gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 11. September 2014, 15:37
-
(http://service-bw.de/eBAdminCenter/loadimage?type=LLContext&id=783222)
Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen: Taubblinde dürfen sich befreien lassen!
Die Güte des allmächtigen Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unermesslich – Taubblinde dürfen sich befreien lassen!
Was sagt das System dazu?
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Weiter heißt es:
Voraussetzungen
- Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
[-] Arbeitslosengeld II
[-] Sozialhilfe
[-] BAföG
[-] Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder empfangen Blindenhilfe.
Demokratieabgabe: »Wir geben die Demokratie für ein Leben in Saus und Braus einer politisch-medialen Kaste ab!«
Weitere Infos auf folgender Internetseite:
http://service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=Rnx6C6Vhj4troNHov3g5dTgr?llid=837105&llmid=0&vbid=105406&vbmid=0&action=processes
-
Sehr cool ist das, wenn man also "staatliche Leistungen" empfängt. Gilt das dann auch für Kindergeld? Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter deren Kinder abhängen (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld). Also: Kindergeld = staatliche Leistung = Befreiung beantragen :laugh:
-
staatliche Leistungen != staatliche Sozialleistungen
Würde ich zumindest vermuten.