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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Grünkohl am 11. September 2014, 08:19
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Hallo,
rein hypothetisch: Hat schon irgendjemand hier, einen Beitragsbescheid vom NDR für Niedersachsen erhalten?
Wenn ja, dann kann mir derjenige sicher beantworten, ob für Niedersachsen auch der Widerspruchsweg vorgesehen ist oder ob gleich geklagt werden muss.
Gruß
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Ganz normal - der Widerspruch ist möglich.
Gruß
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Person A ist aus Niedersachsen und hat bisher nur vom Beitragsservice Post bekommen (Links stand dann Norddeutscher Rundfunk, aber ohne jegliche Kontaktdaten). War das in diesem Fall anders?
Bei Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch!
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rein hypothetisch: Hat schon irgendjemand hier, einen Beitragsbescheid vom NDR für Niedersachsen erhalten?
Wenn ja, dann kann mir derjenige sicher beantworten, ob für Niedersachsen auch der Widerspruchsweg vorgesehen ist oder ob gleich geklagt werden muss.
Auf der Rückseite bei der Rechtsmittelbelehrung steht, ob der Widerspruch oder sofortige Klage zulässig sind.
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rein hypothetisch: Hat schon irgendjemand hier, einen Beitragsbescheid vom NDR für Niedersachsen erhalten?
Wenn ja, dann kann mir derjenige sicher beantworten, ob für Niedersachsen auch der Widerspruchsweg vorgesehen ist oder ob gleich geklagt werden muss.
Gleiche Frage für Bayern. Wer weis es, wer weis es?
Auf der Rückseite bei der Rechtsmittelbelehrung steht, ob der Widerspruch oder sofortige Klage zulässig sind.
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Für Bayern gilt : Widerspruch zulässig !
Im übrigen erfährt das jeder spätestens nach einem halben Jahr Zahlungsverweigerung in der Rechtsbehelfsbelehrung des ersten Beitrags/Festsetzungsbescheides.
Wozu muss man das denn unbedingt vorher wissen. Wenn es nicht passt , kann immer noch gezahlt werden.
Da sich die Fragen zur Zulässigkeit des Widerspruches oder gleich Klage hier ständig wiederholen , wäre vielleicht endlich mal eine Auflistung nach LRA in Angriff zu nehmen.
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Hallo, ich komme auch aus Niedersachsen und habe noch keinen Bescheid von NDR erhalten.
Grundsätzlich ist das Widerspruchsverfahren ja abgeschafft, bei anderen Bescheiden, Deichverband o.Ä. steht grundsätzlich auch das sofort geklagt werden kann.
Frage in die Runde:
Wieso sollte das jetzt beim NDR anders sein ?
http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33
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Da sich die Fragen zur Zulässigkeit des Widerspruches oder gleich Klage hier ständig wiederholen , wäre vielleicht endlich mal eine Auflistung nach LRA in Angriff zu nehmen.
Gute Idee - auch wenn die Auflistung wohl nach Bundesland erfolgen müsste, da sich das Verwaltungsrecht an Landesgrenzen und wohl nicht an Sendegebieten orientieren dürfte.
Möge sich bitte mal einer ein Herz fassen, und die Infos zusammentragen - ggf. mal im Forum recherchieren mit der Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) - auch mal die Bescheide querprüfen unter
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
analog hierzu seit Sep 2014 neue "Machart":
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
Meines Wissens nach ist die direkte Klage eher die Ausnahme, da das Widerspruchsverfahren ja prinzipiell dafür gedacht ist, der "Behörde" Gelegenheit zu geben, ihr eigenes Tun zu "überprüfen", bevor die Gerichte bemüht werden...
Danke fur Eure Mitwirkung! ;)
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app klagen auch wenn es derzeit so aussieht das richter gerne und offenbar wegen befangenheit" das gerne abweisen (die masse des volkes deutschland ist gegen diese gez 2.0 abgabe)
hier kann man auch nicht mehr von einer demokratie sprechen,
man kann aber dann vorm EU gericht klagen wenn alles hier scheitert .
ich sehe das so ,
so eine klage muss auch eine vernünftige begründung haben z.b. verstöße gegen verschiedene gesetze,
das große probloem jedenfalls in meiner stadt ist:
(ich hatte 4 x bei der rechtsanwaltskammer in celle angerufen und um einen anwalt gebeten,
mir wurden immer anwälte genannt die keine gez sachen machen, der notar/anwaltsverein in hannover hatte sich geweigert mir einen anwalt zu nennen der gez sachen macht );
vielleicht habt ihr in euer stadt mehr glück ?
selber ohne juristisches fachwissen klagen würde ich die finger von einer klage lassen das geht garantiert in die hose und ist dann zum nachteil aller weil mal wieder eine klage abgewiesen wurde.