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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: stillerleser am 11. September 2014, 12:31

Titel: Infopost als "Antwort" auf Widerspruch - keinerlei Ablehnung etc.
Beitrag von: stillerleser am 11. September 2014, 12:31
Rein hypothetisch:

Person P hat heute Infopost auf den ersten Widerspruch erhalten.
Interessant findet P, dass weder der Aussetzung der Vollziehung noch der Ablehnung des Säumniszuschlags widersprochen wurde.
Sonst sind sie doch nicht so knausrig mit den Worten.

Person P harrt der Dinge die da kommen mögen, der zweite Widerspruch ist ja bereits raus.

Seite 2 (Es gibt mal wieder keine Seite 1)
http://s1.directupload.net/images/140911/ggn73zmn.jpg

Seite 3
http://s1.directupload.net/images/140911/yibe87te.jpg
Titel: Re: Infopost als "Antwort" auf Widerspruch - keinerlei Ablehnung etc.
Beitrag von: SchwarzSurfer am 11. September 2014, 15:49
Person P hat den normalen Lauf der Dinge mit eigenen Augen sehen dürfen
Titel: Re: Infopost als "Antwort" auf Widerspruch - keinerlei Ablehnung etc.
Beitrag von: stillerleser am 11. September 2014, 19:29
Üblicherweise wird wenigstens der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt, das ist das, was person P wundert.
P hat jetzt nicht alle Beiträge der letzten Wochen durchforstet, aber ein Schreiben wie dieses ohne jegliche Ablehnungen ist ihr in den letzten Monaten hier nirgends begegnet.
Dass ich das für Person P hier eingestellt habe hat auch mehr informativen Character ;-)
Titel: Re: Infopost als "Antwort" auf Widerspruch - keinerlei Ablehnung etc.
Beitrag von: Nos am 11. September 2014, 19:34
Das selbe war bei einer anderen Person A der Fall ^^

Diese hat aber nun auch einen Festsetzungsbescheid erhalten und darf nun mal wieder Zeit und Geld in nen Widerspruch investieren
Titel: Re: Infopost als "Antwort" auf Widerspruch - keinerlei Ablehnung etc.
Beitrag von: Bürger am 12. September 2014, 01:56
Üblicherweise wird wenigstens der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt, das ist das, was person P wundert.
P hat jetzt nicht alle Beiträge der letzten Wochen durchforstet, aber ein Schreiben wie dieses ohne jegliche Ablehnungen ist ihr in den letzten Monaten hier nirgends begegnet.

Anträge auf Aussetzung der Vollziehung werden ohne erkenntliche Systematik
- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)

"Relevant" wäre, falls er bewilligt wäre. Dann könnte sich Person XYZ zurücklehnen.

Falls abgelehnt oder nicht entschieden, gilt es abzuwarten, ob es "relevant" wird und Mahnung/ Ankündigung der Zwangsvollstreckung/ Einleitung der Zwangsvollstreckung überhaupt folgen...
Dies kann augenscheinlich unabhängig davon erfolgen, ob bereits ein WiderspruchsBESCHEID erstellt wurde oder nicht.

In diesem Falle könnte dann (aber erst bei *akut drohender*!) Vollstreckung Person XYZ den sog. Antrag auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht prüfen...

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

Anmerkung:
Person B hatte mit den Widersprüchen 06+07/2013 für 1. + 2. Quartal 2013 jeweils Antrag auf "Aussetzung der Vollstreckung" gestellt. Im gemeinsamen WiderspruchsBESCHEID 08/2013 wurde kein Wort dazu verloren. Klageantrag wurde 09/2013 eingereicht.
Trotz nicht entschiedenen Antrags auf "Ausetzung der Vollziehung" und sogar Zurückweisung des Widerspruchs fürs 1. Quartal wegen Nicht-Zulässigkeit durch angebliche Fristüberschreitung, wurde bisher - nun also schon ein gutes Jahr - keinerlei Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet.

Die Wege des "Beitragsservice" und der LRA sind unergründlich ;)

Bitte noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Da dieses Thema somit abschließend behandelt ist, wird dieser Thread
zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.
Alles Gute auf dem weiteren Weg :)