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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: gurke7 am 19. September 2014, 00:42

Titel: München, Termin, Urteil
Beitrag von: gurke7 am 19. September 2014, 00:42
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VG München · Urteil vom 16. Juli 2014 · Az. M 6b K 13.3581

Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den ab 1.1.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaats-vertrag - RBStV - ist mit bindender Wirkung für die Bayerischen Verwaltungsgerichte geklärt, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnetRundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung; Inhaber einer Wohnung als Beitragsschuldner; Verfassungsmäßigkeit des RBStV; Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014; Bindung der bayerischen Gerichte an Entscheidungen des Bayerischen Verfas-sungsgerichtshofs; Fälligkeit des Rundfunkbeitrags; Säumniszuschlag


https://openjur.de/u/728835.html
Titel: Re: München, Termin, Urteil
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. September 2014, 10:59
VG München · Urteil vom 16. Juli 2014 · Az. M 6b K 13.3581

Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den ab 1.1.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaats-vertrag - RBStV - ist mit bindender Wirkung für die Bayerischen Verwaltungsgerichte geklärt, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet

Die Bayerischen Gerichte sind anscheinend alle eine Schande.

Das Verfassungsgerichthof hat nur das Argument Beitrag=Steuer und bezüglich der Bayerischen Verfassung
überprüft.

Das sind auch die Gerichte in Deutschland, die unschuldige ins Gefängnis oder in die Psychiatrie einsperrt.

Da entscheiden anscheinend Höfe, Gärten und Säle, vielleicht auch der Kamin, aber nicht vernünftige Gerichte.
Titel: Re: München, Termin, Urteil
Beitrag von: gurke7 am 21. September 2014, 01:27
das kann man für die VG nicht so eindeutig sagen, die Urteile sind sehr differenziert und immer wieder auch gegen den Br oder Bs ergangen. die höheren Instanzen haben das aber gerne mal einkassiert.
in der aktuellen Lage sind die Gerichte an das BayVerfG Urteil gebunden, dürfen gar nicht anders entscheiden, daher ist immerhin positiv anzumerken, dass für alle Urteile Revision ermöglicht wurde.
das ist bei einem der Urteile auch insofern wichtig, da dort über formale Fragen der Bescheide entschieden wurde.