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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: hotte106 am 04. September 2014, 14:18

Titel: Mahnung ohne Beitragsbescheid?
Beitrag von: hotte106 am 04. September 2014, 14:18
Hallo,

Person A hat heute wieder eine Mahnung bekommen.
In der Mahnung enthalten sind die üblichen Forderungen + Gebühren-/Beitragsbescheid(e).

Person A wandte sich bereits schriflich ohne jegliche Reaktion an die GEZ mit der Aufforderung einen Beitragsbeischeid zu senden, der seit 2014 nicht vorliegt.

Wie soll Person A auf die Mahnungen reagieren, da kein Beitragsbescheid vorliegt zum Widerspruch einreichen?
Soll Person A ggf. eine weitere Forderung des Beitragsbescheid senden, oder direkt auf etwas klagen?


Dazu kommt das Person B vor einigen Tagen Post der Stadt bekam in der die "letzte Mahnung" erwirkt wird und bei einer nicht Zahlung der Vollstrecker angekündigt wurde.
Person B hat auch keinen Beitragsbescheid erhalten.
Titel: Re: Mahnung ohne Beitragsbescheid?
Beitrag von: gurke7 am 04. September 2014, 22:46
Wie soll Person A auf die Mahnungen reagieren, da kein Beitragsbescheid vorliegt zum Widerspruch einreichen?
Soll Person A ggf. eine weitere Forderung des Beitragsbescheid senden, oder direkt auf etwas klagen?

näheres findet sich u.a. wohl hier
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html

von der fiktiven Idee, direkt auf etwas zu klagen sollte Person A absehen, da die Gerichte regelmässig diese Klagen abweisen, mit dem Hinweis, dass zugemutet werden kann, den Widerspruchsbescheid abzuwarten. das hängt aber auch vom jeweiligen Bundesland und dessen Rundfunkbeitragsrecht ab.