gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: farmer am 12. August 2014, 15:33
-
Person A und B haben in einer ehemaligen Wohnung keine Post von der GEZ bekommen.
A und B sind nun in ein EFH umgezogen und bekamen nach einer Ummeldung Post. "Zahlung der Rundfunkbeiträge"
Generell sind A und B bereit für ihren Haushalt den "neuen" Beitragsservice zu zahlen aber nicht die alten "Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung" nachzuzahlen.
Person A und B haben den identischen Brief mit den identischen Forderungen erhalten. Je Brief -377 € !!
Wie sollen Person A und B nun vorgehen?
-
Und welche Post kam vorher?
Vor "Zahlung der Rundfunkbeiträge" gibt es mindestens 3 andere Briefe, wenn man nicht schon 2012 GEZ-Kunde war.
-
Die sind vielleicht an die vorherige Wohnung zugestellt worden?!
Person A und B haben nie einen bekommen.
-
Naja, ist letztlich auch egal.
Wenn die beiden grundsätzlich zur Zahlung bereit sind, müssen sie laut Gesetz ab 1.1.2013 zahlen. Früher oder später wäre die jetzige Forderung eh erhoben worden.
Ein möglicher Trick, der mir in den Sinn kommt: Sich zum Umzugstermin mit der neuen Adresse bei der GEZ anmelden. Wäre denkbar, dass dabei die Vergangenheit vergessen wird.