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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Elbchen am 18. September 2014, 14:32

Titel: Vollstreckungsankündigung trotz Widerspruch
Beitrag von: Elbchen am 18. September 2014, 14:32
Hallo Forum

Person A hat auch mit dem Beitragsservice ein Problem. Person A ist seit 2009 HARTZ IV hat auch immer brav die Befreiungsanträge geschickt. Ging immer durch . Hat es per Fax und dann per normaler Post geschickt. Angeblich sind 2011 nun die Originale nicht angekommen und seither wollen die Geld von A. Mittlerweile über 400 Euro.
Person A hatte fristwahrend immer Widerspruch eingelegt, aber nie einen entsprechenden Bescheid erhalten.

Nun kam wieder mal eine Vollstreckungsankündigung.

Wie sollte sich Person A verhalten?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung trotz Widerspruch
Beitrag von: Shran am 17. Oktober 2014, 07:50
Kann Person A nicht nachweisen, dass sie die Anträge geschickt hat? Können die nachweisen, dass die nichts haben? Schon mal bei der GEZ angerufen und nachgefragt? Kann Person A die Anträge nachreichen, denn wenn A sie nachreichen kann, sollte alles okay sein, dann aber per Einschreiben. Die Ankündigung kann man dann beiseite legen, denk ich.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung trotz Widerspruch
Beitrag von: gandalf81 am 17. Oktober 2014, 09:02
Schnellhilfe (da wenig Zeit):
Hast Du bereits die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit dem Begriff 'Vollstreckung' genutzt?
Es fördert hier so einiges an Informationen zu Tage.