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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wama am 14. August 2014, 23:11
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Hallo zusammen,
angenommen es würde sich folgende Situation ergeben.
Eine Person (A) ist vor ca. 2 Monaten in eine neue Wohnung umgezogen. Die Schreiben der GEZ sind alle an dessen alte Adresse gerichtet und beziehen sich auf diese alte Wohnung. Die Briefe bekommt diese Person nur aufgrund eines Nachsendeantrags an seine neue Adresse weitergeleitet.
Die Person soll die kompletten Gebühren seit Einführung des „neuen Rundfunkbeitrages“ nachzahlen. Anfangs bekam die Person die üblichen Aufforderungen -als Infopost- sich anzumelden (zu diesem Zeitpunkt wohnte er allerdings noch in seiner alten Wohnung) In dem letzten Schreiben wurde der Person eine Zwangsanmeldung mitgeteilt, mit Beitragsnummer und Frist bis wann der Betrag zu zahlen ist. Diese Frist hat die Person mittlerweile auch schon verstreichen lassen.
Die Person befürchtet nun, dass das nächste Schreiben bereits eine Mahngebühr beinhaltet oder sogar schon mit einer Zwangsvollstreckung gedroht wird.
„Kopf in den Sand stecken“ und nicht reagieren ist (meistens) die schlechteste Variante ist. Aber da die Briefe nicht an die aktuelle Adresse der Person gerichtet sind könnte ja auch sein, dass die Person die Briefe gar nicht erhält.
Auf dem Umschlag steht übrigens drauf: „Nicht nachsenden! Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“
Die Person bekommt die Briefe trotzdem nachgesendet :)
Wie sollte sich die Person in diesem Fall verhalten? Weiterhin die Schreiben ignorieren die an seine alte Adresse gerichtet sind? Hat die Person eine Chance, wenigstens um die Nachzahlung herum zu kommen?
In der neuen Wohnung wohnt die Person A nun mit einer weiteren Person B zusammen. Wäre es ratsam, dass sich Person B nun unter der neuen Adresse anmeldet? Sollte die GEZ dann an die neue Adresse von Person A Briefe schicken, könnte diese Person A sagen, dass hier bereits ein Beitragskonto besteht (nämlich von Person B).
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die Person A kann hier im Forum detallierte Informationen bekommen, dass eine Mahnung oder Drohung der Zwangsvollstreckung ohne vorherigen Bescheid nicht kommen wird. Ebenfalls sind viele Versionen und Strategien hier vertreten.
aller Wahrscheinlichkeit nach wird Person A nach der Bestätigung der Anmeldung noch ein bis zwei Zahlungserinnerungen gesendet bekommen, bevor ein Bescheid erstellt wird; das könnte insgesamt auch noch gut drei Monate dauern, diese Zeit sollte Person A nutzen die für ihn/sie günstigste Strategie zu wählen. Reine Infobriefe können natürlich von A ignoriert werden.
wie schnell Person A an der neuen Anschrift Post bekommt, hängt von der Datenübermittlung des Meldeamts ab, das lässt sich hier nicht einschätzen.
ob Person B sich anmelden sollte/will, muss natürlich Person B entscheiden.
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Person XYZ möge sich bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Viele der Fragen sind dort und anderswo bereits beantwortet...
...bitte daher auch mit der Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums eingehend beschäftigen. Danke :police: ;)
Insbesondere lege ich auch diese Threads und deren zusammenfassenden Antworten ans Herz
Widerspruch einlegen - ja oder nein?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10671.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10671.msg73009.html#msg73009
sowie
Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10615.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10615.msg72557.html#msg72557