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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: xHansWurstx am 11. September 2014, 13:26

Titel: Mahnungen und nun Festsetzungsbescheid
Beitrag von: xHansWurstx am 11. September 2014, 13:26
Hallo,

rein hypothetisch: Person A hat über Monate Mahnungen zu Zahlen der GEZ-Gebühren erhalten (seit 01.03.2013, Anmeldung nach Umzug). Person A hat diese immer ignoriert. Nun kam ein Festsetzungsbescheid.
Was muss Person A nun machen, damit es nicht zu einem "Titel" kommt bzw. der Betrag vollstreckbar ist?
Titel: Re: Mahnungen und nun Festsetzungsbescheid
Beitrag von: TVfrei am 11. September 2014, 16:17
Zum Thema Festsetzungsbescheid am besten hier weiterlesen:

Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg75357.html#msg75357
Titel: Re: Mahnungen und nun Festsetzungsbescheid
Beitrag von: xHansWurstx am 16. September 2014, 10:20
Hallo,
rein hypothetisch: Person A blickt nicht mehr in dem anderen Thread durch und würde um Hilfe bitten....
Titel: Re: Mahnungen und nun Festsetzungsbescheid
Beitrag von: watcherx am 16. September 2014, 11:35
Person A sollte zuerst schauen, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Schreibens vorhanden ist. Sollte eine solche vorhanden sein, wäre sinnvollerweise ein Widerspruch an die dort angegebene Adresse zu richten, und dies Prozedere wäre bei allen Arten von "-bescheid" (ggfs. gebetsmühlenartig, und ggfs. auch mehrere Bescheide durcheinander) so lange zu wiederholen, bis ein Widerspruchsbescheid eintrudelt, auf dem dann in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht mehr die Adresse des Beitragsservice und auch nicht mehr die Adresse der Landesrundfunkanstalt, sondern die Adresse eines Verwaltungsgerichts angegeben ist.

Der Widerspruchsbescheid eröffnet dann den Klageweg.
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Dies ist keine Rechtsberatung sondern ein Erfahrungsbericht. Der Beitragsservice lässt sich relativ viel einfallen um die Verunsicherung zu schüren und einen zu entnerven - ewig lang nicht reagieren und dann Schreiben 14 Tage vorzudatieren um einem halb abgelaufene Fristen vorzugaukeln ist Standard (daher immer den Umschlag mit aufbewahren! Was am "26.8." datiert wurde, kann durchaus mal am 11.9. abgeschickt werden, und bei den Fristen gilt immer Datum des EINGANGS - im Zweifelsfall den QR-Code auslesen - und den Eingang muss die Forderungen stellende Behörde im Zweifelsfall sogar nachweisen! ) - Briefe verschwinden lassen ist auch ein Standard - mit Textbausteingelaber auf Widersprüche zu reagieren ist ebenfalls Standard (da kann man schreiben was man will, es wird ein Blabla der dümmsten Sorte zurückkommen) - so zu tun, als ob der Widerspruchsbescheid extra angefordert werden müsse, ist mir ebenfalls untergekommen (der Widerspruchsbescheid ist aber ein verwaltungstechnisches Muss und nicht eine Sonderleistung, auch wenn der Beitragsservice mir das gerne vorgegaukelt hätte!) 

Grundsätzlich sollte auf das Wort "-Bescheid" sofort reagiert werden, indem das Blatt umgedreht wird und die Rechtsbehelfsbelehrung gesucht wird. Keine Rechtsbehelfsbelehrung = kein Widerspruch möglich = kein gültiger Verwaltungsakt. Ohne eingelegten Widerspruch wird der Bescheid gültig.
Titel: Re: Mahnungen und nun Festsetzungsbescheid
Beitrag von: xHansWurstx am 16. September 2014, 19:04
Hallo,
rein hypothetisch: Wie müsste der Widerspruch von Person A aussehen bzw. wie müsste der Begründet werden?
Danke
Titel: Re: Mahnungen und nun Festsetzungsbescheid
Beitrag von: mcsurfy am 16. September 2014, 19:19
Person A nehme den und picke für sich das Beste heraus. Die Vorlage haben offenbar viele hier genommen. ;)

Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Titel: Re: Mahnungen und nun Festsetzungsbescheid
Beitrag von: Bürger am 17. September 2014, 03:49
Hallo,
rein praktisch ;)

Allgemeine Fragen, die im Forum schon mehrfach behandelt wurden, sind zur Wahrung bzw. Verbesserung der Übersicht zu vermeiden.
Diese allgemeine Anfrage würde sich in großen Teilen, wenn nicht gar in Gänze erübrigen, wenn Person A sich eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen würde, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste Person A ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren - sofern sie sich denn wehren möchte.
Steht eigentlich immer alles drin.


Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.



Da es sich hier um einen eher "regulären" und im Forum schon mehrfach behandelten fiktiven Fall handelt, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis + gutes Gelingen!