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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: tant3 am 11. September 2014, 22:12
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Guten Abend,
Wenn eine Person A hat noch nie den Zahlungsaufforderungen nachgekommen wäre und diese immer entsorgt hätte und nun einen dieser neuen Masche Festsetzungsentscheid bekommen hätte, wie müsste diese Person vorgehen?
Wäre für die Person ein Widerspruch ausreichend oder vllt gar ein Fachanwalt.
Welche Art von Fachanwalt wäre in diesem Fall überhaupt zuständig?
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Person A müsste nach der Rechtsbehelfsbelehrung vorgehen, die rückseitig auf dem Schreiben aufgedruckt ist.
aller Wahrscheinlichkeit nach wäre ein Widerspruch ausreichend. Eine direkte Klage ist nur möglich, sofern dies auf der Belehrung auch angegeben ist.
In diesem Fall wäre das Fachgebiet Verwaltungsrecht.
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Diese Grundsatzfrage, die im Forum schon mehrfach behandelt wurde, beantwortet sich durch die nachfolgend genannten einschlägige Threads.
Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Da diese Grundsatzfrage bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurde, wird dieser Thread
zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis & weiter alles Gute ;)