gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Viktor7 am 11. September 2014, 23:11
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Hallo zusammen,
angeregt durch die beiden wertvollen Liveberichte zu dem Thema "Widerspruch zur Niederschrift"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11041.0.html
und
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7349.msg74434.html#msg74434
erklären wir nun die Aktion offiziell für eröffnet. Die Koordination obliegt euren Händen.
Übersicht der Städte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11066.0.html
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Stuttgart: Widerspruch zur Niederschrift
Rechtsbehelfsbelehrung:
...oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt....
hier:
Südwestrundfunk
Neckarstrasse 230
70190 Stuttgart
Selbst das Betreten dieser Adresse von verschiedenen Seiten, Pforte oder auf der
anderen Seite über den Besuchereingang, ergab keine Möglichkeit in der Neckarstrasse 230
diese Niederschrift tätigen zu können. Hmmm
Einlass fanden wir dann Neckarstrasse 221!!! (mit dem Klingelschild: Beitragsservice,
nicht Rundfunkanstalt SWR)
Ist dies nicht auch ein Formfehler nach dem Tübinger Urteil??
Es waren außer dem Widerspruchablegenden noch 2 Zeugen dabei.
Ich hatte das Gefühl, als Störenfried eingestuft zu werden, Freundlichkeit und Service
sind etwas anderes (der besondere Service des Beitragsservices eben, einfach für alle)
Der Mitstreiter, der den Widerspruch zu Protokoll geben wollte, wird selber dazu noch seine
Eindrücke schildern.
Von mir nun noch mal der Aufruf, gebt der ganzen Farce ein Gesicht, geht selber hin, um
Eure Widersprüche zur Niederschrift aufnehmen zu lassen.
Biete mich gerne jeweils als Zeuge an, wenn mit Bus und Bahn erreichbar. ;)
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Person A hat ebenfalls bereits Schreiben mit der Anschrift
SWR
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
bekommen.
Vom Beitragsservice war da keine Rede.
Unterzeichnet waren die Schreiben von einer ominösen
Frau (Name gestrichen)
Referat Beitragsrecht
Person A hätte ebenfalls gerne persönlich vorbeigeschaut, wohnt aber weit weg, weshalb das nicht praktikabel ist.
Die genannte Frau (Name gestrichen) erklärte in einem Schreiben an das VG, das Person A in Kopie vorliegt, sie leide an Arbeitsüberlastung, da sie die einzige Sachbearbeiterin sei.
Daher regt Person A an, dass möglichst viele Zahlungsunwillige die Neckarstraße 230 (bzw. 221) aufsuchen und Frau (Name gestrichen) zur Niederschrift bitten >:D
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Namen sollten unkenntlich sein. (entfällt da geändert)
Besser wäre aber, einen Brief an diese Postadresse zu senden, mit dem deutlichen Vermerk, das dieser bei Nichtzustellbarkeit zurück kommen soll. Das könnte zusätzlich dem Nachweis helfen, das es besagte Adresse nicht gibt, vorausgesetzt der Postbote gibt es nicht an anderer Stelle ab, also so dann mit so einem Teil versenden, wo der Zustellort mit vermerkt wird.
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ok. geändert
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Hallo Allerseits,
Ich war einer der 2 Zeugen in Stuttgart beim SWR, tja, man ließ uns etwas warten, aber schließlich wurden wir eingelassen. Mein Eindruck war:
Die waren überrascht und wohl noch nicht sehr erfahren im Umgang mit ihren Zwangskunden.
Die erste Mitarbeiterin die uns empfing war von der Situation wohl überfordert und holte eine andere Kollegin (Rechtsanwältin?) die diese Niederschrift dann aufnahm. Der Schlußkommentar der zweiten Dame war sinngemäß: "ich reiche das dann nach Köln weiter". Ist da nicht der Betrugs- ääääh Beitragsservice beheimatet? Mir kommt das komisch vor- Gläubiger und Prozeßgegner) sind die jeweiligen Landsrundfunkanstalten, ein Widerspruch zur Niederschrift geht dann aber nur den Beitragsservice was an?
mfgele
Esslinger
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Widerspruchsbescheid kam heute (an meine Frau gerichtet) zurück mit dem Vermerk, dass der Widerspruch nicht gültig sei, weil die Bescheide an meine Frau gerichtet seien. Klagefrist : 4 Wochen.
Erst am Ende de Niederschrift kam die Anmerkung der Frau "Justiziarin": Ich solle noch eine Vollmacht meiner Frau hinzufügen, was ich verweigert habe, weil ich genauso berechtigt bin unsere Haushaltsabgabe zu bezahlen oder abzulehnen. Schliesslich würde meine Frau ja auch keine Vollmacht von mir einholen, wenn sie dem SWR antworten würde.
Komisch- bei der Erstellung des Widerspruchs war das für die Juristin gar kein Problem, dass ich den Widerspruch erstelle. Also erst Widerspruch annehmen, dann ablehnen, weil ich nicht meine Frau bin und dann an meine Frau adressiert eine Klagefrist einräumen, obwohl diese doch gar nicht den Widerspruch erstellt hat?
Wie willkürlich ist das denn? Ist es nun eine Haushaltsabgabe, die natürlich für mich genauso gelten würde oder ist es eine wilkürliche Abgabe, die meine Frau leisten soll?
Ich werde diese Widersprüche mal vom Karlsruher Verwaltungsgericht klären lassen auch wenn die Klagefrist an meine Frau adressiert ist. Dann ist die Konfusion perfekt.
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Auch wenns etwas kostet, würde ich gerne noch anwaltlichen Rat einholen bzw mich vertreten lassen, da ich denke, dass diese Ungereimtheiten bezüglich Zuschriftsempfänger bei Eheleuten eine echte Steilvorlage ist.
Kennt jemand einen Verwaltungsrechtanwalt, der nach so einem Fall lechzt ?
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Lass dich nicht täuschen, Heinrich, schon viele Prozesse in anderen Bereichen wurden verloren, weil Formfehler begangen wurden, die vom Gegner provoziert wurden. Diese Taktik verwendet auch der BS. Auch wenn BS solche Fehler macht, ist man nicht raus aus der Sache. Es muss zunächst geklärt werden, wer der Beitragsschuldner ist, zudem müssen die Fristen eingehalten werden. Wenn die für irgendetwas ein Formular brauchen, füll es aus. Wenn die Frau widersprechen will, soll sie es tun. Begründung wäre ja schon mal, dass sie nicht die Beitragsschuldnerin ist. Wie inzwischen bekannt ist, kann man nicht einfach wegen der Verfassungsverstösse klagen, deshalb ist die Falschanmeldung doch ein guter Anfang. Wenn man so eine Steilvorlage bekommt, muss man sie nutzen, nicht verwirken. Cool bleiben >:D