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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: schnäuzelchen am 19. August 2014, 22:32
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Hallo liebe Mitglieder,
Person A hat hier zwar schon einiges gelesen und es tut A Leid euch jetzt mit diesem hypotetischen Problem einer Person A zu nerven. Aber Person A muss trotzdem nochmal kurz Rückfragen. Es gibt sicherlich zu viele von solchen Fragen - entschuldigt bitte!
Person A bekommt seit gut 2 Jahren Briefe der GEZ. Mal freundliche, mal weniger freundliche. Sie lässt sich nicht einschüchtern, aber ist sehr dumm, da sie einfach immer NICHTS antwortete. Nun bekommt sie einen Brief: Mahnung
...bisher haben sie unsere Forderungen nicht beglichen ... Rückstand 300€ ... bis zum 15.8 Gelegenheit um Mahnbetrag von 220€ auszugleichen (Zahlen nicht echt, aber im ungefähren Verhältnis)...Ihnen drohen zwangsvollstreckungsmaßnahmen...Pfändung etz...
1.2013 - 3.2014 - 280€
Mahngebürgen 8€
Also, hypotetisch steht schon Mahnung drüber, es sind Mahnungsgebühren aufgeführt. Die Frist bis zum 15.8 ist auch vorbei. Es wurde bisher weder Widerspruch, noch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und kein Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beantragt. Sehr dumm - I know.
Hat Person A jetzt noch eine Chance diese zu Verfassen, sodass sie anerkannt werden o.ä.? Oder heißt es jetzt, Kontakt suchen - zahlen?
Beste Grüße - und bitte nicht komplett in der Luft zerreissen :o
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Die Frage ist: Sind bisher nur "Werbeschreiben" gekommen, oder war auch ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" dabei?
Wenn ein Bescheid bereits erlassen wurde, gegen den nicht mehr vorgegangen werden kann (Widerspruch innerhalb der Frist mit Argument formale Gründe, aus Gründen mit Verweis auf Verfassungswidrigkeit), so bleibt wohl nur: Zahlen - oder die hier inzwischen stark und kontrovers diskutierte Strategie "nie nix bekommen haben" formaljuristisch korrekt verfolgen und auf die damit verbundenen Unannehmlichkeiten vorbereitet zu sein, könnte erfolgreich sein, weiß man aber vorab nicht.
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Es wurde bisher weder Widerspruch, nochEs wurde bisher weder Widerspruch, noch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und kein Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beantragt. Sehr dumm - I know. und kein Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beantragt. Sehr dumm - I know.
Nein, sehr klug.. weil "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" wird sowieso abgelent und das ganze gedöns mit Eilrechtsschutz ist lächerlich.. GEGEN ILLEGALE BESCHEIDE LEGT MAN KEIN WIDERSPRUCH EIN!
das ganze kommunizieren mit der Mafia bringt nichts! Bei nichtzahlen kommt alle 3 Monate sowieso wieder ein Beitragsbescheid gegen den man auch wieder Widerspruch einlegen müsste und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. kampf gegen Windmühlen..
Einfach nicht zahlen und solange man nichts per Einschreiben im Briefkasten hat wird auf nichts reagiert!
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Ich schließe mich dem über mir stehenden Beitrag an,
erst wenn der GV sich meldet wird dieser dann über den nie erhaltenen und darüber hinaus auch formell (siehe Tübinger Urteil) fehlerhaften Vollstreckungstitel aufgeklärt, genauso wie über seine persönliche Haftung für jeden Unsinn den er verzapft.
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Es gäbe da noch die Möglichkeit, auf die Mahnung mit der Rückmeldung zu reagieren, dass man den dort erwähnten Bescheid nicht bekommen hat und um Zusendung bittet.
Wenn der Bescheid dann noch mal kommt, kann man fristgerecht Widerspruch einlegen.
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Wenn du noch nie reagiert hast würde ich diese Strategie weiterverfolgen. Für einen fristgerechten Widerspruch ist es eh schon zu spät. Dass der Beitragsservice tatsächlich einen GV schickt ist höchstunwahrscheinlich, weil sie damit rechnen müssen auf diesen Kosten auch noch sitzen zu bleiben (Bei einem "Schuldenstand" unter 500€ wäre das Kosten/Nutzen Verhältnis eh riskant). Zumal so ein Schritt auch gefährlich für den Beitragsservice wäre, da es negative Publicity bedeuten kann und das wollen die derzeit mit aller Macht vermeiden. Aus diesem Grund schicken sie auch keine richtigen Antworten auf die Widersprüche raus, damit die Zahl der Klagen noch auf einem vertretbar niedrigen Niveau bleiben.. freiwillig zahlen macht aber auch keinen Sinn, zur Not könntest du das Geld immer noch dem GV geben, falls der jemals auftaucht.. Wie gesagt nur meine subjektive Meinung..
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<hallo leute,
danke für die vielen Antworten! Puh ihr habt mich ganz schön überrascht. Positiv! Dachte Person A wär voll am Sack!
(#) keep on!
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kommt der GV (lol geschlechtsverkehr^^)
also, kommt der geschlechtsverkehr zuerst oder wird erst das konto gepfändet?
ich schulde person X jetz knapp 400 hosenknöpfe^^