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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: himinn am 07. September 2014, 15:46

Titel: Festsetzungsbescheid erhalten, wie reagieren?
Beitrag von: himinn am 07. September 2014, 15:46
Hallo liebe Leute,

zum folgenden Sachverhalt – natürlich alles hypothetisch – wurde hier im Forum leider nichts Passendes gefunden, deshalb auf diesem Wege:

Person A war nie Gebührenzahler (Student, danach Abmeldung) und erhielt Ende März 2014 ein Schreiben über die Anmeldung beim Beitragsservice. Folgend die Auflistung der erhaltenen Schreiben, auf die nicht reagiert wurde:

25.03.14   Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
24.04.14   Bestätigung der Anmeldung
02.05.14   Zahlung der Rundfunkbeiträge OHNE Rechtsbehelfsbelehrung
04.07.14   Zahlungerinnerung OHNE Rechtsbehelfsbelehrung
01.09.14   Festsetzungsbescheid MIT Rechtsbehelfsbelehrung

Wie sollte Person A sich nun verhalten? Ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen war der Plan. Nur welche wichtigen Infos sollten dort enthalten sein? Person A hat bereits das unglaublich tolle Widerspruchsschreiben von Roggi gelesen, nur bezieht sich der leider nicht auf diesen Sachverhalt.

Person A wäre sehr glücklich über Meinungen und Tipps!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid erhalten, wie reagieren?
Beitrag von: Bürger am 10. September 2014, 04:09
Wie sollte Person A sich nun verhalten? Ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen war der Plan. Nur welche wichtigen Infos sollten dort enthalten sein? Person A hat bereits das unglaublich tolle Widerspruchsschreiben von Roggi gelesen, nur bezieht sich der leider nicht auf diesen Sachverhalt.

Es handelt sich augenscheinlich nicht um (wesentlich) andere "Sachverhalte":

Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


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