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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Pepe am 29. August 2014, 22:17
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Hi,
der HR gibt im Jahresbericht 2013 an, Rundfunkbeiträge in Höhe von 408 Mio Euro eingenommen zu haben. Plus sonstige Erträge insgesamt ca 500 Mio Euronen..... Trotzdem wird gejammert, das man mit 6,3 Mio Euro in den "Miesen" ist.
Tja, wer so das Geld verschwendet....
Beispiel: Auf hr-online.de kann man näheres über den Rundfunkrat erfahren. Dort steht, das der Rundfunkrat sich aus 30 Personen zusammensetzt, Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Kirche usw.
Diese Personen "arbeiten" ehrenamtlich, bekommen aber eine Aufwandsentschädigung pro Monat von 500,-- Euro.
Der Vorsitzende erhält 750,-- Euro pro Monat.
Pro Sitzung erhalten sie nochmal 75,-- Euro.
Wenn ich das jetzt mal grob zusammenrechne, ergibt das ne Summe von 190.000,-- Euro Taschengeld für alle, plus/minus ein paar Tausender >:D >:D
Das HR Gesetz hab ich auch durchgelesen.
Folgendes fand ich sehr merkwürdig:
$ 17 Rundfunkgebühr ( ja! nicht Beiträge)
(1) gegenstandlos
(2) überholt
(3) Mit der Einziehung der Rundfunkgebühr kann die Post beauftragt werden
Hat jemand bei anderen Anstalten sowas schonmal gesehen?
Oder haben die vergessen zu aktualisieren?
Punkt 3 ist ja witzig, ich werde morgen meinen Briefträger mal fragen.... ;D
Jedenfalls sieht man deutlich, wie so die Zwangsbeiträge verschleudert werden >:(
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Des iss doch prima. Dann sinn mir Hesse widder im Vordeil!
Dann verlange ich einen Gebührenbescheid und keinen Beitragsbescheid. Das ist doch im Gesetz in Hessen so geregelt und da wollen wir uns doch auch mal dran halten. Nicht vorzustellen, wenn da einer dran stößt...äh dagegen verstößt!
Wir erinnern uns: Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken. (wikipedia)
Dann ist das in Hessen halt anders. Auf Hessisch: "Mer derf des bezahle, wenn mer dadeferr was kriehe duuhd!"
Ist aber nicht der Fall. Abgelehnt.
VG rave
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Moment:
das war das Gesetz des Hessischen Rundfunks >:D
Ich versuchs mal mit dem Anhang
gruss Pepe