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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Widerwart am 12. August 2014, 18:43

Titel: Bestätigung der Anmeldung _mit_ Zahlungsaufforderung
Beitrag von: Widerwart am 12. August 2014, 18:43
Hallo allerseits!

Ich würde gerne mal Eure Meinung zum folgenden hypothetischen Fall hören:


Matthäus hat hier im Forum gelesen, dass die Informationsgesuche der o.g. Organisation keinerlei rechtliche Wirkung haben, und er erst beim Erhalt eines Beitragsbescheids tätig werden müsste. Jetzt ist er ein bisschen verwirrt, ob der Brief, den er erhalten hat, vielleicht eine neue Strategie des GEZ-Nachfolgers ist, die u.U. doch rechtliche Konsequenzen haben könnte. Er glaubt das zwar nicht wirklich, vor allem nach dem kürzlich ergangenen Urteil bzgl. der ungültigen Zwangsvollstreckung (Nickles), aber würde gern andere Meinungen dazu hören.

Was sagt Ihr dazu?
Titel: Re: Bestätigung der Anmeldung _mit_ Zahlungsaufforderung
Beitrag von: ss32 am 12. August 2014, 21:35
Das sieht so aus, als wollten die Kosten sparen, indem sie jetzt die beiden Briefe "Bestätigung der Anmeldung" und "Zahlung der Beiträge" zu einem kombiniert haben.
An der rechtlichen Relevanz ändert das nichts.
Titel: Re: Bestätigung der Anmeldung _mit_ Zahlungsaufforderung
Beitrag von: mk222 am 12. August 2014, 22:54
Entgegen dem allgemeinen Konsens hier im Forum, rate ich dem fiktiven Fall von Herrn Mustermann:

1.) Zunächst überhaupt nicht zu reagieren, aber:

2.) Bei allen Briefen Strasse und Postleitzahl durchzustreichen und neben das Adressfeld "Empfänger unbekannt" zu schreiben

3.) Briefe werden persönlich zur Post zurück gebracht, mit dem Hinweis, das der Empfänger der Vormieter war und verzogen ist (weitere Nachfragen bei der Post gibt es nicht)

4.) Gelbe Briefe, die den "Anschein einer Postzustellungsurkunde" machen, werden mit dem Hinweis auf falsche Zustellung zurückgewiesen. "Zurückweisung". (nicht öffnen, zurück zur Post)

5.) Briefe, die von der Stadt oder Gemeinde kommen werden geöffnet, keine Briefe von der GEZ.

6.) "Mahnbescheiden" oder "Ankündigungen zur Vollstreckung" wird widersprochen. GEZ muss beweisen, das Vollstreckung rechtmässig.

7.) Der Gerichtsvollzieher wird erwartet und mangels richterlicher Unterschrift zurückgewiesen

8.) Offizielle Briefe von der GEZ oder der Stadt, die nicht eigenhändig unterschrieben sind (Vor- und Nachname, leserlich, nicht "im Auftrag), werden zurückgewiesen (Keine Urkunde)

9.) Argumentation: Kein Vertrag mit GEZ. Keine Anmeldung. Zwangsanmeldung nicht rechtmässig. Keine Briefe erhalten. Privatautonomie. Nachweise über Anmeldung und gültiger Beitragsbescheid erforderlich. Ausdrücklicher Hinweis auf persönliche Beamtenhaftung nach BGB § 63 (1), (2) und (3). Ausdrückliche Forderung nach persönlicher, eigenhändiger Unterschrift.

10.) Cool bleiben. Niemals einschüchern lassen. Wir sind die 99%. Wir sind das Volk. Wir sind der Widerstand.

In letzter Konsequenz, wenn selbst die Formfehler bei der Vollstreckung nicht mehr ausreichend sind, ist BGB § 63 die letzte Antwort auf alles. Ich will wissen, wer dafür verantwortlich ist. Die wollen mein Geld, ich will wissen, wer dafür gerade steht.

Ich verlange persönliche Verantwortung.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung, für einen fiktiven Fall, wenn jemand noch gar nicht angemeldet war.