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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Hossi75 am 17. August 2014, 17:22

Titel: Widerspruch auf Beitragsbescheid, Antwort und ein neuer Bescheid
Beitrag von: Hossi75 am 17. August 2014, 17:22
Hallo liebe Community,

Person A hat vor einiger Zeit Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingereicht.
Die Antwort darauf kam erstaunlich schnell, offensichtlich nur Textbausteine. Es wird auf Punkte eingegangen die gar nicht im Widerspruch erwähnt werden, aber dies ist ja offensichtlich nichts Neues. Den Widerspruch und die Antwort dazu findet sich im Anhang.

Person A fragt sich jetzt, wie sollte sie nun weiter vorgehen? Sollte Person A nun den klagefähigen Widerspruchsbescheid anfordern? Oder einfach abwarten? Es ist keine weitere Rechtsbelehrung zu finden, keine Frist gesetzt?

Inzwischen wurde Person A ein weiterer Beitragsbescheid zugeschickt, auch dieser findet sich im Anhang, allerdings in einem neuen folgendem Beitrag. Hier stellt sich Person A die Frage, ob nun wieder 4 Wochen gewartet werden und dann erneut ein Widerspruch verschickt werden kann? Wahrscheinlich leicht umformuliert aber im Thema der Selbe?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Widerspruch auf Beitragsbescheid, Antwort und ein neuer Bescheid
Beitrag von: Hossi75 am 17. August 2014, 17:23
Und hier noch der neue Beitragsbescheid den Person A zugeschickt bekommen hat, die Standard-Rechtsbelehrung wurde nicht extra eingescannt.
Titel: Re: Widerspruch auf Beitragsbescheid, Antwort und ein neuer Bescheid
Beitrag von: mickschecker am 17. August 2014, 19:09
Den sinnfreien Brief mit den dümmlichen Textbausteinen kann man genüsslich abheften und gar nichts tun.
Dem weiteren Beitragsbescheid einfach erneut widersprechen , am besten mit dem wenigsten weiteren Aufwand und nur mit dem gleichen vorhergehendem Widerspruchstext , entsprechend natürlich datumsmäßig aktualisiert. Die nehmen uns nicht ernst , wozu sollte das andersrum gehobener sein ?
Den überfälligen Widerspruchsbescheid muss , sollte man nicht unnötig extra anfordern.
Warum denn auch ? . Wer hat es denn hier eilig an sein NICHT verdientes Geld zu kommen ?
So sicher wie ein Beitragsbescheid kommt , wird auch irgendwann ein Widerspruchsbescheid kommen MÜSSEN. (Im Durchschnitt kommt dieser ERST nach dem 3.DRITTEN Widerspruch.)
Bis dahin bitte nicht irre machen lassen und von weiteren bösen Briefen OHNE Rechtsbehelfsbelehrung einschüchtern lassen.
Titel: Re: Widerspruch auf Beitragsbescheid, Antwort und ein neuer Bescheid
Beitrag von: Bürger am 17. August 2014, 23:44
...ist schon mehrfach im Forum behandelt - u.a. hier
Antwort auf Widerspruch erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7352.msg53944.html#msg53944
PS: Suchwort für die Suchfunktion des Forums wäre gewesen "Antwort auf Widerspruch" ;)

Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen - Infosammlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Da ich davon ausgehe, dass hiermit das Thema anschließend behandelt ist, wird dieser Thread der Übersichtlichkeit wegen geschlossen.

Danke für das Verständnis.

Dranbleiben! Weitermachen!

:)