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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 18. August 2014, 23:24

Titel: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: karlsruhe am 18. August 2014, 23:24
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Tel:    (040) 4 28 43 - 7540
Fax:    (040) 4 28 43 - 7219


VG Hamburg 3 K 5371/13* Urteil vom 17.07.2014
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für jede Wohnung zu zahlen ist, verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche oder europarechtliche Vorgaben.


Der Text des Urteiles kann auf der Homepage: Hamburger Justiz unter: Aktuelles
aufgerufen werden
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: seppl am 19. August 2014, 00:12
Das Wichtigste am Ganzen ist der letzte Satz:

Die Berufung ist gemäß § 124a Abs. 1 i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: mk222 am 19. August 2014, 00:44
Die Urteilsbegründung ist ja sowas von megalang. Die "Zwangsanmeldung" wurde von Kläger leider nicht in die Anklage aufgenommen und insofern auch nicht vom Gericht behandelt.

Kurze Frage: Kennt jemand ein Urteil, wo die Zwangsanmeldung bereits behandelt wurde? Ich mein, das Thema ist ja nach wie vor sehr aktuell.
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: H2O am 19. August 2014, 00:54
Wow - da wurde so ziemlich alles abgebügelt, was es so an Argumenten gibt. Ich bin erstaunt, mit welchen Argumentationsketten jeder einzelne Klagepunkt vom unabhängigen Gericht begründet bzw. abgewiesen wurde (über 31 Seiten). Teilweise liest sich das für mich in etwa so: Na ja, Du hast ja auch ein bisschen recht aber wir sehen die Sache ganz anders und damit Basta. Z.B. selbst wenn wir gegen den Datenschutz verstoßen sollten, musst trotzdem gezahlt werden. Bei Datenschutzthemen hört der Spaß auf und es sollte eigentlich ganz energisch reingegrätscht werden.

Es wäre hier noch interessant, die Klagebegründung und die Stellungnahme des Beklagten zu lesen.

Seppl - so sehe ich das auch. Es steht immerhin ein Imperium mit > 8 Mrd Turnover einschließlich entsprechenden Steuereinkommen auf dem Spiel.
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: PersonX am 19. August 2014, 01:33
In der Urteilsbegründung suchte ich nach dem Punkt, welcher die Gleichbehandlung von Single und Mehrpersonenhaushalten glattbügelt, und siehe da, wer will suche diesen Block in der Begründung -> Link
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002108&st=ent

Zitat
Auch insoweit ist die typisierende Erhebung des Rundfunkbeitrags durch die legitimen Ziele des Gesetzgebers gerechtfertigt, das Verwaltungsverfahren effektiv und einfach zu gestalten, Vollzugsdefizite durch Missbrauch zu verhindern und Ermittlungen in der Privatsphäre zu vermeiden.

Ich frage mich wo gesetzlich geregelt steht, dass dieses Verwaltungsverfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags effektiv und einfach zu gestalten sein muss? Vor allem dann, wenn es einer weitergehenenden Beitragsgerechtigkeit völlig im Weg steht. Bzw. eine "Beitragsgerechtigkeit" viel einfacher über eine % Regel als tatsächlicher Steuersatz vgl. der Kirchensteuer möglich wäre und sich an dem tatsächlichen Leistungsfeld einer steuerpflichtigen Person orientieren könnte.

Ich hoffe mal das die betroffene Person die Möglichkeit in Betracht zieht in die nächste Stufe nach dem VG zu ziehen.
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: Mupfel am 19. August 2014, 09:34
Sogar dem Säuminszuschlag wurde stattgegeben  >:(

Ich hoffe auch, dass die betroffene Person weiter durch die Instanzen klagt. Die Klage stammt ja aus 2013 und es wurden die damals noch gängigen Klagebegründungen (unzulässig Steuer etc.) verwendet. Jetzt kann man ja im weiteren Weg neue Argumente (Gesundheitbeeinträchtigungen durch Fernsehsucht etc.) einbauen.
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: mk222 am 19. August 2014, 12:27
Für mich liest sich diese Urteilsbegründung wie eine Auftragsarbeit für das Urteil:

"Hallo Beitragsservice? Ja, hier Gericht XYZ. Hier klagt jemand gegen den Beitrag. Schickt bitte mal eine Begründung, die so lang ist, das jeder der sie liest, vom Geschwafel überwältigt ist"

Sorry, aber nach dem, was ich über den Justiz-Alltag weiss, ist überhaupt keine Zeit, das ein einzelner Richter sich so eine Geschichte ausdenkt.

Vielleicht sollte man auch mal nach Plagiaten in Urteilsbegründungen suchen, um sowas aufzudecken.
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: Rochus am 20. August 2014, 11:09
Wow - da wurde so ziemlich alles abgebügelt, was es so an Argumenten gibt. Ich bin erstaunt, mit welchen Argumentationsketten jeder einzelne Klagepunkt vom unabhängigen Gericht begründet bzw. abgewiesen wurde (über 31 Seiten). ...

Wie kommst Du auf 31 Seiten? Bei mir wurden nur 10 ausgespuckt.  Habe ich da etwa eine Kurzversion des  Urteils erwischt? Ich habe nicht über "Aktuelles" gesucht sondern das AZ bei der "Suche" eingegeben.

http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=MWRE140002108&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Wäre gut, wenn hier die tatsächlichen Links gesetzt würden und nicht einfach nur: guckst Du unter...
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: Neskim am 20. August 2014, 20:56
Ich glaube auch nicht, dass der Richter sich das alles ausgedacht hat. Das ist alles Zuarbeit!

Letztendlich wird in 1. Instanz denke alles auf diese Art gekippt und andere Gerichte werden das einfach übernehmen.

Also auf in die 2. Instanz!
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: H2O am 20. August 2014, 21:16
Rochus, hier der Link:

http://justiz.hamburg.de/contentblob/4354578/data/3-k-5371-13-urteil-vom-17-07-2014.pdf
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: leonardodavinci am 02. Oktober 2014, 10:45
Zitat von: VG Hamburg Az. 3 K 5371/13 Rn. 62
Es ist nicht ersichtlich, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Höhe von derzeit 17,98 Euro zu einer mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht mehr zu vereinbarenden Überfinanzierung der Rundfunkanstalten führt.

Der Kläger rügt in diesem Zusammenhang, dass das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Funktionsauftrag bei weitem überschreite, die Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen zweckentfremdet verwendet würden, der Rundfunkbeitrag überhöht und daher jedenfalls der Höhe nach verfassungswidrig sei. Dem ist nach Ansicht der Kammer nicht zu folgen:

Zum einen ist nicht ersichtlich, welche Programmangebote oder Programmformate den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überschreiten.

Es ist nicht ersichtlich, dass meine Zahlungsverweigerung in Höhe von derzeit 17,98 Euro zu einer Unterfinanzierung der Rundfunkanstalten führt.
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: Konspirativ am 02. Oktober 2014, 11:39
Wieso will hier niemand kapieren, dass man genauso den Mond anheulen könnte, wenns ums Klagen gegen die Staatsmacht geht? Selbst das Grundgesetz ist veraltet und gehört reformiert. Zudem hält sich die Staatsmacht immer ein Hintertürchen offen, um die Grundrechte der Bürger auszuhöhlen! Wenn man sich mal mit Betroffenen unterhält oder auch Google bemüht, wie mit den Rechten von Bürgern bei Enteignungen umgegangen wird und welcher Straftaten sich die Staatsmacht aus Lobbyismusgründen bedient, glaubt eh an nichts mehr. Da werden Gesetze aus den 30ern und 50ern hervorgezaubert, die das Grundgesetz außer Kraft setzen.

17,98 Euro sind da Peanuts! ;)
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: gandalf81 am 02. Oktober 2014, 12:23
Zitat von: Verwaltungsgericht Hamburg
Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwar nicht ausschließlich, aber in erster Linie in der Wohnung genutzt werden können und genutzt werden und das Inne-haben der Wohnung daher einen Rückschluss auf den abzugeltenden Vorteil zulässt

Schön, dass in meiner Begründung genau diese Argumentation des Gerichts in zwei Punkten ausgehebelt wird. Deswegen ist dieses Urteil auch nicht korrekt. Ich werde meinen Widerspruch demnächst gerne hier anonymisiert reinstellen ;)
Titel: Re: Hamburg, Termin, Urteil
Beitrag von: smartorakel am 02. Oktober 2014, 12:34
Schön, dass in meiner Begründung genau diese Argumentation des Gerichts in zwei Punkten ausgehebelt wird. Deswegen ist dieses Urteil auch nicht korrekt. Ich werde meinen Widerspruch demnächst gerne hier anonymisiert reinstellen ;)

Da bin sicherlich nicht nur ich gespannt. >:D