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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: shoofu am 10. September 2014, 19:57
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Hallo allerseits!
Ich hatte fristgerecht per Fax und Brief meinen äußerst ausführlichen Widerspruch am 31.07. abgeschickt.
Darin bestand ich ausdrücklich auf einem Widerspruchsbescheid und setzte für diesen die Frist zum 15.08.
Nun bekam ich am 06.09. auf meinen Widerspruch die "Antwort", welche ungf. so aussieht:
Rundfunkbeitrag
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die am 31.07.2014 bei uns eintraf.
..... sowie eine Ansammlung von üblichem Unsinn ....
Was heisst das eigentlich für mich?
Kein Widerspruchsbescheid und die gesetzte Frist für diesen ist ebenso futsch. Ist das was "wert", oder hoffe ich mir da mit der Frist zu viel hinein?
Grüße
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Wie kann sich denn ein armer Wicht von Beitragsverweigerer erdreisten , dem hoch zu Ross sitzendem Beitragsservice eine Frist zu setzen. :o
Darüber dürften die sich sicher herzlich amüsiert haben.
Einen ordnungsgemäßen Widerspruchsbescheid erhält man nicht so schnell , dafür dürften erst noch mindestens 2 weitere Widersprüche erforderlich sein.
Stattdessen wird von denen lieber in dummdreiste Infoschreiben investiert , "Vielen Dank für ihre Nachricht...."
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Mich hat jetzt eher die rein-rechtliche Sicht dieser Sache interessiert...
edit: naja, und ob ich jetzt erneut einen Widerspruch raushauen soll, ein Schreiben mit dem Verweis darauf, dass es ein Widerspruch war, oder einfach nichts.
Und ja, ich weiss, dass es (höchstwahrscheinlich) - im Prinzip - egal ist, was ich davon mache.
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Dieses im Ansatz zitierte Antwortschreiben auf den Widerspruch kann als wertloses Infoschreiben abgeheftet werden.
Es darf weiter auf den rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid gewartet werden.
Mehr ist vorerst nicht zu tun. Es sei denn , man will es unbedingt wissen und schneller als notwendig sein gutes Geld loswerden .