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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Tromsoe am 22. September 2014, 14:22

Titel: Erste Rechnung bekommen - Mitbewohner zahlten zeitweilig +Meldedatenfrage
Beitrag von: Tromsoe am 22. September 2014, 14:22
Hallo,

Person A hat seine erste Rechnung bekommen. Vorher immer nur Schreiben in denen stand, dass man doch bitte prüfen soll, ob bereits Mitbewohner zahlen. A glaubt, dass er noch keinen Bescheid bekommen hat (ist sich aber nicht 100% sicher).

Nun kam eine Rechnung über 377,58€.

Zeitweise haben bereits Mitbewohner von A bezahlt (Anfang 2013 und seit Mai 2014). Kann A einfach die Beitragsnummern zusenden oder ist es zu spät?

Könnte A außerdem angeben, dass er dort angeblich nicht die ganze Zeit gewohnt hat (vorübergehend bei den Eltern). Also A fragt sich, ob die Abfrage beim EMA nur eine Zeitpunktabfrage oder eine gesamte Abfrage über einen Zeitraum ist?

Vielen Dank für die Hilfe.
Titel: Re: Erste Rechnung bekommen - Mitbewohner zahlten zeitweilig +Meldedatenfrage
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. September 2014, 10:20
Ich schick Dir auch mal ne zweite Rechnung für eine Dienstleistung, die Dein Mitbewohner schon an mich bezahlt hat, vielleicht habe ich ja Glück und Du überweist es mir und bemerkst nicht, daß Du besch...en wurdest.
Wäre doch bei einem Bescheid ein toller Widerspruchsgrund: Tut mir furchtbar leid, meine Damen und Herren, aber für meine Wohnung zahlt schon ein anderer Depp...
Titel: Re: Erste Rechnung bekommen - Mitbewohner zahlten zeitweilig +Meldedatenfrage
Beitrag von: ss32 am 23. September 2014, 18:30
Zeitweise haben bereits Mitbewohner von A bezahlt (Anfang 2013 und seit Mai 2014). Kann A einfach die Beitragsnummern zusenden oder ist es zu spät?

Für den, der aktuell zahlt, geht das ganz einfach über das Formular aus der Anmeldebestätigung (auch online unter http://rundfunkbeitrag.de/klaerung ). Das Konto von A sollte dann ab Mai 2014 gelöscht werden.

In welcher Form eine Mitteilung über frühere Zahler erfolgen muss, damit die das berücksichtigen, muss man ausprobieren.

Könnte A außerdem angeben, dass er dort angeblich nicht die ganze Zeit gewohnt hat (vorübergehend bei den Eltern). Also A fragt sich, ob die Abfrage beim EMA nur eine Zeitpunktabfrage oder eine gesamte Abfrage über einen Zeitraum ist?

Wenn A nicht durchgehend dort gemeldet gewesen wäre, hätte der BS bei jedem Umzug neue Daten bekommen.
Ansonsten müsste A schon Beweise vorlegen, dass er trotz Wohnsitz zeitweise nicht da gewohnt hat.