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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: metalbau am 07. September 2014, 18:14
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Alle hypothetisch:
Kommt der GV direkt nach Hause oder gibt es eine Vorwarnung (z. B. erst ein Schreiben mit einem Terminvorschlag)?
Person A ist manchmal wochenlang unterwegs.
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Normalerweise kommt zuerst Ankündigung der Vollstreckungsbehörde.
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Kommt der GV direkt nach Hause oder gibt es eine Vorwarnung
Selbst wenn Person A die Vorwarnung eines Besuches des GV wegen längerer Abwesenheit nicht wahrnehmen kann , so steht der GV eben halt vor verschlossener Tür , ist halt sein Berufsrisiko mit dem er leben muss.
Er wird wohl kaum gleich in nächster Zeit einen weiteren Versuch unternehmen , ohne den tatsächlichen Kontakt mit Person A im Vorfeld zustande gebracht zu haben.
Ein Aufbrechen der Wohnung wäre sonst wie im Fall von Person A bei längerer wohl beruflich bedingter Abwesenheit unverantwortbar. Zudem wenn Person A im Nachhinein diesen Umstand des Nichtverschuldens auch noch hinreichend genug nachweisen kann.
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Die GV haben soviel zu tun, daß es eher unwahrscheinlich ist, daß sich einer erstmal in einen Fall bis zum Ende durcharbeitet, bevor er den nächsten anfaßt.
Das wandert dann nach dem ersten erfolglosen Versuch auf die Wiedervorlage.