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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Eddie am 22. August 2014, 17:42

Titel: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: Eddie am 22. August 2014, 17:42
Hallo,

als Antwort auf ihren Widerspruch bekam Person A gerade ein Schreiben in dem steht, dass sie gegen jeden Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einreichen muss.

Bekommt Person A zu jedem Beitragsbescheid jeweils einen Widerspruchsbescheid und ergibt das dann am Ende mehrere Klagen? Das kann doch nicht sein, oder?

Danke & Grüße

PS: Sehr geil fand Person A folgenden Passus am Ende des Dokumentes: "Bitte beachten Sie, dass diese Informationen die Rechtsauffassung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wiedergeben und keine Rechtsberatung darstellen."
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: Redfox am 22. August 2014, 18:01
Bist Du aus Bayern?
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: Eddie am 22. August 2014, 18:20
Hallo Redfox,

Person A ist aus BaWü. ;)

Grüße
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 22. August 2014, 18:24
Quatsch. Wenn Klage gegen einen Beitragsbescheid läuft, dann einfach bei erneutem Beitragsbescheid auf Klageverfahren verweisen, mit Androhung das Gericht diesbezüglich an?urufen. Die ÖR scheuen verlorene Streitfälle wie der Teufel das Weihwasser. Dient alles nur zur Einschüchterung.
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 22. August 2014, 18:30
Kasperle sagte zu Seppel:
Das Schreiben war bestimmt so wie so wieder nur ein Mülltonnen-Schreiben vom BS. Der Beitragsbescheid muß auf jedenfall die betreffende Rundfunkanstalt erwähnen sowie einen Rechtsbehelf enthalten mit Nennung des zuständigen VGs für die Klage.

Dies ist keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: Eddie am 22. August 2014, 20:00
Hallo itsfivetotwelve,

ich habe nicht geschrieben, dass es sich bei dem Schreiben um einen Beitragsbescheid handelte. Es handelte sich um einen Infobrief.

Allerdings liegen Person A mittlerweile 2 Beitragsbescheide vor.

Gegen den ersten hat Person A innerhalb der 4 Wochenfrist Widerspruch eingelegt. Auf diesen bezieht sich das Schreiben des Beitragsservice.

Auf den 2 muss Person A noch Widerspruch einlegen.

Der Absatz des Infobriefes lautet wie folgt:
Damit die Beitragsbescheide nicht nicht bestandskräftig werden, müssen Sie gegen jeden Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und gegen jeden Widerspruchsbescheid wiederum innerhalb eines Monats Klage einreichen. Dabei fallen Gerichtskosten und ggf. außergerichtliche Kosten an.

Bedeutet für Person A, dass jeder Beitragsbescheid zu einem Widerspruchsbescheid führt, der jeweils gesondert eingeklagt werden muss.

Kann jemand Person A die gesetzliche Grundlage nennen, auf der Person A auf das Klageverfahren verweisen kann. Sowas muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein.

Danke & Grüße
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: seppl am 22. August 2014, 20:10
Ich hatte mit dem VG Hamburg einen Schriftwechsel zum Thema Klagezusammenfassung:
Es muss gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Gegen den ersten Widerspruchsbescheid kann Klage erhoben werden. Die folgenden Widerspruchsbescheide können, soweit die Bescheide sachlich gleich sind, an die Klage angehängt werden. Die Bescheide selbst können nicht an die Klage angehängt werden.
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: tokiomotel am 22. August 2014, 20:40

Bedeutet für Person A, dass jeder Beitragsbescheid zu einem Widerspruchsbescheid führt, der jeweils gesondert eingeklagt werden muss.


NEIN , der Beitragsservice "sammelt für gewöhnlich" erst mindestens 3 Widersprüche auf 3 Beitragsbescheide , bevor er sich überhaupt mal dazu niederlässt einen Widerspruchsbescheid zu verfassen.
In diesem ersten Widerspruchsbescheid , den man nach laaaaanger Zeit erhält , werden dann alle bisherigen Widersprüche auf bereits im Laufe der Zeit erhaltenen Beitragsbescheide erwähnt und zur Bearbeitung zu einem einzigen Widerspruchsbescheid zusammengefasst.
Das ist ja gerade das unverständliche daran : Man erhält NICHT zu jedem Widerspruch auf einen Beitragsbescheid einen explizit zugeordneten Widerspruchsbescheid !
Aber es wird zu jedem Beitragsbescheid ein dazugehöriger Widerspruch gefordert.
Also , ..man braucht nur einen einzigen , den ersten Widerspruchsbescheid als Voraussetzung zur Klage abzuwarten.
Zu einem zweiten und weiteren Widerspruchsbescheid ist es meines Wissens bisher noch in keinem Fall gekommen.



Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: Eddie am 23. August 2014, 12:03
Ich hatte mit dem VG Hamburg einen Schriftwechsel zum Thema Klagezusammenfassung:
Es muss gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Gegen den ersten Widerspruchsbescheid kann Klage erhoben werden. Die folgenden Widerspruchsbescheide können, soweit die Bescheide sachlich gleich sind, an die Klage angehängt werden. Die Bescheide selbst können nicht an die Klage angehängt werden.
Hallo,

Danke für die Info. Sachlich gleich bedeutet konkret was (Person A hat noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten)?

D.h. idealerweise bezieht sich Person A in ihren Widersprüchen immer auf meinen ihren Widerspruch, ohne diese zu ergänzen, oder zu erweitern? Und erst mit der Klageschrift ergänze, oder ändert Person A Inhalte aufgrund neuer Erkenntnisse, oder Fragestellungen, so dass die Widerspruchsbescheide sachlich gleich sein müssen?

Kann Person A bitte noch jemand hierfür die gesetzliche Grundlage nennen.

Danke & Grüße

Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: seppl am 23. August 2014, 12:28
Person A hatte den nach Klageeinreichung erhaltenen Bescheid mit der Bitte um Aufnahme in das laufende Verfahren an das VG Hamburg geschickt und die im Anhang befindliche Mitteilung bekommen. Um auf Nr. Sicher zu gehen könnte Person B auch beim Gericht anrufen und fragen, was es, ausser einem erfolgten ablehnenden Widerspruchsbescheid sonst noch für Kriterien für eine Aufnahme ins Verfahren geben könnte.
Titel: Re: Jeder Beitragsbescheid führt zu gesonderter Klage?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 23. August 2014, 13:34
Hallo @Eddie,

bei jedem Beitragsbescheid muß Person A einen Widerspruch einlegen. Klagen muß er aber nur einmal. Auf jedenfall bei jedem erneuten Widerspruch auf den oder die vorhergehenden Widersprüche hinweisen und auffordern endlich den ersten Widerspruch zu bescheiden. Wie schon Person B geschrieben hat: 3 mal Widerspruch einlegen ist völlig bei diesem arroganten Haufen(Staatsmacht) normal. Klagen muß man aber nur einmal. Die Klage sieht dann so aus: Beklagt werden Beitragsbescheid Nr 1 vom XX.XX.XX sowie Beitragsbescheid Nr 2 vom XX.XX.XX sowie usw.