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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Dr. Zorn am 03. Oktober 2014, 11:03

Titel: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Oktober 2014, 11:03
Was ist hier im Forum, habt ihr alle kein Interesse mehr, oder was ist los?
Da laufen 2 Prozesse als Musterklagen vor dem VG-Stuttgart auf die wir lange hingearbeitet haben. Und keine Silbe davon in der „Pressemeldungen Oktober“

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgarterin-klagt-gegen-gebuehr-kein-rabatt-fuer-fernseh-verweigerin.bfc31bd4-c60f-4c04-bcc7-7aadaec26234.html

http://www.bild.de/regional/stuttgart/gez/zwei-schwaben-klagen-gegen-gez-37979892.bild.html
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: karlsruhe am 03. Oktober 2014, 11:44
War im Kalender als Termine eingestellt.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11210.0.html

Schön dass du die Artikel dazu gefunden hast.

Es ist einfach schön, wenn alle mit schauen, was für unsere Sache gut ist, bzw.
hier auch was die Presse dazu sagt. ;)

Warst du auch bei den Terminen und kannst noch mehr dazu sagen?
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Oktober 2014, 12:58
„Karlsruhe“ um deine Frage zu beantworten, ja ich war bei der Verhandlung.

Es war eine Senatssitzung mit 5 Richtern. Die wichtigste Aussage kam vom Vorsitzenden Richter „dies muss wo anders geklärt werden, ich schlage die Sprungrevision vor“  das bedeutet der direkte Weg nach Karlsruhe. Die Vertreterin des SWR lehnte dies ab „wir haben uns bereits im Vorfeld im Haus darüber beraten und beschlossen dass wir einer Sprungrevision nicht zustimmen werden.

Dies bedeutet, dass der SWR den Gang nach Karlsruhe scheut wie der Teufel das Weihwasser. Auch dem SWR müsste daran gelegen sein endgültig eine Rechtssicherheit herbeizuführen. Vielleicht spielt auch der vermeintliche Trumpf des SWR „Else Kirchhof“ die Schwägerin von Paul dem Gefälligkeitsgutachterschreiber des Rundfunks dabei eine Rolle, die bekanntlich in Mannheim  Senatsvorsitzenden und Vizepräsidentin des VGH ist.

Der Kläger W. sagte dann noch „dann ist es halt eine Station mehr, ist auch kein Problem.“   
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Oktober 2014, 13:11
Was ist hier im Forum, habt ihr alle kein Interesse mehr, oder was ist los?
Da laufen 2 Prozesse als Musterklagen vor dem VG-Stuttgart auf die wir lange hingearbeitet haben. Und keine Silbe davon in der „Pressemeldungen Oktober“

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgarterin-klagt-gegen-gebuehr-kein-rabatt-fuer-fernseh-verweigerin.bfc31bd4-c60f-4c04-bcc7-7aadaec26234.html

[...]

Datum in Zeitung: her, 02.10.2014 07:30 Uhr

Zitat

Zitat
Ähnliche Verfahren gab es schon so manche im gesamten Bundesgebiet, der Anwalt der Stuttgarterin spricht von deutschlandweit 600 Klagen und bisher knapp 20 Verwaltungsgerichtsurteilen.

Ist die Zahl 600 hier eine Konstante, die sich nie ändert?
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: karlsruhe am 03. Oktober 2014, 13:15
Es war eine Senatssitzung mit 5 Richtern. Die wichtigste Aussage kam vom Vorsitzenden Richter „dies muss wo anders geklärt werden, ich schlage die Sprungrevision vor“  das bedeutet der direkte Weg nach Karlsruhe. Die Vertreterin des SWR lehnte dies ab „wir haben uns bereits im Vorfeld im Haus darüber beraten und beschlossen dass wir einer Sprungrevision nicht zustimmen werden.

Dies bedeutet, dass der SWR den Gang nach Karlsruhe scheut wie der Teufel das Weihwasser.

Die Sprungrevision ginge doch dann, wie auch beim Urteil in Freiburg (siehe 2.4.14 im Kalender) zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig?
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Oktober 2014, 13:20
Die Sprungrevision ginge doch dann, wie auch beim Urteil in Freiburg (siehe 2.4.14 im Kalender) zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig?

Ich denke „Karlsruhe“ da es sich um Verfassungsrechtliche Fragen wie Art. 31 GG handelt
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: 907 am 03. Oktober 2014, 13:28
Eine fiktive Person X hat Widerspruchsbescheid nach 10 Monaten bekommen. Da steht folgendes: "Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags ist daher selbst dann rechtmäßig, wenn in der betroffenen Wohnung im Ausnahmefall überhaupt kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Erst recht ist es zulässig, einen Rundfunkbeitrag unabhängig davon zu erheben, ob im konkreten Fall "nur" ein Radiogerät/PC oder auch ein Fernsehgerät vorhanden ist."

Haben die zwei Schwaben passende Argumente dagegen?

Hat jemand eine Statistik wieviel Geld für Radio und TV ausgegeben wird?

ps: Ich höre kein Radio und gucke kein TV oder sonstwas von ÖRR/Privaten.
600 Klagen ist nicht richtig. Bald gibt es eine Klage mehr.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Oktober 2014, 13:42
Ich wünsche mir einmal, dass man hier beim diesem Thread beim Thema der 2 Verhandlungen bleibt und nicht wieder wie so oft vom hundertsten ins tausendste  abschweift und Fragen stellt, die mit dem Thread nichts zu tun haben und die schon x-mal beantwortet wurden.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Redfox am 03. Oktober 2014, 13:43
Die Sprungrevision geht zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Oder meintest Du die Aussetzung und Vorlagenbeschluss zum Bundesverfassungsgericht? Dass ist inhaltlich was anderes. (Einem Vorlagenbeschluss muss der Beklagte m.W. auch  nicht zustimmen).

Aber das deutet darauf hin, dass das Freiburger Verfahren auch erst mal den Instanzenweg nimmt. Abwarten und Tee trinken also.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 03. Oktober 2014, 13:49
„Abwarten und Tee trinken“ das ist genau die richtige Einstellung.
Wie heißt es so schön „In der Ruhe liegt die Kraft“  :)
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 07. Oktober 2014, 12:38
Ich hatte noch ein wichtigen Punkt aus der Verhandlung vom 1.10. vergessen.

Der Vorsitzende sagte auch, dass es eine „Steuer“ ist oder nicht, an einem seidenen Faden hängt. Dies lässt in mir die Hoffnung am leben, dass noch nicht alles verloren ist und es sich lohnt weiter zu kämpfen.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: smartorakel am 07. Oktober 2014, 13:42
Ich denke auch das die LRA den direkten Gang nach Karlsruhe oder Leipzig scheuen werden und hoffen das allen Leuten das Geld ausgeht bis dahin!

Aber da irren Sie gewaltig m.M. nach!
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Rochus am 07. Oktober 2014, 13:59
„Karlsruhe“ um deine Frage zu beantworten, ja ich war bei der Verhandlung.

Es war eine Senatssitzung mit 5 Richtern. Die wichtigste Aussage kam vom Vorsitzenden Richter „dies muss wo anders geklärt werden, ich schlage die Sprungrevision vor“  das bedeutet der direkte Weg nach Karlsruhe. Die Vertreterin des SWR lehnte dies ab „wir haben uns bereits im Vorfeld im Haus darüber beraten und beschlossen dass wir einer Sprungrevision nicht zustimmen werden.

Dies bedeutet, dass der SWR den Gang nach Karlsruhe scheut wie der Teufel das Weihwasser. Auch dem SWR müsste daran gelegen sein endgültig eine Rechtssicherheit herbeizuführen. Vielleicht spielt auch der vermeintliche Trumpf des SWR „Else Kirchhof“ die Schwägerin von Paul dem Gefälligkeitsgutachterschreiber des Rundfunks dabei eine Rolle, die bekanntlich in Mannheim  Senatsvorsitzenden und Vizepräsidentin des VGH ist.

Der Kläger W. sagte dann noch „dann ist es halt eine Station mehr, ist auch kein Problem.“

Der SWR soll mal lieber aufpassen, dass sie bei Dr. Else K. nicht doch eine Bruchlandung erleiden. Seht Euch mal ihre bisherigen Urteile in Sachen Rundfunk-GEBÜHR an.

Hinsichtlich der Scheu des SWR gebe ich Dir grundsätzlich recht. Aber bis Karlsruhe ist es noch ein recht weiter Weg. Die Absicht, sich gegen eine Sprungrevision zu stemmen kann auch darin begründet liegen, den Gegner mürbe zu machen und dabei Zeit zu schinden.

Hatten sich die beiden Kläger anwaltlich vertreten lassen?

Wann ist das Urteil zu erwarten?
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Stuttgarter am 07. Oktober 2014, 16:33
Zitat
Wann ist das Urteil zu erwarten?

Das Urteil findest Du hier:

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Bürger am 07. Oktober 2014, 16:40
Das Urteil findest Du hier:
http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876
Sprungrevision scheint demgemäß also erst mal nicht zugelassen zu sein...
...stellt sich dennoch die Frage, ob Berufung nicht ebenfalls eingereicht werden kann unter Beantragung des Ruhens/ Aussetzens des Verfahrens aufgrund eines höherinstanzlichen Verfahrens am BVerwG (Sprungrevision vom VG Freiburg wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" etc.) - wobei mir noch nicht bekannt ist, ob die dort eröffnete Möglichkeit der Sprungrevision nun schon offiziell wahrgenommen wurde.
Dazu sollten wir wohl langsam mal die Augen und Ohren offenhalten...
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 07. Oktober 2014, 17:32
Bürger, du musst oben lesen. Der Vorsitzend machte den Vorschlag der Sprungrevision, die Sprungrevision kann nicht zugelassen werden wen beide Parteien dem zustimmen, was der SWR nicht tat. Somit bleibt nur die Berufung. Die Anwältin vom SWR hat erklärt dass in ihrem Hause beschlossen wurde, grundsätzlich einer Sprungrevision nicht zuzustimmen. Das kann bei anderen Landesanstalten anders sein, was ich aber nicht glaube.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Bürger am 07. Oktober 2014, 18:05
Das kann bei anderen Landesanstalten anders sein, was ich aber nicht glaube.

Ist doch aber schon bekannt:
Urteil Verwaltungsgericht Freiburg 06.09.2014 (02.04.2014) Az.: 2 K 1446/13
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html

Sofern dies gerichtlich explizit beschlossen wurde...
Zitat
Die Revision wird unter Umgehung der Berufungsinstanz zugelassen.
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&sid=22d68f41e8b31e73bb0cc920df6551ce&nr=18479&pos=0&anz=8

...haben wohl die Verfahrensparteien mglw. keine Einwirkung mehr darauf. Dies wäre dann wohl aber explizit in o.g. Thread zu beobachten und zu klären, um hier nicht weiter abzuschweifen.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 07. Oktober 2014, 19:17
Interessant wäre zu wissen, ob der SWR in Freiburg einer Sprungrevision zugestimmt hat.

„ZPO  § 566   Sprungrevision
(1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn

1. der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt und
2. das Revisionsgericht die Sprungrevision zulässt.

Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sowie die Erklärung der Einwilligung gelten als Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung.“

Der Gegner muss Abs. 1. einwilligen, was der SWR ausdrücklich nicht tat, deshalb wurde es auch nicht in den Tenor mit aufgenommen.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Luci0509 am 08. Oktober 2014, 14:18
Klagen gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen
Datum: 06.10.2014
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 06.10.2014:

" Mit der schriftlichen Begründung der Urteile ist noch im Laufe dieses Monats zu rechnen." !
http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876

Darauf bin ich gespannt !
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart, Urteil
Beitrag von: karlsruhe am 17. Oktober 2014, 23:24
Verwaltungsgericht Stuttgart: 01.10.14


Urteil: 3. Kammer


http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&nr=18594&pos=0&anz=248

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Gerichtsschreiberin am 18. Oktober 2014, 00:20
"Der Anteil der privaten Haushalte mit Fernsehgeräten liegt bei 96,2 %"

Das schreiben die Stuttgarter, die Kölner haben gestern 1-2% gesagt, die Fernsehen nicht nutzen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart, Pressemitteilung
Beitrag von: karlsruhe am 18. Oktober 2014, 00:54
Pressemitteilung des VG Stuttgart 13.10.14 zum Urteil:

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen+_+Die+Urteilsgruende+_/?LISTPAGE=1218552
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 23. Oktober 2014, 12:09
Habt ihr euch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Auswirkungen es hat, wenn die zwei Kläger nicht in Berufung gehen, die Urteile würden dann rechtskräftig. Da es Musterprozesse waren, in denen alle bekannten Argumente abgehandelt wurden, würde der SWR sich in Zukunft bei allen anderen Klagen auf diese Urteile stützen und alle weiteren Klagen würden abgewiesen werden.

Nicht in Berufung zu gehen, wäre das Horrorszenario schlechthin, der größte anzunehmender Super-GAU. Der SWR hätte durch die finanziellen Zermürbungstaktik ein Urteil in Händen, was verfassungsrechtlich nie richtig überprüft wurde.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Freiheitskämpfer am 23. Oktober 2014, 16:13
Meine grösste Sorge ist das den Leuten das Geld ausgeht
Wir basteln gerade in einem anderen Thread an einer Interessengemeinschaft wo monatlich Geld eingezahlt wird um unter anderem auch Kläger aussichtsreicher Klagen zu unterstützen
Je mehr Leute dazu bereit sind umso besser und es nützt uns allen am Ende
Ich hab nämlich auch keine Lust das nur wegen dem Geld keine Berufung eingelegt wird

der Thread heißt:  "Organisierter Wiederstand"
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Dr. Zorn am 28. Oktober 2014, 18:27
Glocke zur zweiten Runde.
Der Kläger W. hat heute Berufung eingelegt, somit erreicht das Urteil keine Rechtskraft.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Helmut Enz am 29. Oktober 2014, 11:19
Glocke zur zweiten Runde.
Der Kläger W. hat heute Berufung eingelegt, somit erreicht das Urteil keine Rechtskraft.

Danke, Dr. Zorn.

Wie kann man die Berufung finanziell unterstützen?
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: karlsruhe am 10. November 2014, 12:06
Bislang wurde nur 1 Urteil vom 1.10.14 eingestellt, da das 2. Urteil erst 10 Tage später auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart veröffentlicht wurde.

Deshalb hier beide Urteile von der Verhandlung am 1.10.14 in Stuttgart nochmal:

1. Urteil: Rundfunkbeitrag und Schwerbehinderung

Einstelldatum: 11.10.14 auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart

VG Stuttgart Urteil vom 1.10.2014, 3 K 4897/13

Leitsätze:


Der Rundfunkbeitrag ist europarechtlich eine bestehende und damit zulässige Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchstabe b der Verfahrensverordnung (EG) Nr. 659/1999.

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, für deren Einführung der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat; die gesetzliche Regelung von nichtsteuerlichen Abgaben zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällt als Annexkompetenz unter das Rundfunkrecht, für das die Länder gemäß Art. 70 GG die Gesetzgebungsbefugnis haben.

Das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung erfasst in zulässig typisierender Weise die Möglichkeit der Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme.
Inhaber des Merkzeichens "RF" können eine völlige Freistellung vom Rundfunkbeitrag nicht fordern.


Tenor:

Die Klage wird  abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrensverordnung.

Die Berufung wird zugelassen.

Hier der Text des 1. Urteils:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&Seite=1&nr=18594&pos=15&anz=272


2. Urteil: Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer

Einstelldatum: 21.10.14 auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart

VG Stuttgart Urteil vom 1.10.2014, 3 K 1360/14

Leitsätze:


Der Rundfunkbeitrag ist europarechtlich eine bestehende und damit zulässige Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchstabe b der Verfahrensverordnung (EG) Nr. 659/1999.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist wirksam zustande gekommen und in Baden-Württemberg wirksam in Landesrecht transformiert worden.

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, für deren Einführung der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat; die gesetzliche Regelung von nichtsteuerlichen Abgaben zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällt als Annexkompetenz unter das Rundfunkrecht, für das die Länder gemäß Art. 70 GG die Gesetzgebungsbefugnis haben.

Das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung erfasst in zulässig typisierender Weise die Möglichkeit der Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet es nicht, den Rundfunkbeitrag nach einzelnen Geräteklassen zu staffeln oder einen Grund- und einen Zusatzbeitrag vorzusehen.


Tenor:

Die Klage wird  abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrensverordnung.

Die Berufung wird zugelassen.


Hier der Text des 2. Urteils:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&Seite=1&nr=18624&pos=14&anz=272
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Greyhound am 10. November 2014, 20:34
Soweit ich das sehe, wird in dem zweiten Urteil des VG Stuttgart vom 01.10.2014, Az. 3 K 1360/14 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&Seite=1&nr=18624&pos=14&anz=272 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&Seite=1&nr=18624&pos=14&anz=272) erstmals auf die tatsächliche Nutzeranzahl des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen. Zitat RdNr 30: "Schließlich wird dieses Austauschverhältnis nicht, wie die Klägerin meint, dadurch infrage gestellt, dass die Mehrheit der Rundfunkbeitragspflichtigen seit Jahren dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnend gegenüberstehe und dieses Akzeptanzdefizit dazu führe, dass der Marktanteil des „ARD-ZDF-Verbunds“ mittlerweile auf nur noch etwas mehr als ein Drittel gesunken sei. ... So wurde etwa für das Jahr 2009 ein Marktanteil für die öffentlich-rechtlichen Sender von 42,8 % ermittelt ... Hieraus kann allerdings nicht der Schluss gezogen werden, dass nur noch weniger als die Hälfte aller Rundfunkteilnehmer überhaupt öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme in Anspruch nehmen. ... sagt der Marktanteil an sich über die Zahl derjenigen, die öffentlich-rechtliche Programme überhaupt nutzen, nichts aus."

Damit wird erstmals auch auf die zweite Typisierung im Rahmen der Rundfunkbeitragspflicht eingegangen:
1. Typisierung: > 90 % besitzen ein Rundfunkempfangsgerät => Typisierung hoch auf 100 % möglich, da nur sehr geringer Anteil von ungerechtfertigt in Anspruch genommenen = hinzunehmen.
2. Typisierung: > 90 % nutzen öffentlich-rechtlichen Rundfunk => struktureller Vorteil für die Gesellschaft und individueller Vorteil für jeden in Anspruch genommenen kann zugrundegelegt werden.

Die zweite Typisierung ist der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014, Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12 http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm (http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm), zu entnehmen unter RdNr 80: "Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei ineinandergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11); insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird (vgl. etwa LT-Drs. 16/7001 S. 12 f., 17)."
Eine andere Auslegung als die zweite Typisierung macht keinen Sinn, denn es könnte nicht ein struktureller bzw. individueller Vorteil für jedermann unterstellt werden, wenn nicht typisiert jedermann öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiert.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 11. November 2014, 20:11
[..] insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen [...]
Moment.. JEDE Person? Ganz Europa kann die ÖR über Satellit empfangen, und der Rest der Welt übers Internet.
Also müssen über 7 Milliarden Menschen dafür blechen, bleibt für jeden nur noch 1.- Euro Zahlungspflicht über ;)
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Blitzbirne am 11. November 2014, 21:50
bezüglich der Typisierung der Nutzer verweise ich auf den Beitrag in dem Parallelthema http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11902.msg80298/topicseen.html#msg80298 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11902.msg80298/topicseen.html#msg80298):

Ich zitiere aus der Studie zu Rundfunk"gebühren" auf http://www.pnn.de/medien/909371/ (http://www.pnn.de/medien/909371/) vom 10.11.2014:

Zitat
...Die öffentlich-rechtlichen TV-Sender können sich laut Erhebung glücklich schätzen, seit 2013 eine Pflichtabgabe in Höhe von 17 Euro 98 pro Monat und Haushalt zu bekommen. 58 Prozent der Befragten gaben an, sie würden nicht freiwillig für das öffentlich-rechtliche Programm bezahlen. Insbesondere jüngere Berliner würden sich die Rundfunkgebühren gerne sparen. Befragte im Alter von über 60 Jahren sind dagegen eher bereit, zu bezahlen. Sie fänden teils sogar eine höhere Summe als bisher angemessen und könnten sich vorstellen, bis zu 20 Euro oder mehr monatlich für öffentlich-rechtliches Fernsehen auszugeben...
...Befragt wurden insgesamt 1003 Personen im Oktober dieses Jahres; die Ergebnisse der Studie sollen am kommenden Mittwoch offiziell präsentiert werden...

Eine aktuelle Studie und 58% zahlen NICHT freiwillig! Was will uns also das VG erzählen?
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Greyhound am 11. November 2014, 23:12
Ich muss mich entschuldigen und meine Ansicht über die zweite Typisierung revidieren, je mehr ich über die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof zitierte Begründung des Gesetzgebers für den RBStV nachdenke. Es wäre auch zu einfach, denn weniger als 90 % Konsumenten des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks könnte man darlegen.

Die Gesetzesbegründung ist wirklich ausgesprochen perfide schwer angreifbar formuliert:
Beim angeblichen individuellen Vorteil aufgrund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liest man in den Urteilen, dass es jedem selbst überlassen ist, ob er einen solchen wahrnehmen möchte. Und die Gesetzesbegründung bezieht sich mit der Typisierung offenbar nur auf einen üblicherweise in der Wohnung konsumierten Rundfunk - egal welcher Herkunft. Eine Möglichkeit des Konsums öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll ausreichen. Der Inhalt des angeblichen individuellen Vorteils ist vom Gesetzgeber nicht definiert.
Der angebliche strukturelle Vorteil aufgrund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll sich daraus ergeben, dass die Gesellschaft durch dessen Einwirkung profitieren soll. Ab welcher Prozentzahl von Nutzern eine Einwirkung überhaupt stattfinden kann, ist schwer definierbar.

Ob jemand freiwillig zahlt, spielt keine Rolle. Steuern zahlt auch niemand "freiwillig".

Ich kann offenbar im Gerichtsverfahren nicht einmal verlangen, dass man mir die behaupteten Vorteile zunächst nachweist, bevor man mich in die Zahlungspflicht nimmt.

Trotzdem: Es muss einen Grund haben, warum sich das VG Stuttgart in dem zweiten Urteil zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks äußert. Nicht nur den, dass Steigerung der Akzeptanz eines der Ziele des Gesetzgebers ist.
Vielleicht kann man mit fehlender Akzeptanz einen gleichermaßen fehlenden strukturellen Vorteil behaupten.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Rochus am 12. November 2014, 11:28
[..] insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen [...]
Moment.. JEDE Person? Ganz Europa kann die ÖR über Satellit empfangen, und der Rest der Welt übers Internet.
Also müssen über 7 Milliarden Menschen dafür blechen, bleibt für jeden nur noch 1.- Euro Zahlungspflicht über ;)

War immer schon mein Reden, auch hier im Forum. Die Richter haben sich da recht weit aus dem Fenster gelehnt. Wenn man jetzt aber nur mal die im Ausland lebenden Deutschen nimmt und die im Ausland lebenden "Ausländer" außen vor läßt, dann läßt sich daraus wohl etwas machen. Dazu werfe man einen Blick ins GG:

Zitat
Art 33
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten

Da ja nun von den Gerichten der Rundfunkbeitrag quasi in eine staatsbürgerliche Pflicht erhoben wird, um einen Vorteilsausgleich dafür zu schaffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11).

Interessant in dem Zusammenhang, dass das Gericht seine Begründung aus einer Landtagsdrucksache abschreibt, um dem ja ach so staatsfernen Rundfunk eine Daseinsberechtigung zu verschaffen.

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: koppi1947 am 12. November 2014, 12:06
[..] insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen [...]

genau hier wird der Europäische Gerichtshof eingreifen müssen,denn es kann nicht sein,dass der Deutsche Bürger für alle bezahlt.

So wie "La Volpe da Firenze das darstellt,denn wenn die Klagen auch vom BGH abgewiesen werden,kann nur noch der EuGH entscheiden.

Ich empfinde die Entscheidungen der Richter als Volksverrat,dass uns die Politiker,die vom Volke gewählt wurden verarschen wissen wir,aber das von den Richtern das Grundgesetz verletzt wird,ist eine Schande.
Wann wacht der Deutsche Bürger auf?
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 12. November 2014, 15:58
Dazu werfe man einen Blick ins GG:
Wirf nicht zu viele Blicke in das GG, sonst klebt Dein Auge an 116 fest:
[...]  in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Die BRD sieht sich als nicht als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, sondern als mit ihm (teil- [bis1990]) identisch.
Somit müssten die dort lebenden Deutschen (in den ehemaligen deutschen Ostgebieten jenseits der Oder-Neiße-Grenze) ebenfalls zahlungspflichtig sein.

Zitat aus Wikipedia:
Personen, die jenseits von Oder und Neiße auf dem Gebiet Deutschlands in den Grenzen von 1937 geboren sind, werden nach einem Schreiben des Bundesinnenministeriums melderechtlich nicht als „im Ausland“ geboren erfasst. Dies gilt aber nur dann, wenn sie vor dem 2. August 1945 geboren sind, dem Tag der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937

Immerhin haben die dort lebenden deutschsprachigen Menschen beim Empfang des Rundfunks nun wirklich einen Vorteil (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorteil) (= in einer Wettbewerbssituation das Vorliegen einer Ungleichheit, die einem der Konkurrenten einen Vorsprung gewährt).
Und es handelt sich um eine mehr oder weniger klar abgrenzbare Gruppe.

Ebenso verhält es sich mit den ins Ausland gezogenen Deutschen.

Da aber gerade diejenigen, die nun wirklich einen besonderen Vorteil haben, nicht zahlungspflichtig sind, ist es eigentlich eine Ungleichbehandlung gegenüber den Einwohnern der BRD.
Wir Zahlschafe blechen und die haben einen (doppelten) Vorteil.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: koppi1947 am 12. November 2014, 17:41
Meines Wissens,kann ich in vielen Ländern der Welt,ARD&ZDF über SAT schauen.Auf alle Fälle gibt es um uns herum einige Länder,in denen man Deutsch spricht oder diese Sprache versteht und diese Bürger zahlen keinen Cent,womit der Gleichheitsgrundsatz schon ausgehebelt ist.
Also bleibt nur noch eine Verschlüsselung und wer den Mist sehen will,soll auch zahlen.Ich nicht!
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: dimon am 12. November 2014, 19:37
kann nur noch der EuGH entscheiden.

so sehe ich das auch, kein Gericht in Deutschland wird je den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklären.
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: ReinSprung am 18. November 2014, 11:34
Im Beitrag hier wurde gefragt, ob die Kläger Berufung eingelegt haben. JA, beide. Auch der Kläger von Freiburg (VG Freiburg - 02.04.2014 - 2 K 1446/13). Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim dran (und alles bleibt in der Familie!)
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: ReinSprung am 18. November 2014, 11:53

2. Urteil: Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer

Einstelldatum: 21.10.14 auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart

VG Stuttgart Urteil vom 1.10.2014, 3 K 1360/14

Leitsätze:

...

Das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung erfasst in zulässig typisierender Weise die Möglichkeit der Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet es nicht, den Rundfunkbeitrag nach einzelnen Geräteklassen zu staffeln oder einen Grund- und einen Zusatzbeitrag vorzusehen.


Der Satz beschäftigt mich: Der Grundsatz der Gleichbehandlung ...

Und wie steht es bei der KFZ-Steuer? Dort wird ja nach Geräteklassen (Motorrad, KFZ, LKW ob  groß und klein, viel Hubraum oder wenig Hubraum, viel KW oder wenig KW) gestaffelt! Und alle benutzen gemeinsam  die Straße (EINFACH FÜR ALLE). Auch hier könnte man sehr viel Geld durch Verwaltungsvereinfachung sparen.

Soweit zum Grundsatz der Gleichbehandlung ...

ABER DAS GEHT DOCH NICHT .... (höre ich das schon?)
Titel: Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Beitrag von: Knax am 18. November 2014, 12:36
Der Satz beschäftigt mich: Der Grundsatz der Gleichbehandlung ...

Und wie steht es bei der KFZ-Steuer? Dort wird ja nach Geräteklassen (Motorrad, KFZ, LKW ob  groß und klein, viel Hubraum oder wenig Hubraum, viel KW oder wenig KW) gestaffelt! Und alle benutzen gemeinsam  die Straße (EINFACH FÜR ALLE). Auch hier könnte man sehr viel Geld durch Verwaltungsvereinfachung sparen.

Soweit zum Grundsatz der Gleichbehandlung ...

ABER DAS GEHT DOCH NICHT .... (höre ich das schon?)

Der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich trifft jeden Wohnungsinhaber und damit sämtliche gesellschaftlichen Schichten. Eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit wäre daher nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung erforderlich. Das leuchtet unmittelbar ein, insbesondere auch deshalb, weil die Abgabe -wie eine Steuer- fortwährend und auf unbestimmte Dauer zu leisten ist. Eine solche Differenzierung findet aber ebenfalls nicht statt. Die Rechtsprechung scheut sich, diese Diskussion überhaupt erst anzufangen und tut die lächerlichen paar Euro pro Monat als nicht weiter beachtlich ab. Dass es nicht einmalig um 17,98 Euro geht, sondern um weitaus höhere Beträge, erkennt jeder, nur eben die Rechtsprechung stellt sich an dieser Stelle bewusst doof bzw. taub.