gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: notfynn@hotmail.com am 25. August 2014, 15:50
-
Person a hat heute einen bescheid bekommen.
Person A wohnt mit Person B und C zusammen.
Alle Personen zahlen seit Jahren einen Betrag an die GEZ, der unter dem namen von Person B abgebucht wird.
Für Person A hatte sich das Thema Beitrag somit erledigt, da er ja stets sein Drittel des GEZ-Betrags bezahlte.
Briefe hat er bis dato ignoriert, sic nicht mit dem neuen Beitragsservice auseinandergesetzt und sich somit nicht abgemeldet.
Muss Person A nun den vollen Betrag zahlen oder kann er sich rückwirkend abmelden?
-
Hallo,
gegen den Bescheid MUSST du zwingend widerspruch einlegen, da er nach 1 Monat rechtskräftig wird.
Der Widerspruch wird an den Beitragsservice Köln oder deiner zuständige Rundfunkanstalt geschickt.
Es empfiehlt sich diesen per Einschreiben (Einwurf) oder Brief + Fax zu schicken.
Im Widerspruch Nennst du Person B mit seiner Beitragsnummer und verweist auf den Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag, dass nur pro Wohneinheit ein Beitrag zu entrichten ist und dieser schon von B gezahlt wird.
Wenn du das gemacht hast und Rückinfo erhalten hast, meldest du Dich wieder.
PS: Solltest du einen zweiten Bescheid erhalten, muss auch gegen diesen Widerspruch eingelegt werden.
PPS: Am besten du liest dich erstmal in die Basics ein
PPPS: Wilkommen im Forum :-)
-
Wenn A sofort das Formular unter http://Rundfunkbeitrag.de/klaerung ausfüllt, besteht theoretisch die Chance, dass das Beitragskonto noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist gelöscht wird.
Wenn innerhalb eines Monats eine Bestätigung darüber käme, wäre kein Widerspruch mehr nötig.