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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pstor am 29. September 2014, 12:27
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Hallo,
ich habe bisher so verstanden wenn man einen Beitragsbescheid bekommt muss man dagegen Widerspruch einlegen. Dann muss man eine Ablehnung des Widerspruchs bekommen, die auch wirklich "Ablehnung des Widerspruchs" heißt. Sonst kann man dagegen nicht klagen und auch die Ex-GEZ kann nix machen.
Jetzt habe ich in einer anderen Wohnung einfach einen Festsetzungsbescheid bekommen, ohne vorher einen Beitragsbescheid erhalten zu haben.
Muss ich da was anderes machen? Ist das gefährlicher? Oder auch einfach wie bei einem Beitragsbescheid Einspruch einlegen?
Danke im Vorraus!
euer
peter
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Festsetzungsbescheid ist nur ein neuer Name (seit September) für den bisherigen Beitragsbescheid. Der aktuelle Bescheid bezieht sich auf einen anderen Zeitraum als der vorherige.
Die Ablehnung des Widerspruchs heißt "Widerspruchsbescheid".