gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Hugo am 01. September 2014, 14:51
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Hallo Leute,
da Person A nun auch die Möglichkeit hat zu klagen und dieses auch tun wird, möchte A noch genau wissen wie dies vonstatten geht.
Dass A die Klage und den Bescheid gegen den sie klagen will, in 3facher Ausfertigung einzureichen hat, weiß sie.
Jedoch über die Kosten dieser Klage weiß Person A noch nichts genaues.
Kann jemand bitte aus Erfahrung schildern, wie es bei denjenigen abgelaufen ist?
Mfg Hugo
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Schau mal dort:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Sowie ein praktisches Beispiel:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/
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Jedoch über die Kosten dieser Klage weiß Person A noch nichts genaues.
Die aktuellen Grundlagen finden sich incl. Links gut zusammengefasst unter
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html
Dies sind nur die Gerichtskosten für die 1. Instanz, in welcher kein Anwaltszwang besteht.
Eine aktuelle (leicht abweichende?) Eruierung des Klagewegs und der Klagekosten
findet sich im (auch generell sehr lesenswerten) Blog von aldebaran... ;)
31.08.2014
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdam
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html
Weitere "praktische Beispiele" zu finden u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
im Absatz
"KLAGEWEG-DOKUMENTATIONEN/ BEISPIELE/ -BLOGs"
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Person möchte gerne wissen ob jemand von euch auch in raum NRW klagt??
A hat noch eine weitere.
Vor der 2ten Instanz ist ein Anwalt Pflicht. Da Person A kein Rechtschutz besitzt, ist es besser ein zuhaben??
Bitte um Nachsicht für Person A, da sie sich gerade im Lernprozess befindet und alles noch Neuland ist.
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Person A hat da eine frage, und zwar im scheiben der Widerspruchsbescheid steht
" Nach der Rechtsprechung ist der Rundfunkbeitrag auch Keine Steuer, sondern eine zulässige Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne."
Behauptung Keine Steuer
Im anderen Satz
"Nach alledem ist der Rundfunkbeitrag Keine unzulässige Steuer und verstößt nicht gegen den Gleichheitsatz."
Jedoch schreiben die Selber von Steuer und nicht wie oben von Beitrag? Haben die sich nicht hier ins eingene Hand geschnitten?
Kann man darauf aufbauen??
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Ich glaube Person A liest da etwas falsch.
Die kommen nur zu dem Schluss
a) der Rundfunkbeitrag ist keine unzulässige Steuer (weil Beitrag)
b) der Beitrag verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
Von daher schneiden die sich da auch nicht ins eigene Fleisch.
Person N kommt übrigens auch aus NRW und wird wahrscheinlich auch klagen, ist aber noch nicht so weit im Briefverkehr
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Gut danke für die Klarstellung.
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Person X hat sich auch fest vorgenommen zu klagen, wenn es denn soweit ist. Fragt sich nur, wogegen klagen und wann ist es soweit? Gegen einen nicht rechtswirksamen "Beitrags-/Gebührenbescheid"?
Person X wird nach dem Widerspruchsbescheid (wenn er denn mal kommt) erstmal nix unternehmen und Androhung von Zwangsmaßnahmen abwarten. Dann auf die fehlende Rechtsgrundlage (Verwaltungsakt) hinweisen und das Spielchen geht von vorne los.
Hat eigentlich schon mal jemand einen VvG-Konformen Beitragsbescheid erhalten?