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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Fuckthesystem am 24. September 2014, 20:34
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Hallo,
hoffe Sie können mir in diesem hypothetischen und fiktiven Fall helfen und zwar wenn die Person A (Schuldner) noch nie GEZ gezahlt hat und Arbeitlosengeld 2 bezieht .
Aber den bescheid seid 3 Jahren nie abgeben hat zur entlastung der GEZ, Person A hatte die ganzen Mahnungen ignoriert.
Nun bekam Person A post von der Vollstreckungsbehörde mit einer Zahlungsauforderung von 576,31 € in bar.
Ein Vollstreckungsbeamter war schon da , aber Person A war nicht anzutreffen.
Was könnte Person A machen um Wiederspruch einzulegen, um die die Zahlung nicht mehr tätigen zu müssen ?
Auf wunsch könnte ich die Briefe anonymisiert hochladen.
wäre über jede Antwort dankbar,
Liebe grüße einer verzweifelten alleinerziehenden Mutter :)
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Person A könnte bestreiten je einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten zu haben und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, dem Bescheid dann widersprechen. Genaues Prozedere bitte recherchieren.
bei entsprechend geringem Einkommen über P-Konto (Pfändungssicheres Konto) informieren.
Parallel Befreiung für die Zukunft beantragen