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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Sebi am 18. August 2014, 19:26

Titel: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: Sebi am 18. August 2014, 19:26
Hallo an alle,
habe mich soeben hier angemeldet, weil ich jetzt an einen Punkt gekommen bin, wo ich Hilfe benötige.
Ich schreibe nun schon seit längerem mit dem Beitragsservice nette Briefe (die man ja so kennt) hin und her, mittlerweile aber auch mit dem Verwaltungsgericht.
Jetzt habe ich eine Ladung zu einer mündlichen Verhandlung erhalten.
Diese soll am 25.9.2014 um 12h in Ansbach beim Verwaltungsgericht stattfinden. Puh, jetzt weis ich natürlich nicht was da auf mich zukommt.
Gibt es denn in meiner Region Gleichgesinnte, die sich evtl. mit mir austauschen wollen?
Ich bin kein Jurist und einen Anwalt habe ich auch nicht, aber mein letzter Brief ans Gericht hats anscheinend in sich gehabt.
Ja soviel erst mal, jetzt bin ich auf eure Resonanz gespannt.

Grüße
Sebastian
Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 18. August 2014, 20:28
Was hast Du denn Außergewöhnliches vorgebracht?

Hallo an alle,
habe mich soeben hier angemeldet, weil ich jetzt an einen Punkt gekommen bin, wo ich Hilfe benötige.
Ich schreibe nun schon seit längerem mit dem Beitragsservice nette Briefe (die man ja so kennt) hin und her, mittlerweile aber auch mit dem Verwaltungsgericht.
Jetzt habe ich eine Ladung zu einer mündlichen Verhandlung erhalten.
Diese soll am 25.9.2014 um 12h in Ansbach beim Verwaltungsgericht stattfinden. Puh, jetzt weis ich natürlich nicht was da auf mich zukommt.
Gibt es denn in meiner Region Gleichgesinnte, die sich evtl. mit mir austauschen wollen?
Ich bin kein Jurist und einen Anwalt habe ich auch nicht, aber mein letzter Brief ans Gericht hats anscheinend in sich gehabt.
Ja soviel erst mal, jetzt bin ich auf eure Resonanz gespannt.

Grüße
Sebastian

Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: Rochus am 19. August 2014, 14:31
Hast Du Dich denn schon mal beim Gericht erkundigt, ob vor Dir auch andere schon in Sachen Rundfunksteuer vor dem Kadi beim VG Ansbach vorstellig geworden sind?
Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: Sebi am 19. August 2014, 17:49
Danke Rochus, das ist eine gute Idee.
Werde morgen mal beim Gericht anfragen, ob schon andere Verhandlungen stattgefunden haben oder werden.

In meiner letzten Stellungnahme habe ich die Sache mit dem Vertragsrecht nochmal klargestellt, weil das Gericht bis dahin überhaupt noch nicht eingegangen ist.
Die haben mir irgendwas von Urteilen geschickt, wo die Sache mit der Steuer verhandelt wurde. In meiner Klageschrift geht es aber um das Vertragsrecht und das ich dieses Angebot nicht annehmen muss.
Parallel dazu habe ich jetzt noch geschrieben, dass es für die Rechtsabteilung der GEZ ein leichtes sein müsste, 12 Punkte oder Tatsachen über die BRD juristisch nachzuweisen bzw. zu widerlegen.
Anscheinend wollen die mir jetzt vor Gericht den Wind aus den Segeln nehmen, deshalb suche ich jetzt Hilfe.

Gibt es denn hier im Forum Leute, die auch schon eine Ladung zum Gericht haben oder hatten?

Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: Anna_ am 20. August 2014, 13:19
Sebi, ich komme zwar nicht aus dem Raum Ansbach, aber der Raum Würzburg ist nicht weit weg. Erfahrung mit Gerichten wegen des Rundfunkbeitrags habe ich noch keine, aber das kommt wohl bald auf mich zu, da ich auch Widerspruch erhoben habe. Deswegen würde es mich interessieren, wie so eine Anhörung verläuft. Falls man zu der Anhörung Besucher mitbringen darf und Du nichts dagegen hättest, würde ich evtl. gerne mitkommen, falls zeitlich möglich.  Was Du soweit ich weiß auch machen kannst, ist Dir einen Beistand mitnehmen, dem Du dann die Befugnis erteilst, für Dich zu sprechen. Das ist z.B. die Option die ich vor Gericht wählen würde, da mein Partner viel redegewandter und streitlustiger ist als ich...
Titel: Gerichtsentscheidungen
Beitrag von: Intendanten-Sponsor am 20. August 2014, 14:15
Hab mal das VG Ansbach ergoogelt.

Unter
http://www.vgh.bayern.de/vgansbach/oeffentl/entscheidungen/

gelangt man auf die Seite
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent&sm=fs

wo sich mit Begriffen wie "GEZ" oder "Rundfunkbeitrag" ne Menge Urteile finden lassen.
Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: Sebi am 20. August 2014, 18:54
Also, heute habe ich telefonisch mit einer Dame am Gericht gesprochen.
Diese hat mir verraten, dass es bereits Verhandlungen gab und auch noch geben wird. Irgendwie klar.
Als ich sie fragte, ob ich irgendwo die Urteile der Verhandlungen einsehen könnte, meinte sie, dass dies nicht möglich sei.
Durchaus interessant, wenn man den Link von Intendanten Sponsor verfolgt. Vielen Dank dafür.

@ Anna
Viele Verfahren hab ich ja noch nicht mitgemacht, aber kann man nicht jedem Prozess beiwohnen, wenn er nicht explizit für die Öffentlichkeit geschlosen ist?
Wenn du Zeit hast komm doch einfach hin. In meiner Ladung steht nichts von geschlossener Gesellschaft. Ich halte dir einen Platz frei.
Ich denke ich werde bei der Verhandlung einfach abserviert und die Klage fallen gelassen, weil ich einfach kein Jurist bin und eben auch nicht alles weis.

An dieser Stelle suche ich jemanden, der evtl. Lust hat mit mir dagegen vorzugehen.
Meine Klage bezieht sich auf das Vertragsrecht, da es sich um einen Staatsvertrag handelt und in diesem Fall das Vertragsrecht gilt oder eben auch nicht, da es sich ja auch um keine Steuer handelt und doch jeder Haushalt zahlen muss.
Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: sin am 20. August 2014, 19:47
Hallo Sebi,

bei dem RBStV handelt es sich um einen Staatsvertrag ein Landesgesetz, aber in wiefern widerspricht das dem Vertragsrecht?
Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: mk222 am 20. August 2014, 23:47
Zitat
Als ich sie fragte, ob ich irgendwo die Urteile der Verhandlungen einsehen könnte, meinte sie, dass dies nicht möglich sei.

Gibt es da etwas zu verheimlichen oder wie muss man das verstehen?

Es grenzt an einen Skandal, das Menschen, die nur von Steuergeldern leben, also von uns bezahlt werden, uns verurteilen wollen und dann auch ihre vergangenen Urteile geheimhalten.

Ich glaube, es sollte echt mal wieder klar gestellt werden, wer hier Herr und wer hier Diener ist.

Geht's noch?

Titel: Re: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Beitrag von: Rochus am 21. August 2014, 08:59
Hallo Sebi,

bei dem RBStV handelt es sich um einen Staatsvertrag ein Landesgesetz, aber in wiefern widerspricht das dem Vertragsrecht?

Das habe ich mich auch gefragt.

@ Sebi: Nimm den Begriff "Vertrag" nicht zu wörtlich und vor allem nicht im privatrechtlichen Sinne. Wir sind in keiner Weise als Vertragspartner zu sehen, allenfalls die Länder untereinander, die das Dingen Staatsvertrag nennen. Versteige Dich da nicht in irgendwelche Gespinste, wie z. B. die Sache mit der BRD, was auch immer Du damit meinst. Ich kann es mir allerdings denken. Es kursieren da so seltsame Ansichten im Netz, die den Bestand der BRD in Frage stellen. Den Quatsch kannst Du gleich von vornherein vergessen. Darauf springt niemand an, der den Verstand noch einigermaßen beisammen hat. Man wird durch solchen Unfug lediglich in einer Schublade abgelegt, von der man sich besser fernhält.