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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: nocheiner123 am 12. August 2014, 22:33

Titel: Ankündigung der Zwangsvollstreckung 11 Tage zu spät?
Beitrag von: nocheiner123 am 12. August 2014, 22:33
Hallo zusammen,

nachdem Umstände die hierhin führen bekannt sind, hier - um uns zeit zu sparen - nur die wichtigsten punkte:


31.12.2013 - bestätigung der anmeldung; diese ist von Person A nie erfolgt und kann daher nicht von beiden parteien unterschrieben sein

nach mehreren zahlungsaufforderungen etc. am
2.5.2014 ein gebühren-/beitragsbescheid (mit rechtsbehelfsbelehrung)

1.6.2014 - *nochmals* ein gebühren-/beitragsbescheid (auch mit r.bh.b)

(auf beides erfolgte keine reaktion von Person A - A hat sich nirgends angemeldet; der meldestelle hat A schriftlich die datenweitergabe untersagt ("opt-out"...))

12.8.2014 - *heute:* eine ankündigung der zwangsvollstreckung (frist 5 tage) UND eine mahnung für 01.2013 bis 03.2014 (frist bis 15.8.), beide mit datum vom *1.8.2014 *im briefkasten

toll, nun sind auch keine poststempel mehr auf den briefen (vorausgesetzt der wurde einlieferung+1 tag zugestellt)...

ist wie einen zu überfahren und hinterher zu hupen....


zahlen? - ist bei A nicht anders als bei vielen, aus prinzip nicht (schon gleich garnicht mit "zwangsanmeldung" und fast 2 wöchiger verspätung der androhung der ZV (+1/2 andre gründe)); andrerseits hat A nicht die zeit/lust/nerven sich durch juristische instanzen zu quälen.

pfändung? erzwingungshaft? - gibt im netz (auch ein youtube video) wo die keine "echten beamten" schicken sondern nur i.A.'s, die noch dazu keine richterlichen unterschriften dabeihaben...

was tun? - bin für jeden tip dankbar ... Danke !
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung 11 Tage zu spät?
Beitrag von: ss32 am 12. August 2014, 23:06
Wenn man die Bescheide durch Nichtstun rechtskräftig werden lässt und auch keine juristischen Schritte gehen will, lässt sich die Zahlung nicht mehr verhindern. Sofort zahlen ist billiger als Zwangsvollstreckung.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung 11 Tage zu spät?
Beitrag von: nocheiner123 am 12. August 2014, 23:22
nachtrag: A hat den QR-code auf dem brief ausgelesen: "Einlieferungsdatum: 11.08.2014"

wäre das ganze nicht nichtig, wegen z.B. versuchten betruges - vor gericht käme ja dann immer noch heraus, das "genug zeit gewesen wäre"

glaube nicht das jeder einfach so den QR "entschlüsseln" kann - schreiben wie gesagt datiert am 1.8.14


Danke für die antwort ss32!:
also pfänden die tatsächlich (konto, wohnungs-zwangsöffnung) und das sind nicht nur drohgebärden wie aus vielen postings herauszulesen ist, welche die rechtliche handlungsgrundlage anzweifeln!?

das youtube-video zeigt auch einen vollzieher, ist aber laut dem video kein beamter - d.h. ich kann den heimschicken weil keine befugnis?!?

anmelden zum 2.5. - da hier erst ein "ernstzunehmendes" schreiben mit rechtshinweisen eintraf?!

Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung 11 Tage zu spät?
Beitrag von: Bürger am 13. August 2014, 03:45
Auch hier der Hinweis:

...ein "fiktives" Datum - ob unleserlich als QR-Code oder leserlich auf dem Schriftstück, dem Umschlag oder sonstwo ist irrelevant. Entscheidend für den Fristlauf ist das
Datum der Bekanntgabe = (im Zweifel nachweislichen) Zustellung.

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Handelt es sich noch dazu um ein (im Zweifel nicht einmal nachweislich zugestelltes) Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung, darf Person A das Schreiben so ernst nehmen, wie sie selbst gern möchte... ;)

Obiges und weiteres - u.a. auch die Abwehr unzulässiger Zwangsvollstreckungen - ist im Forum bereits eingehend beleuchtet - u.a. auch verlinkt unter
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg72602.html#msg72602

Die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums hätte mit der Wortkombination "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" den entsprechenden Thread wohl auf Anhieb geliefert... :police:
Bitte zukünftig berücksichtigen. Danke :)


Da vergleichbare Fälle bereits mehrfach im Forum behandelt wurden wird zwecks Wahrung der Übersicht des Forums und zur Vermeidung von Mehrfachposts dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis.