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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: gandalf81 am 22. September 2014, 16:11
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Hallo,
eine ähnlichen Beitragszwang wie im Falle der GEZ ist ja die Beitragspflicht im Falle gesetzlicher Krankenkassen. Für eine Argumentation gegen die GEZ wäre es bestimmt sinnvoll, wenn sich die rechtlichen Unterschiede dieser zwei Modelle abgrenzen bzw. herausarbeiten lassen können. Ansonsten bestünde evtl. die Gefahr, dass die Gegenseite mit dieser Analogie argumentieren wird.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz die wichtigsten Unterschiede benennen kann.
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Die ÖRR senden überwiegend Unterhaltung.
Unterhaltung ist Privatvergnügen.
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Formal gesehen handelt es sich bei der Krankenversicherung um ein Bundesgesetz (niedergelegt im Sozialgesetzbuch), beim RBStV um einen zwischen den Ländern ausgehandelten Staatsvertrag.
Prinzipiell ist es dieselbe Form staatlicher Willkür. Man postuliert Notwendigkeiten (hier Absicherung im Krankheitsfall, dort Versorgung mit unabhängiger Information) und fordert deren Finanzierung. Genauso läuft es mit jeder Steuer, jeder Abgabe, jeder Gebühr, jeder anderen Zwangsversicherung.
Staatliche Strukturen erklären ihre Zuständigkeit und greifen in die Eigentumsrechte der Bürger ein.
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[...] evtl. die Gefahr, dass die Gegenseite mit dieser Analogie argumentieren wird.
Diese Argumentation wäre nicht neu - wird und wurde schon seit jeher (allerdings weder logisch noch juristisch begründet) auch seitens der Politik und anderer Verfechter hier und da bemüht.
Allein eine Suche im Forum nach "Kranken~"/ "Krankenversicherung" liefert so einige Diskussionen zu diesem Thema...
Bei der Krankenversicherung handelt es sich (wie es der Name schon sagt) um eine
Versicherung - zur Abdeckung eines (unkalkulierbares) Risikos.
Es geht um Krankheit, Leben und Tod.
Allein dies ist schon ein himmelweiter Unterschied zum sog. Rundfunkbeitrag, der eigentlich jegliche weitere Diskussion über dieses Thema erübrigen sollte.
Desweiteren ist der Krankenkassenbeitrag personenbezogen und - zumindest in gewissen Unter- und Obergrenzen - einkommensabhängig gestaffelt.
Das aktuelle Rundfunkbeitragsmodell, übertragen auf die Krankenversicherung, würde in etwa bedeuten:
pro Wohnung 1.000€/mtl. Krankenkassenbeitrag - unabhängig von der Personenanzahl und dem persönlichen finanziellen Leistungsvermögen.
Dies auch für Zweitwohnungen, Betriebsstätten und KFZ.
Doppelt und dreifach - usw.
Ich Glaube die Diskussion und somit vielleicht auch die Frage nach den rein rechtlichen Unterschieden erübrigt sich damit eigentlich...
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Der Krankenversicherungsbeitrag steht ein zurechenbarer Nutzen gegenüber - die Absicherung von Risken bei der Zahlung von Krankengeld (wie auch bei der Rente) gilt das Äquvalenzprinzip zwischen Beitrag und Geldleistung.
Spannend wäre es, sich mit IHK-Beiträgen oder z.B. der Weinabgabe (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-057.html) zu beschäftigen.
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Persönlich stehe ich der Krankenversicherungspflicht gerade für Selbständige (seit 2006) ebenfalls sehr kritisch gegenüber. Man darf nicht übersehen, dass unsere Sozialsysteme aufgrund der demographischen Entwicklung kranken und der Staat hierauf keine andere Antwort weiß, als den Bürger mehr und mehr mit Zwangsbeiträgen zu überziehen. Dies ist eine sehr unschöne Entwicklung und man sollte auch bei der Krankenversicherungspflicht kritisch bleiben und fragen, was wir möchten: den totalen Staat, der dem Bürger keinen Entscheidungsspielraum mehr lässt oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung der alten Bundesrepublik, die dem Bürger einiges an Spielräumen ließ. Was konkret für Selbständige die Möglichkeit offenließ, sich auch nicht bei einer Krankenkasse zu versichern. (So teuer ist ein privat bezahlter Arztbesuch auch nicht.)
Grundsätzlich ist eine Krankenversicherung natürlich eine sinnvolle Sache und insofern haben die Vorkommentatoren recht, dass man diese nicht mit öffentlich-rechtlichem Fernsehsiechtum vergleichen kann. Aus einer Krankenversicherung erwachsen individuelle wie kollektive Vorteile. Fernsehen hingegen ist schlichtweg nicht überlebenswichtig und man kann ohne Probleme darauf verzichten.
Generell jedoch sollte man wachsam bleiben und die relativ hohe Akzeptanz des derzeitigen Krankenverisicherungsmodells nicht als Argument für weitere Zwangsbeiträge gelten lassen. Denn da gibt es immer wieder neue Vorstöße bei Politik und Lobbyisten.
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Ich bin auch gegen den Krankenversicherungszwang, und eigentlich hier doch für eine Teilfinanzierung mit Steuern.
Man kann sich streiten, ob Versicherungspflicht richtig ist. Der Streitpunkt ist die Versicherungspflicht, nicht ihre Folge, die Beitragspflicht. Und genau hier liegt der große Unterschied mit dem Rundfunkbeitrag: eine Teilnahmepflicht am Rundfunk soll auf Grund der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein, da darf kein Streitpunkt geben. Wieso Beitragspflicht ohne Teilnahmepflicht? Der Trick der Rundfunkanstalten: der Beitrag sei unabhängig der Nutzung, wie sind nicht nutzende Teilnehmer. Aber doch Teilnahmepflicht.
Übrigens, ich zitiere wieder Wikipedie bezüglich Norbert Blüm:
Nach 1998 fand Blüm seine Ansichten in der CDU nur noch in geringem Maß vertreten; schon zuvor wurde er teils als „Herz-Jesu-Marxist“ belächelt.[4] Unter anderem kritisierte er Pläne zur Einführung einer Kopfpauschale und vertrat die Ansicht, dass die CDU einen Kurswechsel vollziehe, bei dem das Soziale fehle.[5][4] Auf dem Leipziger Parteitag der CDU von 2003 wurde er wegen seiner Kritik am Kurs von einigen Parteimitgliedern ausgepfiffen[6] und die veränderte Linie in der Gesundheitspolitik zur Kopfpauschale mit deutlicher Mehrheit bestätigt.
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Der Streitpunkt ist die Versicherungspflicht, nicht ihre Folge, die Beitragspflicht. Und genau hier liegt der große Unterschied mit dem Rundfunkbeitrag: eine Teilnahmepflicht am Rundfunk soll auf Grund der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein, da darf kein Streitpunkt geben. Wieso Beitragspflicht ohne Teilnahmepflicht? Der Trick der Rundfunkanstalten: der Beitrag sei unabhängig der Nutzung, wie sind nicht nutzende Teilnehmer. Aber doch Teilnahmepflicht.
Man könnte im Gegenzug argumentieren, dass die Versicherungspflicht und die draus folgende Beitragspflicht bei der Krankenversicherung ebenefalls keine Teilnahmepflicht am Gesundheitssystem ableitet. Also niemand wird gezwungen zum Arzt zu gehen, auch wenn ihm das Bein abfällt.
Insofern sind die beiden Modelle doch vergleichbar, auch wenn die juristischen Voraussetzungen beider Beitragsmodelle gänzlich unterschiedlich sind. Denn gemeinsam haben beide, dass praktisch jeder Bürger zur Beitragszahlung verpflichtet wird. Ob daraus für den einzelnen Beitragszahler Vorteile entstehen oder nicht, ist zweitrangig.
Es geht in beiden Fällen um den Erhalt von Strukturen, die sich einer Reform in Anbetracht der gesellschaftlichen Veränderungen verweigern und nunmehr zwecks ihres Erhalts für alle zum Zwang werden müssen.
Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern kommt noch erschwerend hinzu, dass sie Sprachrohr einer politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Elite sind, die dieses Machtinstrument, mit dem sie Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen kann, nicht so einfach fallen lassen möchte.
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Der Streitpunkt ist die Versicherungspflicht, nicht ihre Folge, die Beitragspflicht. Und genau hier liegt der große Unterschied mit dem Rundfunkbeitrag: eine Teilnahmepflicht am Rundfunk soll auf Grund der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein, da darf kein Streitpunkt geben. Wieso Beitragspflicht ohne Teilnahmepflicht? Der Trick der Rundfunkanstalten: der Beitrag sei unabhängig der Nutzung, wie sind nicht nutzende Teilnehmer. Aber doch Teilnahmepflicht.
Man könnte im Gegenzug argumentieren, dass die Versicherungspflicht und die draus folgende Beitragspflicht bei der Krankenversicherung ebenefalls keine Teilnahmepflicht am Gesundheitssystem ableitet. Also niemand wird gezwungen zum Arzt zu gehen, auch wenn ihm das Bein abfällt.
Nicht ganz. Zwar kann entgegengesetzt werden, dass man auch bei der Krankenversicherung für die Möglichkeit
unabhängig von der Nutzung zahlt. Aber wie gesagt, es geht nicht um den Beitragszwang, sondern um den Teilnahmezwang: beim Rundfunk sollte es wegen der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein. Ich meine, die Idee muss man als Argument schleifen.
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Nicht ganz. Zwar kann entgegengesetzt werden, dass man auch bei der Krankenversicherung für die Möglichkeit
unabhängig von der Nutzung zahlt. Aber wie gesagt, es geht nicht um den Beitragszwang, sondern um den Teilnahmezwang: beim Rundfunk sollte es wegen der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein. Ich meine, die Idee muss man als Argument schleifen.
Das ist richtig, meine Formulierung war etwas überspitzt. Der Rundfunkbeitrag darf verfassungsrechtlich niemals zum Teilnahmezwang ausarten, deswegen argumentieren die Gerichte, dass selbst bei geringem Einkommen eine Einschränkung der Informationsfreiheit nicht vorliege, da die Möglichkeit der Befreiung aus sozialen Gründen besteht und der Beitrag darüber hinaus so geringfügig wäre, dass eine Einschränkung nicht gegeben sei.
Beim Krankenversicherungszwang bestehen solche aus dem Grundgesetz abgeleiteten Vorbehalte nicht. Der Staat darf jeden Bürger zur "Teilnahme" an der Krankenversicherung (!) zwingen, so lautet die bisherige Rechtssprechnung. Vor allem da die Krankenversicherung anders, als ich schrieb nicht gleichzusetzen ist mit unserem Gesundheitssystem, dass man auch ohne Krankenversicherung nutzen kann, indem man eben privat bezahlt. Insofern besteht die Gegenleistung der Krankenversicherung darin, manche in Anspruch genommenen Angebote des Gesundheitssystems zu bezahlen, die "Gegenleistung" des Zwangsfernsehsystems besteht darin, prinzipiell öffentlich-rechtliches Fernsehen zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob es in Anspruch genommen wird oder nicht.
Der Unterschied zwischen beiden System liegt formaljuristisch darin, dass der Rundfunkbeitrag sich an das Innehaben einer Wohnung anschließt und eine Wohnung in der Regel, so die Argumentation, über Rundfunkempfangsgeräte verfügt, so dass der Gesetzgeber hier pauschalisierend Rundfunkbeiträge für das Innehaben einer Wohnung erheben darf.
Der Krankenversicherungszwang ist hingegen Pflicht für jede natürliche Person. Es besteht für jede Person allerdings die Wahlfreiheit (bei Selbständigkeit oder ausreichend großem Einkommen) sich alternativ privat, oder (noch) über kleine Versicherungssolidargemeinschaften (wie die Atabana) zu versichern.
Reicht dies als Abgrenzung aus?
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Nicht nur die Krankenversicherung wird von den Beitragsbefürwortern bemüht. Auch noch unabdingbar wichtigere Sachen als eine Sozialversicherung, gleich welchen Zweigs, müssen als fadenscheinige Argumente herhalten. Dazu Herr Jörg Schönenborn:
„Gehen wir die Thesen mal durch. Es gebe in diesem Land nichts, das vergleichbar sei mit der “Zwangsabgabe” für den Rundfunk. Aus der Kirche könne man austreten. Eine Wohnung könne man kündigen, nur eben nicht den Rundfunkbeitrag. Wer so argumentiert, kündigt vor allem eines auf: jede Form von gesellschaftlicher Solidarität. Eigentlich ist es bei uns nämlich gesellschaftlicher Konsens, dass wichtige Strukturen für das Zusammenleben gemeinschaftlich finanziert werden, und zwar egal, ob sie jeder persönlich nutzt oder nicht. Das beginnt beim Wasseranschluss, für den jeder, der irgendwo “wohnt”, eine “Zählergebühr” bezahlt, ohne auch nur einen Liter verbraucht zu haben. Das gilt für Straßen, deren Bau und Pflege über die Steuern jeder mitbezahlt, der kein Auto hat. Und es hört mit dem Sessel im Konzertsaal noch lange nicht auf, der jeden Abend solidarisch bezuschusst wird, selbst wenn das Konzert ausverkauft ist.“
Wobei insbesondere sein "...Wasseranschluss, für den jeder, der irgendwo “wohnt”, eine “Zählergebühr” bezahlt," totaler Unfug ist. Da hat der Oberschlaue schlicht die Menschen vergessen, die im Außenbereich wohnen und sich mit Wasser über eine Brunnenanlage selber versorgen. Wäre ein Dingen, wenn die auch noch für die Allgemeinheit mitblechen dürften. Wobei aber gerade hier auch das Argument gewertet werden müsste, dass ALLE in einem Sozialgefüge gerade in Punkto Wasserversorgung füreinander einstehen sollten. Aber letztendlich gilt hier: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Und das dürfte dann erst recht für den ÖRR gelten.
Ohne Bestellung keine Knete für den Lieferanten.
Hier der Link zu den geistigen Ergüssen des Jörg S.:
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/253050/index.html
Und hier der Volltext. Wurde ja öffentlich-rechtlich kreiert, daher sollte er auch für die Nachwelt erhalten bleiben und besonders von denen mal verinnerlicht werden, die sich erst später hier im Forum eingeschaltet haben:
Stellungnahme
"Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft"
Jörg Schönenborn
Jörg Schönenborn, WDR-Chefredakteur Fernsehen, zur Kritik am neuen Rundfunkbeitrag und der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Tage sind zum Jahresende kurz und meistens düster. Wenn man derzeit Medienseiten deutscher Zeitungen liest, möchte man als ARD-Mitarbeiter beinahe zu Anti-Depressiva greifen - wäre da nicht: die Wirklichkeit. Mit der hat nämlich wenig von dem zu tun, was da oft geschrieben steht. Viele Artikel funktionieren nach dem Motto: Ich nehme mir meine These und mache die Welt einfach passend. In dieser Welt begehrt ein Land auf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den nur noch wenige sehen oder hören wollen. Und wenn überhaupt, dann sind es Greise. Diese Welt ist voller Menschen, die Wut haben wie einst bei Sarrazin oder in Stuttgart. Voller Menschen, die ARD und ZDF am liebsten abschaffen möchten. Und wenn man es mit der Wirklichkeit ohnehin nicht so genau nimmt, spielen auch Geschmacksgrenzen keine Rolle mehr. Eine Schlagzeile sprach letzte Woche allen Ernstes vom "UnGEZiefer" – das weckt in mir keine guten Erinnerungen.
Gehen wir die Thesen mal durch. Es gebe in diesem Land nichts, das vergleichbar sei mit der "Zwangsabgabe" für den Rundfunk. Aus der Kirche könne man austreten. Eine Wohnung könne man kündigen, nur eben nicht den Rundfunkbeitrag. Wer so argumentiert, kündigt vor allem eines auf: jede Form von gesellschaftlicher Solidarität. Eigentlich ist es bei uns nämlich gesellschaftlicher Konsens, dass wichtige Strukturen für das Zusammenleben gemeinschaftlich finanziert werden, und zwar egal, ob sie jeder persönlich nutzt oder nicht. Das beginnt beim Wasseranschluss, für den jeder, der irgendwo "wohnt", eine "Zählergebühr" bezahlt, ohne auch nur einen Liter verbraucht zu haben. Das gilt für Straßen, deren Bau und Pflege über die Steuern jeder mitbezahlt, der kein Auto hat. Und es hört mit dem Sessel im Konzertsaal noch lange nicht auf, der jeden Abend solidarisch bezuschusst wird, selbst wenn das Konzert ausverkauft ist.
Der Rundfunkbeitrag passt gut in dieses Land. Er ist genau genommen eine "Demokratie-Abgabe". Ein Beitrag für die Funktionsfähigkeit unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft. Demokratie fußt auf der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Und die ist in einem 80-Millionen-Land nur mittelbar herzustellen, "medial", durch Medien eben. Trotz der vielen guten Zeitungen und Zeitschriften und trotz des Internets geben die Deutschen immer noch zwei Drittel ihres täglichen Medien-Zeitbudgets für Radio und Fernsehen aus. Und weil man schwerlich ein kommerzielles Vollprogramm findet, das auch nur eine halbe Stunde pro Tag über Politik berichtet, behaupte ich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert das Funktionieren unserer Demokratie.
Der vom Bundesverfassungsgericht geprägte Begriff der "Grundversorgung" ist aktueller denn je. Zu dieser Grundversorgung gehört auch kulturelle Breite gerade in den Sparten, für die sich wenige interessieren. Dazu gehören Angebote für Minderheiten genauso wie Programme für die Integration derer, die längst eine "Mehrheit" geworden sind, der Einwanderer. All das stellt der Rundfunkbeitrag langfristig sicher. Das ist kein Freifahrschein – im Gegenteil. Wir werden mehr Rechenschaft ablegen müssen darüber, wie wir mit unserem Geld umgehen. Und wir werden weniger leichtfertig die Information einfach ausfallen lassen können, weil der Sport gerade gute Quoten verspricht.
Dann ist da die These von der Wut, einer Welle der Ablehnung gegen das öffentlich-rechtliche System. Die Wirklichkeit, in der ich lebe, ist eine, in der wir wertgeschätzt werden, sehr sogar. Ich erlebe es höchst selten, dass Zuschauer unser System in Frage stellen. Wer stattdessen irgendwo im Land unterwegs ist, im Münster- oder Sauerland zum Beispiel und sich als WDR-Mitarbeiter zu erkennen gibt, kann viel Lob einstreichen. Für unsere Regionalsendungen, die "Lokalzeiten", die das Publikum überaus schätzt, weil sie ihre Lebenswelt ernst nehmen. Für kritische Magazine oder unsere vielen tollen Dokus. Und, ja!, auch für Gesprächssendungen, die man zur Zeit besser nicht "Talk" nennen sollte. Auch das sichert der Rundfunkbeitrag für die Zukunft.
Die nächste These funktioniert wie eine Wechseljacke, linksrum und rechtsrum. Wahlweise läuft uns das Publikum weg oder wir schielen mit unseren Sendungen nur auf die Quoten. Ja, was denn nun? Ich beschränke mich mal auf den ersten Punkt. Unser öffentlich-rechtliches Rundfunksystem ist nach fast 30 Jahren kommerzieller Konkurrenz sehr vital.
Mit der Tagesschau versammeln wir Abend für Abend durchschnittlich fast neun Millionen Menschen vor einer durch und durch politischen Nachrichtensendung. Bei RTL aktuell sind es nicht halb so viele. Und wenn man nicht auf den Marktanteil sondern auf die tatsächliche Zuschauerzahl sieht, haben wir natürlich auch mehr junge Zuschauer. Anderes Beispiel: Der Tatort strukturiert für Millionen den Sonntagabend. Und man guckt ihn auch deshalb, um am Montagmorgen mitreden zu können. Das ist gesellschafts-bildend im doppelten Sinne des Wortes. Haben wir wirklich keine jungen Zuschauer mehr? Den Münster-Tatort sehen etwa so viele 14-29jährige wie Grey`s Anatomy oder Galileo. Schön wäre, wenn wir mehr Programme für die Jüngeren hätten. Aber wenn wir sie anbieten, findet sie das Publikum. Vom Radio will ich gar nicht reden. Hat Einslive, das bundesweit erfolgreichste junge Radioprogramm, etwa nichts mit der ARD zu tun?
Nicht dass wir keine Probleme hätten, im Gegenteil. Jüngere im Fernsehen für klassische Politik zu interessieren, ist eine Aufgabe, an der wir oft scheitern. Übrigens nicht nur wir, sondern auch die Zeitungen und die Parteien selbst. Ich glaube, das hat vor allem mit unserem Politik-Begriff zu tun. Für 20jährige ist Politik, wenn in Bangladesh eine Textilfabrik brennt und Menschen sterben, die unsere Kleidung herstellen. Für 30jährige ist Politik, ob man in diese Welt verantwortlich Kinder setzen kann. Und für 60jährige ist Politik, wenn der Bundestag das Afghanistan-Mandat verlängert. So gesehen hat die Tagesschau einen ziemlich alten Politikbegriff, den wir überprüfen müssen. Und zwar deshalb, weil uns die Demokratie-Abgabe noch mehr als bisher verpflichtet, politische Berichterstattung für alle zu machen.
Unsere wichtigsten Verbündeten sind die Zuschauer/innen und Hörer/innen. Die mögen, was wir produzieren – meistens jedenfalls. Und wenn nicht, sollten wir uns der Kritik stellen und unsere Schwächen angehen! Nicht alles, was wir seit Jahren senden, ist immer up to date. Schließlich sollten wir uns nicht den Bären aufbinden lassen, wir seien ausschließlich für die Minderheiten zuständig, und Mehrheiten seien was fürs Kommerzielle. Nein, wir sollten daran arbeiten, dass es weiter Programme für Mehrheiten gibt, für alle. Sonst hätte der Demokratie-Beitrag seinen Sinn verfehlt.
Stand: 27.12.2012, 14.41 Uhr
Am Datum kann man erkennen, was passiert, wenn einem der fette Gänsebraten von Weihnachten nicht bekommt.
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Dazu Herr Jörg Schönenborn: [...] Wer so argumentiert, kündigt vor allem eines auf: jede Form von gesellschaftlicher Solidarität.
;) Die Solidarität aller Versicherten wurde auch bei der Einführung der Zwangskrankenversicherung für alle bemüht. Nun sollen wir solidarisch öffentlich-rechtliches Fernsehen finanzieren. Solidarität ist eigentlich ein schönes Wort, ich mag es.
Zitat Wikipedia:
Solidarität (abgeleitet vom lateinischen solidus für gediegen, echt oder fest; Adjektiv: solidarisch) bezeichnet eine, zumeist in einem ethisch-politischen Zusammenhang benannte Haltung der Verbundenheit mit – und Unterstützung von – Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer. Sie drückt ferner den Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und den Einsatz für gemeinsame Werte aus (vgl. auch Solidaritätsprinzip).
Warum funktioniert das nun beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht? Das Problem ist m. E. nicht die fehlende Solidarität, es ist das Fehlen jeglicher gemeinsamer Werte zwischen den Machern des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und großen Teilen der Bevölkerung.
Wie gesagt, ich habe schon seit Jahren keinen Fernseher mehr. Aber wenn man dann doch einmal bei Freunden oder Verwandten dazu kommt, einen Blick in die Flimmerkiste zu werfen, werde ich zunehmend fassungslos! Für wie blöd halten die uns?!!!
Insofern ist die Frage, wer zuerst die Solidarität bei der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender aufgekündigt hat. Die öffentlich-rechtlichen Macher oder der Bürger, der sich nicht länger für blöd verkaufen lässt.
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Am Datum kann man erkennen, was passiert, wenn einem der fette Gänsebraten von Weihnachten nicht bekommt.
Allein wegen des Gedankens, mal das Schicksal anderer Bürger teilen zu müssen, soll der Solidaritätsheld Antidepressiva nehmen.
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Nicht ganz. Zwar kann entgegengesetzt werden, dass man auch bei der Krankenversicherung für die Möglichkeit
unabhängig von der Nutzung zahlt. Aber wie gesagt, es geht nicht um den Beitragszwang, sondern um den Teilnahmezwang: beim Rundfunk sollte es wegen der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein. Ich meine, die Idee muss man als Argument schleifen.
Das ist richtig, meine Formulierung war etwas überspitzt. Der Rundfunkbeitrag darf verfassungsrechtlich niemals zum Teilnahmezwang ausarten, deswegen argumentieren die Gerichte, dass selbst bei geringem Einkommen eine Einschränkung der Informationsfreiheit nicht vorliege, da die Möglichkeit der Befreiung aus sozialen Gründen besteht und der Beitrag darüber hinaus so geringfügig wäre, dass eine Einschränkung nicht gegeben sei.
Nein. es geht um etwas Grundsätzliches. Ohne Teilnahme, keinen Vorteil, auch nicht die Möglichkeit ist ein Vorteil. Die Teilnahme (an der abstrakten Möglichkeit ohne Nutzung) kann auf Grund der Informationsfreiheit nicht erzwungen werden. Wo keine Teilnahme, keinen Beitrag.
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Jörg Schönenborn.....
.....Der Rundfunkbeitrag passt gut in dieses Land. Er ist genau genommen eine "Demokratie-Abgabe". Ein Beitrag für die Funktionsfähigkeit unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft.
Sollte das nichts "Staatsfern" sein? Oder verstehe ich da nur was falsch??
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Nicht ganz. Zwar kann entgegengesetzt werden, dass man auch bei der Krankenversicherung für die Möglichkeit
unabhängig von der Nutzung zahlt. Aber wie gesagt, es geht nicht um den Beitragszwang, sondern um den Teilnahmezwang: beim Rundfunk sollte es wegen der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein. Ich meine, die Idee muss man als Argument schleifen.
Das ist richtig, meine Formulierung war etwas überspitzt. Der Rundfunkbeitrag darf verfassungsrechtlich niemals zum Teilnahmezwang ausarten, deswegen argumentieren die Gerichte, dass selbst bei geringem Einkommen eine Einschränkung der Informationsfreiheit nicht vorliege, da die Möglichkeit der Befreiung aus sozialen Gründen besteht und der Beitrag darüber hinaus so geringfügig wäre, dass eine Einschränkung nicht gegeben sei.
Nein. es geht um etwas Grundsätzliches. Ohne Teilnahme, keinen Vorteil, auch nicht die Möglichkeit ist ein Vorteil. Die Teilnahme (an der abstrakten Möglichkeit ohne Nutzung) kann auf Grund der Informationsfreiheit nicht erzwungen werden. Wo keine Teilnahme, keinen Beitrag.
Und wenn mehr als 10% nicht teilnehmen muss man diese berücksichtigen, sonst ist der Gleichheitssatz verletzt (unabhängig von einem "Gerät", denn heutzutage bedeutet ein "Gerät", insbesondere Internet, nicht automatisch ÖRR Teilnahme! Auch ein klassisches Fernsehgerät bedeutet dies heute, im Zeitalter vieler privater Sender nicht mehr). In meinem Bekannten/Verwandtenkreis sind es 50% die keine ÖRR mehr konsumieren (hauptsächlich die Elterngeneration, Tante, Onkel,... tut das noch, die jüngeren nicht mehr) ist das bei euch auch so?
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Beim Krankenversicherungszwang bestehen solche aus dem Grundgesetz abgeleiteten Vorbehalte nicht. Der Staat darf jeden Bürger zur "Teilnahme" an der Krankenversicherung (!) zwingen, so lautet die bisherige Rechtssprechnung. Vor allem da die Krankenversicherung anders, als ich schrieb nicht gleichzusetzen ist mit unserem Gesundheitssystem, dass man auch ohne Krankenversicherung nutzen kann, indem man eben privat bezahlt. Insofern besteht die Gegenleistung der Krankenversicherung darin, manche in Anspruch genommenen Angebote des Gesundheitssystems zu bezahlen, die "Gegenleistung" des Zwangsfernsehsystems besteht darin, prinzipiell öffentlich-rechtliches Fernsehen zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob es in Anspruch genommen wird oder nicht.
Der Unterschied zwischen beiden System liegt formaljuristisch darin, dass der Rundfunkbeitrag sich an das Innehaben einer Wohnung anschließt und eine Wohnung in der Regel, so die Argumentation, über Rundfunkempfangsgeräte verfügt, so dass der Gesetzgeber hier pauschalisierend Rundfunkbeiträge für das Innehaben einer Wohnung erheben darf.
Der Krankenversicherungszwang ist hingegen Pflicht für jede natürliche Person. Es besteht für jede Person allerdings die Wahlfreiheit (bei Selbständigkeit oder ausreichend großem Einkommen) sich alternativ privat, oder (noch) über kleine Versicherungssolidargemeinschaften (wie die Atabana) zu versichern.
Reicht dies als Abgrenzung aus?
Ja, soweit sollte das ausreichen und vielen Dank auch an die anderen Poster.
Jörg Schöneborn: „Gehen wir die Thesen mal durch. Es gebe in diesem Land nichts, das vergleichbar sei mit der “Zwangsabgabe” für den Rundfunk. Aus der Kirche könne man austreten. Eine Wohnung könne man kündigen, nur eben nicht den Rundfunkbeitrag. Wer so argumentiert, kündigt vor allem eines auf: jede Form von gesellschaftlicher Solidarität. Eigentlich ist es bei uns nämlich gesellschaftlicher Konsens, dass wichtige Strukturen für das Zusammenleben gemeinschaftlich finanziert werden, und zwar egal, ob sie jeder persönlich nutzt oder nicht. Das beginnt beim Wasseranschluss, für den jeder, der irgendwo “wohnt”, eine “Zählergebühr” bezahlt, ohne auch nur einen Liter verbraucht zu haben. Das gilt für Straßen, deren Bau und Pflege über die Steuern jeder mitbezahlt, der kein Auto hat. Und es hört mit dem Sessel im Konzertsaal noch lange nicht auf, der jeden Abend solidarisch bezuschusst wird, selbst wenn das Konzert ausverkauft ist.“
... ja, selten so einen Schwachsinn gelesen. Vor allem, weil der JS hier offenbar keine Ahnung hat, was der Unterschied zwischen Steuern und Beiträgen ist, bzw. selbst indirekt zugibt, dass es sich hier nur um Steuern handelt. ;)
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Der Rundfunkbeitrag passt gut in dieses Land. Er ist genau genommen eine "Demokratie-Abgabe".
Die Demokratie ist also etwas, dem ein Preis zugemessen ist, etwas, das in einem Geldwert quantifiziert werden muss. Hier geschieht rhetorisch nichts anderes als die Kapitalisierung einer Staatsform. Und diese Demokratie ist natürlich teurer als alle anderen Staatsformen und deswegen viel besser, denn Qualität hat ja ihren Preis. Wie pervers kann's eigentlich noch werden?
behaupte ich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert das Funktionieren unserer Demokratie.
Selten wurde in solcher Deutlichkeit ausgesprochen, dass der ÖRR der mediale Arm eines politischen Systems von Manipulation, Kontrolle, Repression, Abzocke und Ausverkauf von Land und Menschen ist. Danke für die Klarheit.
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Nein. es geht um etwas Grundsätzliches. Ohne Teilnahme, keinen Vorteil, auch nicht die Möglichkeit ist ein Vorteil. Die Teilnahme (an der abstrakten Möglichkeit ohne Nutzung) kann auf Grund der Informationsfreiheit nicht erzwungen werden. Wo keine Teilnahme, keinen Beitrag.
Doch, das ist der alte Hut. Die Möglichkeit Fernsehen schauen zu können, die sich pauschalisiert an das Innehaben einer Wohnung knüpft, ist der Vorteil, den der neue Rundfunkbeitrag abschöpft... das haben die Richter in Potsdam gebetsmühlenartig wiederholt, das haben die Richter in Bayern und anderswo immer und immer wieder vorgetragen.
Ist diese Argumentation abgenickt, werden die Urteile zur alten Rundfunkgebühr aus der Mottenkiste geholt, die alle gleichlautend feststellten, dass wenn du die Möglichkeit des Empfangs hast (Wohnung) dann ist es egal ob du teilnimmst, oder nicht. Du musst dennoch zahlen. Der Beitrag ist für die Möglichkeit der Nutzung zu zahlen, die sich an das Vorhandensein einer (pauschalisierten) Empfangsmöglichkeit knüpft.
Da ist die Krankenversicherungspflicht, die an das Vorhandensein einer natürlichen Person knüpft, argumentativ deutlich stringenter. Denn die natürliche Person ist gleichzeitig auch "Empfangsgerät" ;) und Nutznießer ärztlicher oder ähnlicher Leistung, was man im Falle der Wohnung nicht wirklich behaupten kann.
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Ist diese Argumentation abgenickt, werden die Urteile zur alten Rundfunkgebühr aus der Mottenkiste geholt, die alle gleichlautend feststellten, dass wenn du die Möglichkeit des Empfangs hast (Wohnung) dann ist es egal ob du teilnimmst, oder nicht. Du musst dennoch zahlen. Der Beitrag ist für die Möglichkeit der Nutzung zu zahlen, die sich an das Vorhandensein einer (pauschalisierten) Empfangsmöglichkeit knüpft.
Eben nicht. Das sagten die alten Urteile über die Gebühr nicht. Man zahlte zwar unabhängig von der Nutzung, aber als Teilnehmer. Man konnte auch beschränkt Teilnehmer sein (nur Radio), dann zahlte man weniger, ebenso unabhängig von der Nutzung. Zuerst wurde abhängig von der Nutzung die Art der Teilnahme festgestellt, dann zahlte man als Teilnehmer unabhängig von der Nutzung.
Die Rundfunkanstalten haben die Floskel "Unabhängig von der Nutzung" umgedeutet, den Gerichten etwas in den Mund gelegt, und manche Richter sind mit dieser Manipulation einverstanden.
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Nein. es geht um etwas Grundsätzliches. Ohne Teilnahme, keinen Vorteil, auch nicht die Möglichkeit ist ein Vorteil. Die Teilnahme (an der abstrakten Möglichkeit ohne Nutzung) kann auf Grund der Informationsfreiheit nicht erzwungen werden.
Das ist der Punkt.
Ich entscheide mich frei, ob ich einen Vorteil in den ÖR-Programmen für mich sehe oder nicht.
Das kann der Rundfunk nicht für mich entscheiden.
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Außerdem:
Der Krankenkassenbeitrag wird nicht mit derselben Härte eingetrieben!
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Nein. es geht um etwas Grundsätzliches. Ohne Teilnahme, keinen Vorteil, auch nicht die Möglichkeit ist ein Vorteil. Die Teilnahme (an der abstrakten Möglichkeit ohne Nutzung) kann auf Grund der Informationsfreiheit nicht erzwungen werden. Wo keine Teilnahme, keinen Beitrag.
Doch, das ist der alte Hut. Die Möglichkeit Fernsehen schauen zu können, die sich pauschalisiert an das Innehaben einer Wohnung knüpft, ist der Vorteil, den der neue Rundfunkbeitrag abschöpft... das haben die Richter in Potsdam gebetsmühlenartig wiederholt, das haben die Richter in Bayern und anderswo immer und immer wieder vorgetragen.
Ist diese Argumentation abgenickt, werden die Urteile zur alten Rundfunkgebühr aus der Mottenkiste geholt, die alle gleichlautend feststellten, dass wenn du die Möglichkeit des Empfangs hast (Wohnung) dann ist es egal ob du teilnimmst, oder nicht. Du musst dennoch zahlen. Der Beitrag ist für die Möglichkeit der Nutzung zu zahlen, die sich an das Vorhandensein einer (pauschalisierten) Empfangsmöglichkeit knüpft.
Funktioniert aber laut Gesetz nur, wenn weniger als 10% zahlen müssen, obwohl sie nicht nutzen (unabhängig von der Möglichkeit!)
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Funktioniert aber laut Gesetz nur, wenn weniger als 10% zahlen müssen, obwohl sie nicht nutzen (unabhängig von der Möglichkeit!)
Das ist ein anderes Thema: Pauschalisierung.
Für die weniger als 10% ist dann die Härtefallregelung, die die Anstalten fast völlig außer Kraft setzen wollen.
Aber wie gesagt: ein anderes Thema.
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Also, es ist etwas offtopic, aber ich möchte doch noch dazu Stellung nehmen: Zu dem reinen Begriff des Vorteils in dieser Sache ist meine Argumentation derzeit wie folgt:
Laut §11 Ihres RStV muss Ihr Programmangebot ausgewogen sein zwischen Bildung, Information,
Beratung und Kultur. Das ist aber nicht der Fall: Ein exemplarisches ARD Programm vom
23.09.2014 beinhaltet rund 3 % Bildung, 28,5 % Information, 8 % Beratung, 47,5 % Unterhaltung
und 13 % Kultur. Diese Zahlen wiegen um so gewichtiger, wenn man berücksichtigt, dass
zu den Haupteinschaltzeiten eigentlich nur Information und Unterhaltung gesendet wird. Das
Argument, dass es beispielsweise einen Bildungskanal gäbe, der diese Zahlen wesentlich verschiebe,
hat keineWirkung, da dann auch alle anderen 22 Kanäle in die Berechnung der Anteile
des Gesamtangebots einbezogen werden müssen.
Der Inhalt des von Ihnen verbreiteten Informationsangebotes besteht also zum größten Teil aus
einem Unterhaltungsprogramm. Sie tragen durch diese Ungleichbehandlung der verschiedenen
Gebiete wesentlich zu einer – aus meiner Sicht und der vieler anderer – negativen Beeinflussung
der öffentlichen Meinung bei: Die oft als unbequem angesehenen Sparten Bildung und Beratung
kommen hier wesentlich zu kurz. Diese sind aber sehr wichtig gerade für die Entwicklung öffentlicher
Meinung. Berichte von Tatsachen und Entscheidungen anderer reichen hierbei nicht aus.
Hintergründe können nur dann in Ihrer Gänze behandelt werden, wenn auch ein entsprechendes
Lehr- und Beratungsprogramm seinen Platz findet (Stichworte hier wären der Konflikt
im nahen Osten, Atomenergie, Steuer- und Rentenmodelle, Abtreibung, Umweltschutz, Extremismus,
Bildungs- und Forschungsförderung usw.). Nach meinen Informationen wird zu einem
komplexen Thema aus Zeitgründen oftmals nur die Meinung eines einzigen Politikers dargestellt.
Objektivität in der Auswahl, was gezeigt werden soll und was nicht kann in Anbetracht
dieser Unausgewogenheit nicht hinreichend erfolgen. Sie verletzen also mit Ihrer Auswahl das
Gebot der Ausgewogenheit nach §11 RStV, können deshalb das Gebot der Objektivität nicht
hinreichend garantieren und ich sehe Ihr Angebot in meiner persönlichen Meinung deshalb als
einen Nachteil an.
Sicherlich gibt es auch Menschen, die Ihr Gesamtangebot in ihrer persönlichen Meinung als
einen Vorteil ansehen. Doch es kann und darf deshalb nicht gesetzlich bzw. staatlich geregelt
werden, in welchem Maße ein solches Angebot generell ’von Vorteil’ oder ’von Nachteil’ anzusehen
sind – geschweige denn in diesem Fall einen etwaigen Vorteil in dieser Sache mit dem
Nachteil der entstehenden finanziellen Belastung gegenzurechnen. Die Höhe des Beitrages kann
einer objektivenWertung des Maßes eines etwaigen Gesamtvorteils keine Rechnung tragen; eine
Wertung Ihres Angebots in seiner Gesamtheit als Vor- bzw. Nachteil kann und muss ausschließlich
dem Individuum vorbehalten bleiben und ist hier eine ganz und gar subjektive Angelegenheit.
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Funktioniert aber laut Gesetz nur, wenn weniger als 10% zahlen müssen, obwohl sie nicht nutzen (unabhängig von der Möglichkeit!)
Das ist ein anderes Thema: Pauschalisierung.
Für die weniger als 10% ist dann die Härtefallregelung, die die Anstalten fast völlig außer Kraft setzen wollen.
Aber wie gesagt: ein anderes Thema.
Noch hinzu: nach dem Aufsatz von Degenhard in Humboldt Forum Recht sollte die Pauschalisierung nicht
benutzt werden, um die Teilnahme festzulegen, sondern nur um die Abgabe weiter zu verfeinern. Hier sind
wieder beim Thema der Zwangsteilnahme zurück, und auch bei Befreiung von der Abgabe wäre eine Zwangsteilnahme.
Gandalf: da geht es doch um Informationsfreiheit. Ich würde weniger das Programm kritisieren, mich mehr auf das
Grundsätzliche konzentrieren. Das Programm zu kritisieren bedeutet, in ihrem Netz zu fallen, sich Teilnehmer an
ihrem Theater zu machen, obwohl man die Information aus Dritten hat. Das Programm ist mir absolut egal,
sie könnten die tollsten Programme senden: ich will meine Freiheit.
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Gandalf: da geht es doch um Informationsfreiheit. Ich würde weniger das Programm kritisieren, mich mehr auf das
Grundsätzliche konzentrieren. Das Programm zu kritisieren bedeutet, in ihrem Netz zu fallen. Das Programm ist
mir absolut egal, sie könnten die tollsten Programme senden: ich will meine Freiheit.
Das ist für ein sehr wichtiger Punkt in der Argumentation. Informationsfreiheit und negative Meinungsfreiheit. Dem Bürger muss das Recht zustehen, selbst zu entscheiden, über welche Medien er sich informiert und er muss im demokratischen Meinungsbildungsprozess auch die Möglichkeit haben, bestimmte Medien nicht zu finanzieren (negative Meinungsfreiheit).
Da Journalismus schon allein deswegen, weil er aus der Fülle der Themen immer nur eine Auswahl bringen kann, subjektiv eine bestimmte Meinung vertritt und es keinen objektiven Journalismus gibt, muss der Bürger das Recht haben, eine andere Meinung zu vertreten und diese durch Nichtfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender auch zum Ausdruck zu bringen. Alles andere ist öffentlich-rechtliches Meinungsdiktat und für den Prozess der demokratischen Meinungsbildung kontraproduktiv.
Insofern gebe ich Sophia recht, die Informationsfreiheit als Recht auf Nichtteilnahme muss immer wieder herausgestellt werden. (Bleibt die Problematik, dass genau dieser Artikel im Grundgesetz regelmäßig als Argument für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herangezogen wird.)
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Ich stimme Euch beiden zu. Meine Ausführungen weiter oben sind nur ein Teil meines Widerspruchs. Die Passage ist in erster Linie als Begründung zu verstehen, warum ich persönlich einen Nachteil sehe, warum der Standpunkt eines Vorteils deshalb subjektiv ist und ich deshalb nicht akzeptieren kann, dass es in der Rechtsprechung in dieser Sache eine Art von objektiven Vorteil geben kann. Es wird des öfteren mit einem generellen 'Vorteil' argumentiert. Das ist mein Gegenargument.
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Ich stimme Euch beiden zu. Meine Ausführungen weiter oben sind nur ein Teil meines Widerspruchs. Die Passage ist in erster Linie als Begründung zu verstehen, warum ich persönlich einen Nachteil sehe, warum der Standpunkt eines Vorteils deshalb subjektiv ist und ich deshalb nicht akzeptieren kann, dass es in der Rechtsprechung in dieser Sache eine Art von objektiven Vorteil geben kann. Es wird des öfteren mit einem generellen 'Vorteil' argumentiert. Das ist mein Gegenargument.
Wenn der Gesetzgeber da einen objektiven Vorteil sieht, sollte man sich fragen, was der Gesetzgeber für
die Meinungsfreiheit hält.
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Ich stimme Euch beiden zu. Meine Ausführungen weiter oben sind nur ein Teil meines Widerspruchs. Die Passage ist in erster Linie als Begründung zu verstehen, warum ich persönlich einen Nachteil sehe, warum der Standpunkt eines Vorteils deshalb subjektiv ist und ich deshalb nicht akzeptieren kann, dass es in der Rechtsprechung in dieser Sache eine Art von objektiven Vorteil geben kann. Es wird des öfteren mit einem generellen 'Vorteil' argumentiert. Das ist mein Gegenargument.
Wenn der Gesetzgeber da einen objektiven Vorteil sieht, sollte man sich fragen, was der Gesetzgeber für
die Meinungsfreiheit hält.
Ich bin ganz bei euch! ;D
Der Schöneborn dagegen bringt den Rundfunk auf einen Level, der völlig überhöht ist.
Dadurch macht er das Fernsehen (der ÖRR) systemrelevant. Das ist die Rechtfertigung der Zwangsabgabe.
Deshalb finde ich es richtig hier anzusetzen, bevor man sich ins Detail begibt oder Gründe aufzählt, warum man den Fernsehkonsum für sich ablehnt
Zitat Schöneborn: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert das Funktionieren unserer Demokratie.
Der Rundfunkbeitrag passt gut in dieses Land. Er ist genau genommen eine "Demokratie-Abgabe".
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Noch ein Unterschied:
Eine Krankenkasse geht mit der Aufnahme eines
Zwangsmitglieds ein erhebliches Risiko ein, die
Person könnte tatsächlich krank werden und Hilfe
benötigen.
Beim Rundfunk ist es völlig irrelevant, wieviele
teilnehmen.
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Guter Punkt:
Beim Rundfunk sind - im Gegensatz zu einer Krankenversicherung - die Kosten weitestgehend fix...
...und erhöhen sich auch nicht etwa pro neuem "Mitglied".
Im Gegenteil:
Mit jedem neuen Zahler erhält der ör-Rundfunk eine 100% *garantierte* Einnahmesteigerung.
Es ist sozusagen ein nach oben offenes Fass ohne Boden.
Dies scheint im Übrigen auch fast der einzige Antrieb dieses Systems zu sein...
(...sorry für sicher auch viele Idealisten unter den dortigen Medienschaffenden - aber es ist das *falsche* System für Euch!)
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Die freiwillige Krankenversicherung ist in § 9 SGB V geregelt. Damit eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die freiwillige Krankenversicherung ist eine Alternative zur privaten Krankenversicherung.
http://www.lohn-info.de/krankenversicherung_freiwillig.html (http://www.lohn-info.de/krankenversicherung_freiwillig.html)
Das BVerfG stellt also klar, dass entscheidend für den Schutzbereich des Art. 9 I GG die Freiwilligkeit ist. Nur der Zusammenschluss von Vereinigungen auf freiwilliger Basis ist demnach geschützt. Als negatives Grundrecht schützt Art. 9 I GG also nur vor einer Zwangsmitgliedschaft bezüglich solcher freiwilligen Vereinigungen.
http://www.juraexamen.info/ihk-zwangsmitgliedschaft-und-art-9-12-i-und-2-i-gg/ (http://www.juraexamen.info/ihk-zwangsmitgliedschaft-und-art-9-12-i-und-2-i-gg/)
War doch vor dem inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages alles auf freiwilliger Basis oder nicht?
Übrigens: Eine Zwangsmitgliedschaft bei Gewerkschaften gibt es nicht. Ein Arbeitnehmer darf wegen des Grundrechts auf negative Vereinigungsfreiheit nicht gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der herrschenden Meinung unterfällt die Nichtmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung nicht dem Schutz des Art. 9 I GG.
Begründet wird dies zum einen damit, dass Art. 9 I GG zwar vom Wortlaut her keine Einschränkung auf private Vereinigungen enthalte. Art. 9 II GG ziele aber erkennbar nur auf private Vereinigungen ab, da es schwer vorstellbar sei, dass sich öffentlich-rechtliche, also durch einen Hoheitsakt gegründete, Vereinigungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.
Es wird geltend gemacht, dass Art. 9 I GG kein Recht auf Gründung öffentlich rechtlicher Vereinigungen begründe und im Umkehrschluss die negative Vereinigungsfreiheit nicht weiter gehen könne, als die positive. Dieses Argument geht jedoch fehl. Für die Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogrammen über einen Zwangsbeitrag auf Zwangsvereinsebene müsste keine Zwangsmitgliedschaft gegründet werden, weil die Zwangsmitgliedschaft durch den Wechsel des Anknüpfungspunktes für die Beitragspflicht (Wohnung bzw. Betriebsstätte statt Rundfunkempfangsgerät) geschaffen wurde.