gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Dîger am 15. August 2014, 21:57
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Person A wollte der Gez schreiben um sich von den Gebühren befreien zu lassen. (Existenzminimum)
Teils hat Person A eine Vorlage hier aus dem Forum verwendet.
Irgendwo hier im Forum hat Person A auch mal ein Urteil gesehen bzgl. der Nichtrelevanz vor dem Bescheid gestellter Forderungen.
Insofern wollte Person A sich nach der Korrektheit dieses Satzes erkundigen:
Im übrigen war Person A seit Mitte April nicht Vorort. Sämtliche von ihnen seitdem an Person A gestellten Forderungen betrachte A im Weiteren daher als gegenstandslos, da einfache Zahlungs-aufforderungen rechtlich ohnehin keinerlei Relevanz tragen.
Ps: Person A glaubt dieser Satz war es:
Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.
Pps: einen Bescheid hat Person A noch nicht erhalten