gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Xaser am 20. August 2014, 22:27
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Hallo liebe Kämpfergemeinde,
eine hypothetische Frage :
Wenn "Person x"ein "Bestätigung der Anmeldung" -Schreiben (Zwangsanmeldung, ohne Rechtsbehelfsbelehrung!) erhalten hätte und die Wiederspruchsfrist von einem Monat abgelaufen wäre und später ein "Zahlung der Beiträge" -Schreiben ("Bescheid"? Auch keine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben! ) bekommen würde, könnte "Person x" dann auch Wiederspruch gegen Letzteres einreichen oder müsste "Person x" dann zahlen ?
MFG
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Reagieren erst dann, wenn Gebühren/Beitragbescheid kommt mit Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite. Alles andere abfeften ohne darauf zu reagieren.