gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Gigagnouf am 19. September 2014, 17:03

Titel: Bestätigung der Anmeldung - Umzug steht bevor - reagieren oder warten?
Beitrag von: Gigagnouf am 19. September 2014, 17:03
Mahlzeit,

Situation ist folgende.:

Ein Person A lebt in Wohngemeinschaft mit seiner Freundin.
Nun bekam er den dritten Brief, diesmal eine Anmeldungsbestätigung.
Selbst angemeldet hat er sich natürlich nicht.
Nun wurde bisher alles erfolgreich ignoriert, keiner von beiden war je gemeldet.

Das witzige, beide bekamen den selben Brief und sollen nun ab 1.1.13 nachzahlen
(klar, das kann man ziemlich einfach abwenden)
Nun steht bei den beiden im Dezember ein Umzug in eine andere Stadt an.

Mein denken war jetzt, dass beide das weiter aussitzen und auf den Umzug warten und danach weiter sehen könnten.

Mahnung kam noch keine, die Anmeldung war keine Infopost.

Bin ich da auf dem Holzweg?
Kann das klappen?

Blick da bei der GEZ**** so langsam nicht mehr durch.

Danke für eure Meinungen.

Lg
Giga
Titel: Re: Bestätigung der Anmeldung - Umzug steht bevor - reagieren oder warten?
Beitrag von: Bürger am 19. September 2014, 20:07
Sofern die bisherigen Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung waren, können A+B die Schreiben so ernst nehmen, wie sie selbst gern möchten... ;)

Wäre z.B. ein FestsetzungsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung (im Zweifel nachweislich) zugestellt worden, so wäre für den Zwecke der Gegenwehr nach der beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung zu verfahren.

Beitragspflicht besteht wohl prinzipiell (und auch rückwirkend) mit dem Innehaben einer Wohnung.
Die Heranziehung auch des Mitbewohners dürfte wohl mit einem form- und fristgerechten Widerspruch unter Verweis auf die Beitragsnummer der anderen Person abgewehrt werden können. Dazu dürfte es im Forum bereits einige Themen geben - dies sollte daher und aus Gründen der Übersicht hier nicht nochmals parallel dazu erörtert werden.

Durch den Meldedatenabgleich wird wohl irgendwann die entsprechende Post zugestellt - dann eben vermutlich an die neue Adresse.

Spätestens bis dahin bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Ich persönlich sehe erst mal nicht, was sich hier von den allgemeinen Konstellationen unterscheiden sollte.