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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: lackaffe am 07. September 2014, 20:33

Titel: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: lackaffe am 07. September 2014, 20:33
Moin Moin!

die hypothetischen Personen A+B bekammen ihren ersten Mahnbrief. Hier wird mit Lohn/Kontopfändung gedroht. Sogar damit, dass die Bettler die Mietkaution einziehen wollen. Wie um himmels Willen wollen die da dran kommen? Wusste gar nicht dass mein Vermieter bereits der Bettlerverein ist! A+B lachen sich darüber schon bis zum Bauchschmerz. Tja...nur lustig isst´s eigentlich nicht. Jetzt wird auch mir der Stadkasse gedroht wenn nicht in 2 Wochen gezahlt wurde.

Leider haben A+B nie auf ein Schreiben in Form von Wiederspruch reagiert (obwohl Rechtsbelehrung vorhanden).

Leider ist es A+B besonders wichtig keinen Schufa-Eintrag zu bekommen! Daher die Frage wie wahrscheinlich dieser im weiterm Verlauf ist? Wie soll weiter vorgegangen werden?

Besten Dank!
A+B  ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: tokiomotel am 07. September 2014, 21:47
In der Tat sehr nachlässig gehandelt bis jetzt.
Es muss aber noch nichts verloren sein.
Person A+B kontaktiere ihre Stadtkasse und behaupte stock und steif , dass Person A+B noch niemals ein relevantes Schreiben wie einen Beitragsbescheid erhalten habe. Das Gegenteil kann den Personen A+B nicht nachgewiesen werden , weder von der Stadtkasse noch vom Bservice und LRA.
Alle Schreiben kommen mit gewöhnlicher 0815Pforzpost.
Von einem Schufa-Eintrag ist hier noch nichts bekannt geworden , gehört wohl eher zum Säbelrasseln mit eh stumpfen Klingen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: dimon am 07. September 2014, 22:36
Moin Moin!

die hypothetischen Personen A+B bekammen ihren ersten Mahnbrief. Hier wird mit Lohn/Kontopfändung gedroht. Sogar damit, dass die Bettler die Mietkaution einziehen wollen. Wie um himmels Willen wollen die da dran kommen? Wusste gar nicht dass mein Vermieter bereits der Bettlerverein ist! A+B lachen sich darüber schon bis zum Bauchschmerz. Tja...nur lustig isst´s eigentlich nicht. Jetzt wird auch mir der Stadkasse gedroht wenn nicht in 2 Wochen gezahlt wurde.

Leider haben A+B nie auf ein Schreiben in Form von Wiederspruch reagiert (obwohl Rechtsbelehrung vorhanden).

Leider ist es A+B besonders wichtig keinen Schufa-Eintrag zu bekommen! Daher die Frage wie wahrscheinlich dieser im weiterm Verlauf ist? Wie soll weiter vorgegangen werden?

Besten Dank!
A+B  ;)

Antwort an die Vollstreckungsbehörde :

Zitat


Vollstreckungsbehörde .................



Mein Name
Meine Adresse
Meine Anschrift
Ort, ……………………..


In der Zwangsvollstreckungssache
des
– vermeintlichen Gläubigers  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

gegen

den
– vermeintlichen Schuldner ICHxxxxxx

lege ich  gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.

Es wird beantragt:
Der Gerichtsvollzieher/ die Stadtkasse ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Auftrag des Gläubigers(wer will Geld?) vom xxx  zurückzuweisen. Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen.

Begründung:

Das Vollstreckungsorgan hat die Verfahrensvorschriften zur konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht beachtet. Der Rechtsbehelf ist statthaft. Die Vollstreckungsmaßnahme ergeht ohne Gewährung rechtlichen Gehörs. Die Vollstreckungserinnerung richtet sich zusätzlich gegen den Kostenansatz des Vollstreckungsorgans. Ich bestreite die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen.

Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 - § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.


Desweiteren lege ich hiermit Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen.
Es liegt ein Eintragungshindernis vor.  Es gibt keinen Eintragungsgrund. Die Eintragungsanordnung ist nicht zu vollziehen und aufzuheben. Sollte eine Eintragung erfolgt sein, wird hiermit beantragt
diese gemäß  § 882 e ZPO Abt. 3 Ziff. 1 sofort zu löschen.


Der Gläubiger behauptet der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.

Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig.

Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat“ Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71).
Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht z.B. hat der Erklärende (bzw. jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so z.B. zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel „anzeige" empfangsbedürftig ist).“
…....“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“Zitat Ende

Desweiteren berufe ich mich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:
„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“



Weiterhin teile ich der Vollstreckungsbehörde mit, dass ich bereit bin rückständige Rundfunkbeträge zu begleichen, wenn:
-eine Beitragspflicht nachgewiesen wird,
-der Demnächst kommende Bescheid eigenhändig unterschrieben wird,
-der Name des Sachbearbeiters zu erkennen ist.

Mit meiner Forderung berufe ich mich auf das Urteil des LG Tübingen vom 19 Mai 2014 Az.5 T 81/14
„Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift“

 Im Übrigen habe ich niemals eine Anmeldung bei der zuständigen Rundfunkanstalt mit meiner Unterschrift bestätigt, daher ist die Pflicht einer Beitragszahlung nicht gegeben.

Der Gläubiger hat weder das Recht, im eigenen Auftrag eine Anmeldung ohne meine Einwilligung durchzuführen, noch gibt es eine rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Beitragskontos bei der zuständigen Rundfunkanstalt oder Beitragsservice auf meinen Namen, falls dies bereits geschehen ist.

In dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist eine Anmeldung gegen den Willen eines Bürgers  nicht geregelt, somit ist die Handlung des  Gläubigers rechtswidrig und unterliegt einer Nachprüfung, die ich nach Erhalt eines Bescheides bei der zuständigen Rundfunkanstalt beantragen werde.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Bürger am 08. September 2014, 05:08
Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

dort wohl insbesondere auch
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

und die folgenden
Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +4a Reaktion auf Pfändung ["Beitragsschuldner"]
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: lackaffe am 08. September 2014, 10:12
Danke erst mal für die antworten. Lese mich heute Abend mal etwas ein!
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: seppl am 10. September 2014, 10:40
Schufaeinträge gibt es auf geschuldete Rundfunkbeiträge NICHT! Definitive Aussage eines Anwalts auf meine Anfrage.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: lackaffe am 10. September 2014, 10:44
Danke!
Das ist schon mal gut zu wissen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: wunderlich am 10. September 2014, 11:27
Schufaeinträge gibt es auf geschuldete Rundfunkbeiträge NICHT! Definitive Aussage eines Anwalts auf meine Anfrage.
das! ist doch mal eine sehr sehr gute Nachricht und dürfte damit eine der größten "Sorgen/Ängste" schon einmal ins leere führen.
Allerdings würde es jemanden interessieren, wie da der (ungefähre) Sachverhalt wäre bzw. warum es zu keinem Eintrag kommen könnte.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Bürger am 10. September 2014, 12:16
Schufaeinträge gibt es auf geschuldete Rundfunkbeiträge NICHT! Definitive Aussage eines Anwalts auf meine Anfrage.
das! ist doch mal eine sehr sehr gute Nachricht und dürfte damit eine der größten "Sorgen/Ängste" schon einmal ins leere führen.
Allerdings würde es jemanden interessieren, wie da der (ungefähre) Sachverhalt wäre bzw. warum es zu keinem Eintrag kommen könnte.

Vorsicht mit solcherlei "Jubelrufen".
Ein Eintrag in die Schufa mag zwar vielleicht nicht erfolgen, dafür aber wohl z.B. bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft wohl ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis der Länder - vgl. die
"Mitteilung über eine erfolgte Eintragung in das Schuldnerverzeichnis" unter

Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74839.html#msg74839

Das hat wohl damit zu tun, dass es keine privatrechtliche, sondern eine öffentliche Forderung ist.
Die Auswirkungen eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis der Länder könnten nach meinem Verständnis also vergleichbar sein mit denen eines Schufa-Eintrags.
Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass die Schufa Zugriff auf die Daten des Schuldnerverzeichnisses hat.
Nicht jedermanns "Geschmack"... ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: wunderlich am 10. September 2014, 12:30
ok, das erst einmal ist einleuchtend.

Da die Sorge von den Personen A+B ja ein Eintrag wäre, würde noch ein Sachverhalt interessieren:
wurde es richtig verstanden, dass vor der hypothetisch angesprochenen Lohn-/Konto-/Mietkautionpfändung, erst einmal der GV an die Tür klopft?
Wenn dem so wäre und die Personen A+B diesem dann einfach den ausstehenden Betrag (bar) in die Hand drücken, dann würde es doch auch zu keinem Eintrag in ein Verzeichnis kommen?
Denn es wäre ja nicht der Sachverhalt des "nicht zahlen könnens" gegeben bzw. die Schulden wären ja (erst einmal) beglichen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: seppl am 10. September 2014, 12:33
Zum Zugriff der Schufa auf Schuldnerverzeichnisse:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa#Datenspeicherung

Zitat
Einige Daten beschafft sich die Schufa selbst; zum Beispiel Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es sich beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits wird das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung kritisiert. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt, so dass man die Digitalisierung dieser Daten als unzulässig ansehen kann.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Bürger am 10. September 2014, 12:55
Wenn dem so wäre und die Personen A+B diesem dann einfach den ausstehenden Betrag (bar) in die Hand drücken, dann würde es doch auch zu keinem Eintrag in ein Verzeichnis kommen?
Denn es wäre ja nicht der Sachverhalt des "nicht zahlen könnens" gegeben bzw. die Schulden wären ja (erst einmal) beglichen.
Personen A+B könnten - falls nicht anders vermeidbar und um es ARD-ZDF-GEZ aber auch nicht allzu einfach zu machen - vermutlich z.B. auf eine Ratenzahlung hindrängen... ;)

Hierzu dann ggf. auch mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen...
...kann mitunter hilfreich sein. Danke :police: ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: seppl am 10. September 2014, 13:25
Ich muss zu meiner Aussage
Zitat
Schufaeinträge gibt es auf geschuldete Rundfunkbeiträge NICHT! Definitive Aussage eines Anwalts auf meine Anfrage
etwas hinzufügen:
Sollte es im Endeffekt aufgrund der nichtgezahlten Beiträge zu einer Vermögensauskunft (vorher eidesstattliche Erklärung) kommen, so soll diese der Schufa übermittelt werden können. Zwischen Beitragsservice bzw. Landesrundfunkanstalten und den Auskunfteien gibt es aber KEINE direkte Verbindung in Bezug auf geschuldete Beiträge!
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Cybeth am 10. September 2014, 14:28
Wenn der GV kommt und man zahlt nicht, kommt als nächstes die Wohnung dran. Zahlt man immer noch nicht, kommt dann irgendwann die EV und die steht in der Schufa. Zusammengefasst; wenn man nicht zahlt, kommt man in Teufels Küche. Wer Hartz IV bezieht und sonst auch nichts zu verlieren hat, der kann auf Staatskosten einen auf dicke Hose machen. Jeder andere der im Berufsleben steht und auch mal einen Handyvertrag abschließen möchte, kommt um eine Zahlung nicht drum rum.

Ist eine einfache Geschichte  :)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 10. September 2014, 14:50
Moin

Nicht nur Harz IV Empfängern die jeden Tag bis 12 Uhr auf Staatskosten schlafen, wie bei Person Y kann es egal sein mit der SchuFa.

Traurig ist zur Zeit der Fall der Person W. Sie ist noch Student, hat aber aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit keinen BaföG Anspruch. Für ihren erstn Abschluss steht sie bereits wg eines Abschlusshilfekredites in der SchuFa.
Person W geht halbtags arbeiten, hat jedoch weniger als Person A die nichts tut, bis 12 schläft und auf dicke Hose dank Steuerzahlern macht. Person W kann nicht "aufstocken", da sie noch Student ist und ihren Abschluss machen möchte. Sie bezieht Wohngeld, welches aber keine Sozialleistung zur Befreiung darstellt. Person W hat damit weniger als Person A, der eh alles egal ist.

Soll heißen, steht Person X, Y oder Z eh in der SchuFa wegen was auch immer, kann es einem auch egal sein.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Redfox am 10. September 2014, 15:01
Traurig ist zur Zeit der Fall der Person W. Sie ist noch Student, hat aber aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit keinen BaföG Anspruch. 
Person W könnte (ggf. zusätzlich zu dem üblichen Widerspruch, damit der Festsetzungsbescheid nicht rechtskräftig wird) einen Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RVStV (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313100) stellen. Zumindest wenn das Existenzminimum entspr. Hartz 4 unterschritten wird, könnte der Antrag Chancen haben.

Aber auch erst vor dem Verwaltungsgericht, wo dann der Ablehnungsbescheid angefochten werden müsste.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: wunderlich am 10. September 2014, 15:29
Wenn der GV kommt und man zahlt nicht, kommt als nächstes die Wohnung dran. Zahlt man immer noch nicht, kommt dann irgendwann die EV und die steht in der Schufa.
na aber moment. Wenn Person A+B dem GV einfach an der Haustür den Betrag x in die Hand drücken, dann ist man doch "fein raus".
...um es ARD-ZDF-GEZ aber auch nicht allzu einfach zu machen...
würde man ja dann nicht, da ja nun, wo die (aktuelle) Schuld beglichen ist, der BS wieder von vorne anfangen müsste.
Irgendwo hier im Forum gab es doch einen Bericht, dass es eher unwahrscheinlich ist, das der GV jeden Monat klingeln kommt um sich das Geld persönlich abzuholen.
Titel: GV-Barzahlung, wann kommt der nächste Bescheid?
Beitrag von: vanHauser am 10. September 2014, 18:59
Zitat
na aber moment. Wenn Person A+B dem GV einfach an der Haustür den Betrag x in die Hand drücken, dann ist man doch "fein raus".

Mal theoretisch angenommen, jemand würde den fälligen Betrag in Bar einfach an den GV zahlen. Ab wann wäre dann wieder mit Briefen des BS zu rechnen? Hat man dann ein Jahr ruhe? Oder wie läuft es dann mit den offnen Beiträgen die nach der Zahlung folgen?
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: tokiomotel am 10. September 2014, 19:29
Zitat
na aber moment. Wenn Person A+B dem GV einfach an der Haustür den Betrag x in die Hand drücken, dann ist man doch "fein raus".
Mal theoretisch angenommen, jemand würde den fälligen Betrag in Bar einfach an den GV zahlen. Ab wann wäre dann wieder mit Briefen des BS zu rechnen? Hat man dann ein Jahr ruhe? Oder wie läuft es dann mit den offnen Beiträgen die nach der Zahlung folgen?
Wenn man eh vor hat zu zahlen , (also eingeknickt ist) wäre es Blödsinn erst zu warten , bis der GV vor der Haustür steht. Denn dann kommen gleich noch mal gut 20 Euronen sinnloserweise dazu. Dann doch besser gleich auf die im Brief angegebene Bankverbindung überweisen oder die abgezockte Knete unterwürfig persönlich in seinem Büro vorbei bringen. Bereits aber schon das dürfte nicht gratis sein.
?.?.? , aber wenn man es erst bis zum "Status" GV kommen lässt , also durchaus schon lobenswerten Widerstand geleistet hat , warum denn dann auf einmal das Handtuch werfen ? Verstehe ich nun gar nicht.
Das ist leider nichts richtiges und nichts ganzes , einen Schritt vor und zwei zurück ...
Wenn man dann wehleidig an den GV gezahlt hat , geht das gleiche Spielchen bald wieder von vorne los , spätestens dann wenn noch offene Forderungen überfällig werden.
Der GV kommt bei "bequemen Kunden" gern wieder vorbei .
Neues Spiel , neues Glück >:D
Oder vielleicht die weichen Eier mal etwas härter kochen... ;D

Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: wunderlich am 10. September 2014, 19:46
Wenn man eh vor hat zu zahlen , (also eingeknickt ist) wäre es Blödsinn erst zu warten , bis der GV vor der Haustür steht.
aber eventuell ging es den Personen A+B darum den etwaitigen Schufa Eintrag abzuwenden. Dann wäre man schon mal auf der sicheren Seite, wenn dem GV an derTür einfach das Geld gegeben würde.

Der GV kommt gerne wieder vorbei  , er lebt schließlich davon.
es hieß in einem Gespräch zwischen fiktiven Personen, dass der GV eigentlich dafür da ist eine Sachlage zu beenden! und nicht immer und immer wieder aufs neue ein paar € eintreiben zu kommen. Irgendwann macht der das Spielchen des BS doch auch nicht mehr mit.
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: rostock4ever am 10. September 2014, 20:41
Die Schufa kann tuhen und lassen was sie möchte, da sie nicht verstaatlicht ist, sonderne ein privates Unternehmen ist! Daher gibt es genug Menschen, die sich nie haben was zu Schulden kommen lassen, jedoch bei der Schufa einen negativen Eintrag haben... Muss man nicht verstehen, wie die dort agieren...
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 10. September 2014, 20:55
Moin

Wann hat denn Person A+B sich das letzte mal eine kostenlose Auskunft bei der SchuFa geholt?

Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 10. September 2014, 21:20
@ Tokiomotel --> das nenne ich ökonomisches Denken  ;D

Unser Ersteller schrieb mit "Moin Moin", daher gehe ich davon aus, dass die zuständige LRA der N.D.R ist.

https://www.ndr.de/service/impressum/ (https://www.ndr.de/service/impressum/)

Gemäß §5 TMG und §6 TDG gilt:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,


Woher soll also Person A+ B wissen mit wem sie es zu tun hat.

Die NDR Medien GMBH ist eine 100 Prozent Tochter des NDR

http://www.ndrmedia.de/unternehmen/beteiligungen/

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates dieser GMBH ist der Intendant Herr LM des NDR

http://www.ndrmedia.de/unternehmen/beteiligungen/ (http://www.ndrmedia.de/unternehmen/beteiligungen/)

Die alte Adresse des NDR war die selbe wie der NDR GmbH (die LRA NDR ist leider ein paar Häuser weiter gezogen)

Vermutung der NDR als vermeintliche LRA ohne Rechtsform treibt über den Beitragsservice Gelder für seine GmbH ein.

Person A + B kann der Vermutung nachgehen, dass die LRA NDR eine GmbH ist, damit ein Unternehmen und sich auf 126 BGB berufen und sich den Vertrag zeigen lassen.

Zur Vollständigkeit: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Vertrag geschlossen mit den Ländern. Wer als Vertreter der Länder unterzeichnet hat, steht hier:

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf (http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf)

Da es sich um Landesrecht handelt ist dieser auch nicht bei "Gesetze-im-Internet" zu finden, jedoch z.B. der Justizseite der Stadt Hamburg

http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=3F9B91E7EBCCB6CBFED37FA6FBC78346.jp55?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs (http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=3F9B91E7EBCCB6CBFED37FA6FBC78346.jp55?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs)


Person A+B kann aber folgendes tun. Wohnung "ABMELDEN"!

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf (http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Damiana am 10. September 2014, 21:43
Da alle LRA eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, muss jede Person davon ausgehen, dass sie es hier mit einem Unternehmen zu tun hat. Der BR bezeichnet sich sogar selbst so auf deren Internetseite. Ich bin manchmal echt am Überlegen, ob dies nicht der Knackpunkt sein könnte. Aber zurück zum Thema. ;)
Ggf. der GV kommt und man agt ihm, man seie prinzipiell zahlungsbereit, aber gibt ihm kein Geld, weil man will nur zahlen, wenn man sich 100% sicher ist, dass alles mit rechten Dingen zu geht. Was passiert dann? Ok, gehen wir von einem Schufa Eintrag aus, so what? Lassen wir die Konsequenzen, die das haben kann außen vor. Was zur Hölle passiert dann als nächstes??? Das interessiert mich wirklich brennend, denn man muss es bis zum Schluss mal durch denken. Geht der Spaß dann vor Gericht? Aber doch auch erst, wenn der BS einen verklagt, oder? Wie hoch sind die Chancen, dass sie dies tun? Oder vergesse ich einen Schritt, übersehe was, oder ist was falsch in der "Kette"?
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 10. September 2014, 22:19
@ Damiana

Person --> ME <-- ist hat in den letzten Jahren einige merkwürdige Dinge mit dem Justiz [Begriff unerwünscht] erlebt.

Was kann passieren: (vorrausgesetzt alles ist in Form und Vorschrift abgelaufen)

--> Beitragsbescheid per Einschreiben, Zustellnachweis vorhanden, Bescheid in gültiger Form

--> Da eintreibende Partei, also der Beitragsservice sich mit Hoheitsrechten als Inkassobüro für die LRA ausgewiesen hat, wird direkt ein           GV zur Vollstreckung beauftragt.

--> Der GV meldet sich an und bittet die Schuld zu begleichen. Wird die Schuld nicht beglichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Sind diese fruchtlos, wird man gebeten eine EV abzugeben.

--> Verweigert man die Abgabe der EV, gibt es die Maßnahme der Beugehaft. Falsche Angaben in der EV führen zu Strafen. Es handelt sich ja unter Abgabe eine Erklärung unter Eid.

--> Gibt man die EV ab, wird ein Eintrag in der SchuFa vorgenommen und DER Beitragsbescheid ist erledigt und abgearbeitet.

--> Der nächste Beitragsbescheid kommt und es geht weiter.

--> GV kommt, EV abgeben, [Begriff unerwünscht].

--> Nach 5 Jahren ohne GV zur erneuten Abgabe einer EV X für einen Beitragsbescheid Y kann man dann anfangen gegen eine erneute Vollstreckung hinsichtlich "VERWIRKUNG" vorgehen. Der Beitragsservice hätte jedes Jahr kommen müssen und eine EV X für einen EV Y einholen müssen.


Man sollte vorher nur schauen, dass man sein "Vermögen" los wird und Vorkehrungen trifft so eine EV ohne Schaden unterschreiben zu können.


Edit "Bürger":
Der Rest des Beitrags wurde wegen abschweifender und unerwünschter Thesen gelöscht.
Der User wurde informiert und verwarnt und möge sich bitte entsprechend daran halten.
Danke :police: ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Damiana am 10. September 2014, 22:37
Ok, verstehe soweit.  :o
Jetzt bleibt nur offen was die alles zwangsvollstrecken können. Über das p-Konto habe ich mich schon informiert. Die Pfändungsgrenze liegt glaube so bei 1045 EUR?! Angenommen ein fiktives Einkommen beträgt 1100 EUR. Kann dann alles über 1045 EUR gepfändet werden?
Unverschämte zweite Frage: Der GV kommt in die Wohnung und sucht nach pfändbaren Sachen, oder? Kann ich ihm denn eine schöne Kiste packen mit Sachen die ich loswerden will und ihm in die Hand drücken? Ich habe noch ein Sparschwein, selbst gebastelt, da sind ganz viele Cent Stücke drin. :D Ich könnte ja auch einen Trödelmarkt bei meinen Freunden veranstalten und ihm jedes Mal neue Sachen mitgeben.  >:D Alte Kaffeemaschinen oder Handys kann man sicherlich auftreiben.  :P
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 10. September 2014, 23:11
Moin

Die Pfändungsgrenze liegt bei ca. 1060 Euro zur Zeit. Singlehaushalt ohne Kinder. Soll aber wohl angehoben werden.

Joa.....man kann dem GV im Grunde alles anbieten, nur er wird es nicht nehmen. Der GV nimmt nur Dinge, die sehr leicht in Geld zumzuwandeln sind. Teuren Fernsehen, Computer, Auto, Flugzeug, Heli usw.

Sobald diese Dinge aber nachweislich nicht das Eigentum von X sind, sondern X nur der Besitzer ist und Y der Eigentümer kann er es auch vergessen.


Man darf nie vergessen: Diese Menschen (GVs) sind auch nur Menschen und haben einen *** Job. Je agressiver sie sind, desto mehr nervt sie ihr Job. Man darf nie vergessen, dass diese armen Menschen nach A8 besoldet werden

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/754 (http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/754)

Fangen mit 2.300 Brutto an (als Beamter leider sehr geringe Abzüge) und hören mit mit 2.900 Brutto kurz vor Ende ihrer Karriere auf

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2014&matrix=1 (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2014&matrix=1)

Die sind gefangen, lebenslang verpflichtet. Sorry, aber nach 10 Jahren würde ich auch nichts mehr merken.


Seite 23 hier, das macht nen heiden Spaß. Geschäftsbericht des BS.

Mailing zur Gewinnung neuer Beitragszahler/innen
und zur Bestandssicherung

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2613/Geschaeftsbericht_2013.pdf
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Damiana am 10. September 2014, 23:52
Ja, ich weiß schon, dass es arme Leute sind und auch nur Menschen. Ich bin ja auch ein Mensch und ganz nett zu anderen. ;) Aber Danke für die Antworten. Eine Überlegung hätte ich da schon noch: Da ja in "Vertrag" was von Ordnungswidrigkeit steht, frage ich mich wer diese dann einleitet...
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: faust am 10. September 2014, 23:57
... mir läufts eiskalt den rücken runter, wenn ich diesen geschäftsbericht lese (ab s. 20) - das ist orwellscher neusprech in reinster form !!!
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 11. September 2014, 11:56
Moin

Ah, nun verstehe ich wieso der BS im Auftrag der LRA's arbeitet. Das steht ja sogar im §10 Abs. 7 (Staatsvertrag)
Aus dem §10 kommt auch das lustige Wort "Festsetzungsbescheid" Nach Abs. 6 werden diese dann vollstreckt.

Der §12 (Ordnungswidrigkeit) ist in der Form zu streichen. Man kann eine Geldstrafe auferlegen. Ah.....und welche?


Edit "Bürger"
Der Rest des Beitrags wurde wegen unnötiger Ausfälligkeiten gelöscht.
Bitte achtet gemeinsam mit uns auf etwas mehr Seriosität!
Danke :police: ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Damiana am 11. September 2014, 17:26
Richtig - Geldstrafe, so sehe ich das auch. Aber von dem wird sie festgesetzt? Dadurch, dass trotzdem "Ordnungswidrigkeit" drin steht, müsste es ja dann in der Form geschehen und diese kann, meines Wissens nach, nur von Gerichten festgesetzt werden?
Der BS, bzw. die LRA´s können doch nicht einfach so selbst irgendweine "Geldstrafe" festsetzen? 
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 12. September 2014, 08:01
Moin

Der Ordnungswidrigkeits- § hat keine Bedeutung. Es ist kein "Strafrahmen" festgesetz. Außerdem ist die Ordnungswidrigkeit in der Opportunitätsform geschrieben. Es KANN....

Hätte ehr so auszusiehen: Fahren ohne Führerschein

http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html (http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html)
Titel: Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
Beitrag von: Bürger am 13. September 2014, 03:20
Das "Kann"-Thema "Bußgeld" im "Ordnungswidrigkeitsverfahren" ist im Forum bereits abgehandelt.

Die 1000-Euro-Frage
www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html


Bitte zum Thema zurückkehren...
Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
...falls nicht bereits erschöpfend erörtert.
Danke :police: ;)