zeitraum vom vorhergehenden Bescheid mit neu einschließen eine Rechtswidrigkeit begründen würden, wenn weiterführende Angaben fehlen.

Zudem dann auch eine Überhebung von Beiträgen ... aus Sicht von PersonX wären diese Bescheide sofort mit Widerspruch mit Bezug auf das Datum und den Zeitraum zurückzuweisen.

Aber es lese eine jede Person A bis Z mal selbst folgende Seite.

PersonX würde auch annehmen dass es dann an Bestimmtheit mangelt, wenn zuvor nicht mindestens ein Aufhebungsbescheid vorlag, oder der aktuelle Bescheid als solches diesen Punkt erkennbar mit einschließt.

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/oer/1839
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 18:25
Danke.

Aber Person A hat nur diesen einen Bescheid, gegen den sie Widerspruch eingelegt hat. Und dieser Betrag wurde ja nicht in die Vollstreckung genommen.

Der Betrag, wegen dem jetzt sofort vollstreckt werden soll, ist der Restbetrag, über den es ja gar keinen Bescheid gibt.

Auch keinen Vollstreckungsbescheid oder ähnliches, nichts, nur eine Vollstreckungsankündigung der zuständigen Stadt am Wohnsitz.

Als Grund für die Vollstreckung wird lediiglich die Beitragskontonummer aufgeführt, sonst nichts.

Person A. ist jetzt echt ratlos und hilflos.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 19:31
Nochmals zur Verdeutlichung:

Es gibt keinen Titel oder Bescheid über die Forderung, die vollstreckt werden soll.

Der einzige Bescheid geht über ca. 50 Euro, gegen den hat Person A anscheinend erfolgreich Widerspruch eingelegt, weil über exakt diesen Betrag NICHT vollstreckt werden soll.

Es soll ANHAND VON KONTOAUSZÜGEN UND MAHNUNGEN OHNE RECHTSBEHELF, TITEL vollstreckt werden.

Person A. glaubt, dass das nicht geht, weil der Titel fehlt.

Dass die LRA keine Bescheide ausstellen würde, wenn sie anhand von Kontoauszügen und Mahnungen vollstrecken könnte,  macht Sinn. Das sieht Person A. genauso.

Denn wieso sollte die LRA sich die Mühe machen, Bescheide auszustellen, wenn sie einfach so auf jedermann und jeden Menschen und seine Finanzen / Vermögen mit staatlicher Gewalt zugreifen kann?

Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: PersonX am 12. Dezember 2014, 19:41
Zitat
Widerspruch eingelegt, weil über exakt diesen Betrag NICHT vollstreckt werden soll.
Ein Grund bei Personen A bis Z kann sein, dass diese Teile der letzten Bescheide wahrscheinlich noch nicht gemahnt wurden, und damit noch nicht der Vollstreckung zugänglich sind.

Verwaltungsrecht
http://www.rechtslexikon-online.de/Vollstreckung_verwaltungsgerichtlicher_Entscheidungen.html

Eine Person A bis Z würde einen GV entsprechend erhellend fragen, ob der GV die Zustellungsnachweise bereits vorliegen hat, oder ob er diese erst bei der LRA anfordern muss.

Eine Person A bis Z würde das wahrscheinlich ausdrucken, zu einem beliebigen oder zufälligen GV gehen, und einen nachweisbaren Titel verlangen, kann ein GV dazu den Nachweis nicht erbringen kann dieser zwei Entscheidungen folgen -> zurückgeben oder Vollstreckungserinnerung.

Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: ss32 am 12. Dezember 2014, 20:42
Wenn A keinen Bescheid bekommen hat, liegen die Voraussetzung für die Vollstreckung nicht vor. Die Stadtverwaltung interessiert das aber nicht, weil sie allein aufgrund des Vollstreckungsersuchens des BS / der RFA vorgeht und die Voraussetzungen nicht prüfen kann.

Möglich wäre eine Kontaktaufnahme mit dem BS, dass wegen fehlendem Bescheid die Vollstreckung eingestellt wird, oder ein Eilverfahren vorm Verwaltungsgericht.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 20:50
Hallo an alle und danke.

Die Stadtverwaltung interessiert das wirklich nicht, ob Bescheide vorhanden sind.

Das ist ja das, was Person A. am allermeisten wundert.

Selbst ein intensives langes Gespräch mit einem Landespolitiker heute, mit dem Personen A-/ schon seit Jahren befreundet sind und der auch im hiesigen Stadtparlament sitzt und der selbst gegen die neue Gebührenreglung des BS war aber leider nicht mit Erfolg, hat nichts gebracht, weil er sich anscheinend juristisch nicht so auskannte, dass er das mit dem fehlenden Bescheid verstanden hat.

Die Personen A-Z waren zwar sehr erfreut über das sehr lange und gute Gespräch, gebracht hat es allerdings erstmals nichts.

Antrag auf Eilrechtsschutz kann Person A vor dem Verwaltungsgericht stellen, ist das richtig?

Ein Gespräch mit dem BS wäre noch eine Möglichkeit, daran hat Person A noch gar nicht gedacht.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 20:58
Der zuständige Sachbearbeiter der Stadt  hat sich total auf stur gestellt, ihn interessierten keine Festsetzungsbescheide. Für ihn waren freundliche und höfliche Briefe ohne Fristsetzung schon vollstreckbar.

Sehr seltsam.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Im aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 10 Nr. 5 und 6 stellt allerdings, dass diese festgesetzt werden müssen, um vollstreckt werden zu können, wenn Person A. das jetzt richtig verstanden hat.

Und wie kann der BS denn gegen SEIN EIGENES GESTZ GEHEN?????????
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Eddie am 12. Dezember 2014, 20:59
Hallo,

zum Thema Eilrechtsschutz bitte das hier durchlesen: http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/vorsicht-falle-antrag-auf.html

Grüße und viel Erfolg
Eddie
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 21:11
Hallo und danke.

Person A. bekam bisher alle Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

In der Vollstreckungsaufforderung steht als ersuchende Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio.

Ist das denn keine Rundfunkanstalt und kann die nicht vollstrecken?
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: leonardodavinci am 12. Dezember 2014, 21:28
Die Stadtkasse trägt die materielle Beweislast. Man sollte denen klarmachen, dass sich ein Verfahren gegen eine Vollstreckungshandlung (z. B. Pfändungsverfügung) nach §78 VwGO gegen sie als Vollstreckungsbehörde richtet und somit zu Lasten der Stadtkasse geht. Ruckzuck wird die Vollstreckung zurückgegeben. Diesen arroganten Hilfssheriffs bei Stadtkassen und ähnlichen Ämtern muss mal ordentlich in die Parade gefahren werden. Dann werden sie kleinlaut und werden sich sehr genau überlegen, was sie beim nächsten Mal tun.

Vgl. VG Hannover, Urteil vom 29. März 2004, Az. 6 A 844/02, Rn. 24

Zitat
Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, so geht dies zu Lasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 NVwVG). Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte (§ 78 VwGO) und von daher prozessual verantwortlich für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 - VII B 151/85 - NVwZ 1987, 535).
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 21:34
Oh danke, Ihr seid alle Engel. Das ist eine tolle Antwort, über die Person A. sich sehr freut.

Person A ist dem kleinen Beamten heute ordentlich in die Parade gefahren und hat damit gedroht, den stellvertretenden Bürgermeister zu besuchen, den sie schon sehr lange persönlich kennt. Dieses hat Person A dann auch direkt getan, im Stadtbürgermeister waren alle sehr nett, der stellvertretende Bürgermeister war leider in einer Besprechung, woraufhin Person A dann zu einem mit ihr schon sehr lange befreunden echten Landespolitiker gefahren ist, um die Sache zu klären.

Dieser teilt die Ansicht von Person A und allen Personen hier, was die Rundfunkgebühren angeht, kannte sich aber leider nicht mit den genauen juristischen Gegebenheiten aus, was das Fehlen einer Vollstreckung ohne Festsetzungsbescheid angeht.

Person A hat erfahren, dass geplant war, dieses Rundfunkgesetz politisch zu verhindern, es aber leider nicht geklappt hat, weil die Befürworter im Parlament halt in der Mehrheit waren. Person A hat auch gesagt, dass sie darauf wartet, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof die Sache im Sinne der Demokratie entscheidet und gefragt, ob politisch nicht noch etwas machbar ist.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 21:37
Und wie wendet Person A sich jetzt gegen die geplante Vollstreckungsmaßnahme?

Mit einem Antrag auf Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht oder wie?
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Calimero am 12. Dezember 2014, 22:06
Fitkiv würde ich Erinnerung nach § 766 ZPO bei der LRA (als Vollstreckungsbehörde) incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, und parallel an den GV (als Vollstreckungsorgan), einlegen, mit erweiterten Begründungen bzgl. Nichtigkeit (weg. fehlenden Vollstreckungsvorraussetzungen etc.). LRA: Nichtigkeit wegen fehlender Vollstreckungsvorrausetzungen wegen fehlender Bescheide etc .... GV: Nichtigkeit wegen fehlernder Vollstreckungvorraussetzungen wegen unzureichendem Vollstreckungsersuchen etc.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: El am 12. Dezember 2014, 22:12
Hallo und danke. Ihr seid alle so toll hier.

Also Erinnerung bei der Landesfunkanstalt und der Stadtverwaltung oder beim Gericht? Und wenn, bei welchem Gericht?

Person A kennt sich damit nicht aus.

Gibt es Formbriefe oder Vordrucke dafür?

A hat echt keine Ahnung, wie das geht.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: willnicht am 17. Dezember 2014, 17:47
Hallo an alle,

auch Person XY hat einen abgelehnten Widerspruchsbescheid bekommen (auf Roggi‘s Vorlage). XY hätte gerne geklagt, traut sich das aber nicht alleine zu und findet auch keinen Anwalt, der das übernehmen möchte. Die 4 Wochen Frist ist bald zu Ende (obwohl die Zustellung nicht nachweisbar ist) somit kann XY nicht länger warten und muss irgendwie reagieren.

Zufällig hat XY von seinem Mitbewohner erfahren, dass dieser bereits seit Jahren brav die Gebühren bezahlt. Dies hat XY in seinen Widersprüchen allerdings nicht erwähnt, da es ihm nicht bekannt war. Kann Person XY das jetzt noch nachholen und es dem „Service“ noch mitteilen wenn bereits der Widerspruchsbescheid vorliegt? Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Und wenn ja, wie ist er vorgegangen?

Danke schon mal im Voraus für eine Antwort.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: Roggi am 17. Dezember 2014, 19:09
Dem BS muss nur die Beitragsnummer des Mitbewohners mitgeteilt werden, zusammen mit einem Anmeldeformular und nochmal alles erklären. Dann sollte sich alles andere erledigen.
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: willnicht am 17. Dezember 2014, 20:09
Danke für die schnelle Antwort. Das mit dem Anmeldeformular versteht Person A nicht so ganz, das Anmeldeformular des Mitbewohners seinerzeit-gibt es wahrscheinlich nicht mehr, da Jahrzehnte her- oder ein neues Anmeldeformular für Person XY unter Angabe der Nummer des Mitbewohners?  Sorry, wenn A sich etwas doof anstellt... :-[
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: ss32 am 17. Dezember 2014, 20:15
Zufällig hat XY von seinem Mitbewohner erfahren, dass dieser bereits seit Jahren brav die Gebühren bezahlt. Dies hat XY in seinen Widersprüchen allerdings nicht erwähnt, da es ihm nicht bekannt war.

*Kopfschüttel*

Wie kann man es bei einer Wohnungsabgabe versäumen, sich mit seinen Mitbewohnern abzusprechen?
Titel: Re: Abgelehnter Widerspruch [nach Vorlage von Roggi) - Wie weiter vorgehen?
Beitrag von: willnicht am 17. Dezember 2014, 21:46

Wie kann man es bei einer Wohnungsabgabe versäumen, sich mit seinen Mitbewohnern abzusprechen?

Das frag ich mich auch  :o Vielleicht war den beiden ja nicht klar, wie genau der BS eine "WG" definiert...?