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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: Rundfunkbetrug am 30. September 2014, 19:01
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Im Netz gibt es ja diverse Seiten, die einem die jährliche kostenlose Abfrage über bestehende Daten bei diversen Instituten übernimmt. Schufa, div. Adresshändler und der Beitragsservice gehört dazu.
Der Schwiegervater eines Bekannten hat bis dato noch nichts vom BS gehört, geschweige denn irgendwas bezahlen müssen. Jetzt hat er aus Spaß diese Datenabfrage in Auftrag gegeben und anhängenden Brief vom BS bekommen. Laut Lieferkonzept war die Übermittlung seines zuständigen Meldeamtes aber schon im März 2013. Kommt da nichts mehr? Fällt er durch deren Rasterfahndung? Jemand ähnliche Erfahrungen oder noch nicht erfasst?
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Nun, scheint die Person wohl die einzige sein, die nicht beim BS registriert ist. Eigentlich schade, hat er sich schon auf den Widerspruch und nachfolgende Klage gefreut. 8)
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...ohne schwarzmalen zu wollen, aber: vielleicht nicht den Tag vor dem Abend loben ;)
Die Übermittlung laut Lieferkonzept muss ja nicht zwangsläufig auch sofortige Bearbeitung bedeuten...
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Wenn die Daten übermittelt worden sind, müssten diese ja auch beim BS gespeichert sein, auch wenn sie vll. unbearbeitet sind, oder? Ansonsten hat der BS ja gelogen ;)
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Sehe ich das falsch oder hat sich die fiktive Person nicht spätestens jetzt zu erkennen gegeben?
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Sehe ich das falsch oder hat sich die fiktive Person nicht spätestens jetzt zu erkennen gegeben?
Sie hat ich zwar zu Erkennen gegeben, laut Aussage des (glaubwürdigen?) BS werden diese Daten jedoch nur zu diesem Kommunikationszweck gespeichert und nach Abschluss gelöscht.
Wer's glaubt, wird selig... ;)
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Das wird sich zeigen ;D Wenn jetzt was kommt müsste der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.
Aber die Frage ist nunmher, welche weiteren fiktiven Personen gibt es, die noch nicht erfasst, bzw. angeschrieben worden sind. Je größer diese Zahl umso falsche die aktuelle Einnahmenprognose, oder?
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Wenn jetzt was kommt müsste der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.
Naja, im Zweifel heißt's dann einfach, dass die entsprechende Tranche eben erst jetzt ins EDV-System eingepflegt worden sei.
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Und bis dato unbeaufsichtigt auf Uraltdisketten in der Garage lagerten ;D