gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: robbig am 04. September 2014, 00:38
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Es geht ja oft um die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, aber wie ist das eigentlich, wenn die abgelehnt wurde, geht ihr in Revision oder lasst ihrs dann gut sein, so nach dem Motto: die Ehre gerettet und nun ans Zahlen ?
Mich würde auch interessieren, was ich an Kosten zu erwarten habe, falls die Rechtsschutzversicherung nichts bezahlt(so weit ich das noch weiß wollen die ja schon eine Gewinnaussicht haben und da siehts eher mau aus wohl).
Ob ich da schon das Sparen anfangen sollte für die 2. Instanz, in die ich gehen werde.
Wollte auch fragen, ist schon was bekannt von Privatpersonen, die in die 2. Instanz gegangen sind oder ists dafür noch zu früh ?
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Ruf nen Anwalt an, denn ab der 2. Instanz besteht eh Anwaltspflicht. Der kann dir mit Sicherheit sagen, wie hoch deine Aufwendungen sein werden, wenn du den Klageweg fortsetzt.
Viel Glück
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Also offenbar ist noch niemand weiter.
Naja, vielleicht stellt der örr ja davor auf Bezahlfernsehen um, weil ihnen die ständigen Blamierereien und Schmähungen einfach zuviel geworden sind. 8)
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Die aktuellen Grundlagen finden sich incl. Links gut zusammengefasst unter
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html
Dies sind nur die Gerichtskosten für die 1. Instanz, in welcher kein Anwaltszwang besteht.
Mit den dortigen Links lassen sich aber evtl. auch die folgenden Kosten ermitteln.
Eine aktuelle (leicht abweichende?) Eruierung des Klagewegs und der Klagekosten
findet sich im (auch generell sehr lesenswerten) Blog von aldebaran... ;)
31.08.2014
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdam
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html
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Die aktuellen Grundlagen finden sich incl. Links gut zusammengefasst unter
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html
Dies sind nur die Gerichtskosten für die 1. Instanz, in welcher kein Anwaltszwang besteht.
Mit den dortigen Links lassen sich aber evtl. auch die folgenden Kosten ermitteln.
Eine aktuelle (leicht abweichende?) Eruierung des Klagewegs und der Klagekosten
findet sich im (auch generell sehr lesenswerten) Blog von aldebaran... ;)
31.08.2014
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdam
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html
Schon gut, vielen Dank :)
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Das Aldebaran-blog ist echt lesenswert, gerade der Abschnitt über die Parteien.."die SPD so sozial und nötig wie ein Loch im Kopf" höhö