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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Jarumasta am 12. September 2014, 16:48

Titel: Klageversäumnis, Klage gegen das Rundfunkgesetz?
Beitrag von: Jarumasta am 12. September 2014, 16:48
1.Person A hat ein Beitragsbescheid bekommen und Wiederspruch geschrieben, sehr schnell kam eine Antwort auf diese er wieder ein Wiederspruch schrieb, und seit dem schweigt die GEZ, was nun? Person hat Angst das es die Klagefrist versäumt.
Muss die GEZ antworten?

2. Die Klage beruft sich auf den Beitragsbescheid, kann man eine Klage gegen das Rundfunkgesetz schreiben?
Titel: Re: Klageversäumnis, Klage gegen das Rundfunkgesetz?
Beitrag von: Bürger am 13. September 2014, 06:55
1.Person A hat ein Beitragsbescheid bekommen und Wiederspruch geschrieben, sehr schnell kam eine Antwort auf diese er wieder ein Wiederspruch schrieb, und seit dem schweigt die GEZ, was nun? Person hat Angst das es die Klagefrist versäumt.
Muss die GEZ antworten?
Wenn die Antwort auf den ersten Widerspruch nur ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung war, wie hier beschrieben
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

...dann war eine erneute Antwort darauf vergebene Mühe.

Es wäre der WiderspruchsBESCHEID abzuwarten und dann entsprechend dessen Rechtsbehelfsbelehrung Klage einzureichen (lediglich einen weiteren Widerspruch gegen einen WiderspruchsBESCHEID einzulegen, geht nicht) - siehe hierzu diesen und die folgenden Beiträge
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423

Wenn ARD-ZDF-GEZ nicht innerhalb 3 Monaten auf den Widerspruch reagieren könnte ggf. Untätigkeitsklage erhoben bzw. mglw. direkt gegen den Bescheid geklagt werden.

2. Die Klage beruft sich auf den Beitragsbescheid, kann man eine Klage gegen das Rundfunkgesetz schreiben?
Ja, es wird der BeitragsBESCHEID per Klage angefochten, wobei ja eigentlich die Rechtsgrundlage angegriffen wird. Das ist (mal wieder?) eine Besonderheit des deutschen Rechts- und Instanzenwegs ;)
Dieser Vorgang ist (entgegen der Möglichkeit einer "Feststellungsklage") meinem Verständnis nach auch durch das aktuelle Urteil des VG Freiburg so bestätigt worden
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html


Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html