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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Eagle9999 am 14. August 2014, 16:53

Titel: Habe heute ein Schreiben auf meinem Widerspruch erhalten
Beitrag von: Eagle9999 am 14. August 2014, 16:53
Person A hat Widerspruch gegen seinen Beitragsbescheid eingereicht, weil seine Lebenspartnerin schon für die Wohnung Rundfunkgebühren bezahlt. Nun hat Person A heute einen Brief bekommen, der u.a. folgende Inhalte hatte.

Zitat
Im privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die eine Wohnung inne hat, also z.B. dort wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter der Wohnung genannt ist.

Person A dachte man zahlt pro Wohnung. Wie meinen die das?

Zitat
Das Einwohnermeldeamt hat uns mitgeteilt, dass Sie inhaber der Wohnung unter der Adresse XXXX Str.XX, XXXXX XXXStadt sind. Deshalb sind Sie für diese Wohnung beitragspflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich selbst angemeldet haben oder nicht.

Nun gibt es unter unserer Adresse 3 Wohnungen mit 1x einem Mieter und 2 Wohnungen mit je 2 Mieter.

Die spinnen doch, oder?
Titel: Re: Habe heute ein Schreiben auf meinem Widerspruch erhalten
Beitrag von: Anti-Raubritter am 14. August 2014, 19:12
Wieso hat Person A nicht die Beitragsnummer ihrer Lebenspartnerin angegeben?
Antwortschreiben (Formular des BS) : "Eine Mitbewohnerin/ein Mitbewohner ist für die oben angegebene Wohnung bereits als Beitragszahler angemeldet. Die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) lautet: ..."

Wenn sie die Nummer deiner Lebenspartnerin nicht angegeben hat, dann nützt ihr der Widerspruch auch nichts. Oder hatte sie diese angegeben?
Titel: Re: Habe heute ein Schreiben auf meinem Widerspruch erhalten
Beitrag von: Eagle9999 am 14. August 2014, 19:26
Nein hat Person A nicht angegeben.
Ihre Freundin möchte das aus Datenschutzgründen nicht  (#)
Titel: Re: Habe heute ein Schreiben auf meinem Widerspruch erhalten
Beitrag von: Anti-Raubritter am 14. August 2014, 19:32
Tja, dann darf A doppelt zahlen, oder sie meldet dich an und ihre Lebenspartnerin ab, wobei diese dann ihre Nummer übermittelt.

Ich möchte den BS ungern in Schutz nehmen, aber wie soll dieser Wissen, dass die Wohnung der zwei zukünftigen Beitragszahler eine einzige ist? Wenn das funkionieren würde, wäre A nicht die einzige die diese Aussage dem BS übermittelt. ;)
Titel: Re: Habe heute ein Schreiben auf meinem Widerspruch erhalten
Beitrag von: Eagle9999 am 14. August 2014, 19:56
Es geht aber dem BS einen Schei. an, mit welchem Menschen A ihreWohnung teilt!
Im Mietvertrag stehen beide Namen drin und das Einwohnermeldeamt hat ja Daten übermittelt!
Und es mus ja eh NUR die Wohnung zahlen  ;D
Titel: Re: Habe heute ein Schreiben auf meinem Widerspruch erhalten
Beitrag von: ss32 am 14. August 2014, 20:27
Wenn du dem BS nicht verraten willst, unter welchem Konto deine Wohnung geführt wird, müssen sie halt glauben, dass noch niemand dafür zahlt.