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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Elfi am 03. September 2014, 14:45
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Hi, kurze hypothetische Frage. Nachdem eine Person Zwangsangemeldet wird, da sie sich nie bei dem Beitragsservice gemeldet hat, wie lange dauert es in der Regel bis endlich mal der Beitragsbescheid kommt gegen den man Widerspruch einlegen kann ?
Person h hat seit 2013 ca. 5 mal "Infopost" bekommen, als letztes kam dann ein Brief mit der Anmeldung und der Zahlungsaufforderung über ca. 300€ rückwirkend zum 1.1.2013.
Es kam noch kein schreiben gegen das man hätte Widerspruch einlegen können. Weiter warten ? Irgendetwas unternehmen ? Was wären die besten Schritte die Person h jetzt machen könnte ?
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Dies ist der übliche Werdegang - nachzulesen u.a. auch unter
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Nach der Zwangsanmeldung folgen demgemäß (kann variieren) noch 1-2 Schreiben
bis dann der offizielle, rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung eingeht.
Durch dieses Prozedere vergehen also noch einige Wochen...
...in denen Du und Person XYZ sich weiter eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen sollten, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Gute Erfolge ;)