gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: EMMA4444 am 22. August 2014, 13:30
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Hallo :)
Person A ist absoluter GEZ Gegner und hat auch noch nie gezahlt und jegliches Schreiben ignoriert.
Person A wurde natürlich automatisch angemeldet
Ihr wurden alle "beiträge" ab 1.1.2013 in rechnung gestellt (340 eur)
und nun hat sie automatisch einen Ratenplan erstellt bekommen...
so nun wird Person A aber in 1 monat auswandern und weis nicht wie sie sich verhalten soll.
Sie möchte keine strafanzeige oder einen schufa antrag oder das die ihr ihre konten pfänden...
was soll sie tun?
Einspruch erheben? oder die Kontos auf Person A´s mutter umschreiben und abzischen?
ich danke euch schon vorab über euren Rat!!!
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Wenn Person A auswandert und nicht mehr zurück kommt oder zumindest sich nicht in absehbarer Zeit irgendwo in Deutschland wieder anmeldet, dann hat sie nichts zu befürchten.
Person A meldet sich beim Einwohnermeldeamt demnächst ab, die Abmeldung geht automatisch nach Köln zu unseren "Freunden" Beitragsservice/GEZ. Danach kommen keine weitere Briefe mehr, weil die Adresse nicht mehr bewohnt ist.
Wenn ich an der Stelle der Person A wäre würde ich einen schönen Abschiedsbrief an GEZ schreiben.
Viel Glück im neuen Leben ohne Rundfukgebühr ;)
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...Konto auf A´s Mutter umschreiben? Wohnt A bis jetzt mit Muttern zusammen ? Zahlt Mutter nicht?
Eine Wohnung - ein Beitrag ist die Devise! Ist A vielleicht gar nicht zahlungspflichtig?
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Person A die auswandert wohnt alleine in einer eigenen Wohnung.
nur da Person A immer noch Konten in Deutschland hat, hat sie Angst das diese Konten vielleicht gepfändet werden könnten. Daher die Idee die Konten umzuschreiben auf jemand anderen.
Bzw. das ein Schufa Eintrag droht.
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Hat denn Person A bereits Drohbriefe erhalten wie z.B. "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" oder "Abgabe einer Vermögensauskunft" oder "Pfändung", wenn ja, von wem kommen die Briefe?
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Nein, bis jetzt hat Person A nur eine Anmeldung zu einem Ratenplan bekommen und soll monatl einen Betrag von 50 Eur überweisen um den Betrag von 304 Eur zu begleichen. in ca. 4 wochen wird sich person A dann ummelden nur ist sich person A nicht im klaren was die konsequenz ist und möchte nichts riskieren da person A nicht da sein kann um vor gericht zu erscheinen oder sonstiges.
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Hallo zusammen!
Kaum über dieses Forum gestolpert, tuen sich auch gleich ein paar Fragen zum o.g. Thema auf.
Angenommen Person B befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Person A.
GEZ-Schreiben bisher erfolgreich ignoriert,
keine Antwort und somit kein Lebenszeichen von sich gegeben,
Zwangsanmeldung,
letztes erhaltenes Schreiben eine Mahnung.
Person B will allerdings nicht auswandern und würde daher den Weg zum Meldeamt wählen,
um sich um- und damit an der Adresse des Partners (welcher Gebühren zahlt) anzumelden.
Person B würde sich nun ebenfalls fragen, welches die nächsten, sinnvollen Schritte wären,
um weiteren Konsequenzen, falls möglich, zu entgehen.
Anmelden (ggf. rückwirkend) an neuer Adresse unter bestehender Beitragsnummer des Partners,
eigene Beitragsnummer auf neue Adresse ummelden,
warten bis der Beitragsservice Person B unter neuer Adresse anschreibt,
Klagen?
Gruß, s
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Person B würde sich nun ebenfalls fragen, welches die nächsten, sinnvollen Schritte wären,
um weiteren Konsequenzen, falls möglich, zu entgehen.
Interessante Fragestellung.
Angenommen Person C befindet sich in der gleichen Situation. So gäbe es wohl folgenden Optionen.
a) Zahlen und Ab- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes an BS schicken.
=> Kostenpunkt 340 €, aber dann Ruhe vor dem BS.
b) Wohnsitz Ummelden & Schreiben des BS weiterhin ignorieren.
=> Chance: BS erfährt die neue Adresse nicht & kann keinen Gebührenbescheid zustellen
Risiko: BS erfährt neue Adresse & stellt Gebührenbescheid zu & verlangt weiterhin Rundfunkgebühren für die bereits aufgegebene Wohnung(!) Grund: Folgender Text findet sich in der "Bestätigung der Anmeldung des BS":Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird [...] Die Abmeldung wird frühestens mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die Mitteilung beim BS eingegangen ist.
=> Kosten von möglicherweise mehr als 340 €.
c) Wohnsitz ummelden & nur Ummeldebestätigung kommentarlos per Einschreiben an BS schicken.
=> Zunächst keine Kosten, allerdings Verifizierung von alter und neuer Adresse beim BS und damit hohe Wahrscheinlichkeit für die Zustellung von Beitragsbescheiden.
Frage an die Runde: Welche der Optionen erscheint am sinnvollsten?